Erbbürger: Unterschied zwischen den Versionen

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== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
Die Bezeichnung Erbbürger ist von der mittelalterlichen Bezeichnung "Erb" abgeleitet, die den Grundbesitz meint, im Gegensatz zum "fahrenden Gut", dem beweglichen Vermögen.<ref>vgl. {{Czeike|2|196||Erbbürger}}</ref> Erbbürger waren "''sentmäßigen''" (lehensfähigen) Personen gleichgestellt. Dazu zählten besonders die "ritterlichen" Bürger der städtischen Oberschicht, die in den Städten landesfürstliche Grundherrschaften, die als Lehen galten, besaßen.<ref name ="Czeike"/>
Die Bezeichnung Erbbürger ist von der mittelalterlichen Bezeichnung "Erb" abgeleitet, die den Grundbesitz meint, im Gegensatz zum "fahrenden Gut", dem beweglichen Vermögen.<ref name ="Czeike">vgl. {{Czeike|2|196||Erbbürger}}</ref> Erbbürger waren "''sentmäßigen''" (lehensfähigen) Personen gleichgestellt. Dazu zählten besonders die "ritterlichen" Bürger der städtischen Oberschicht, die in den Städten landesfürstliche Grundherrschaften, die als Lehen galten, besaßen.<ref name ="Czeike"/>


== Quellenbelege ==
== Quellenbelege ==
48.205

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