Wilhelm (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

K
Zeile 8: Zeile 8:


== Relevante Geschehnisse für die österreichischen Bundesländer ==
== Relevante Geschehnisse für die österreichischen Bundesländer ==
* "[[Vertrag von Hollenburg (1395)|Vertrag]] von [[w:Krems an der Donau|Hollenburg]]" (22. September 1395) zwischen ihm und Herzog Albrecht IV.
* "[[Vertrag von Hollenburg (1395)|Vertrag]] von [[Krems an der Donau|Hollenburg]]" (22. September 1395) zwischen ihm und Herzog Albrecht IV.
* "[[Vertrag von Wien (1396)|Vertrag von Wien]]" (1396) und "[[Ratswahlprivileg (1396)|Wiener Ratswahlprivileg]]" (24. Februar 1396) zwischen ihm, [[Leopold IV. (Habsburg)|Herzog Leopold IV. von Österreich]] und Herzog Albrecht IV.
* "[[Vertrag von Wien (1396)|Vertrag von Wien]]" (1396) und "[[Ratswahlprivileg (1396)|Wiener Ratswahlprivileg]]" (24. Februar 1396) zwischen ihm, [[Leopold IV. (Habsburg)|Herzog Leopold IV. von Österreich]] und Herzog Albrecht IV.
* Am 23. Oktober 1396 bestätigte Wilhelm gemeinsam mit Albrecht IV. eine "steirischen Judenordnung", die am 24. Juni 1377 von den Herzögen Albrecht III. und Leopold III. erlassen worden war. Am 13. Dezember 1397 stellten beide gemeinsam der jüdischen Bevölkerung im Herzogtum Österreich, in der Neustadt und Neunkirchen diesseits des Semmerings und ob der Enns ein Privileg für ihre Unterstützung nach dem Tod von Albrecht III. aus, in denen sie ihnen Schutz vor Gewalt zusagten, zudem auch ihre Amtsleute und Untertanen angehalten werden sollten. In diesem Privileg wurde der Landmarschall als Richter in Schuldangelegenheiten eingesetzt. Dieses Privileg erneuerten die Herzöge noch am 28. Jänner 1401.<ref>vgl. [[w:Martha Keil|Martha Keil]]: ''"… vormals bey der Juden Zeitt …"''. Studien zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Wiener Neustadt im Spätmittelalter. Dissertation, Universität Wien, 1998, S. 9 und 10</ref>
* Am 23. Oktober 1396 bestätigte Wilhelm gemeinsam mit Albrecht IV. eine "steirischen Judenordnung", die am 24. Juni 1377 von den Herzögen Albrecht III. und Leopold III. erlassen worden war. Am 13. Dezember 1397 stellten beide gemeinsam der jüdischen Bevölkerung im Herzogtum Österreich, in der Neustadt und Neunkirchen diesseits des Semmerings und ob der Enns ein Privileg für ihre Unterstützung nach dem Tod von Albrecht III. aus, in denen sie ihnen Schutz vor Gewalt zusagten, zudem auch ihre Amtsleute und Untertanen angehalten werden sollten. In diesem Privileg wurde der Landmarschall als Richter in Schuldangelegenheiten eingesetzt. Dieses Privileg erneuerten die Herzöge noch am 28. Jänner 1401.<ref>vgl. [[w:Martha Keil|Martha Keil]]: ''"… vormals bey der Juden Zeitt …"''. Studien zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Wiener Neustadt im Spätmittelalter. Dissertation, Universität Wien, 1998, S. 9 und 10</ref>
48.205

Bearbeitungen