Sebald von Ravensbrück: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
1409 wurde die Medizinalverordnung des Bischofs von Passau, die dieser 1407 erlassen hatte, erstmals in einem Präzedenzfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zur Anwendung gekommen. 1412 war sie öffentlich verlesen worden. In der Folge suchten mehrere Lizentiaten und Doktoren um Aufnahme in die Fakultät (Inkorporation) an. Der erste, der dabei inkorporiert wurde, war Magister Berthold, herzöglicher Leibarzt. Magister Sebald war 1416 Lizentitat der Medizin. In der Fakultätssitzung vom 21. April 1416 wurde beschlossen, dass er sich entweder von seiner ärztlichen Tätigkeit zurückziehen oder der Fakultät inkorporieren lassen müsse.<ref>vgl. Sonia Horn: ''Examiniert und approbiert'', 2001, S. 71f.</ref>
1409 wurde die Medizinalverordnung des [[w:Georg von Hohenlohe|Bischofs von Passau]], die dieser 1407 erlassen hatte, erstmals in einem Präzedenzfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zur Anwendung gekommen. 1412 war sie öffentlich verlesen worden. In der Folge suchten mehrere Lizentiaten und Doktoren um Aufnahme in die Fakultät (Inkorporation) an. Der erste, der dabei inkorporiert wurde, war Magister Berthold, herzöglicher Leibarzt. Magister Sebald war 1416 Lizentitat der Medizin. In der Fakultätssitzung vom 21. April 1416 wurde beschlossen, dass er aufgrund des bischöfliche Privilegs sich entweder von seiner ärztlichen Tätigkeit zurückziehen oder der Fakultät inkorporieren lassen müsse. Offensichtlich kam Magister Sebald dieser Aufforderung nicht nach und beschwerte sich deshalb bei [[Albrecht II. (HRR)|Herzog Albrecht V. von Österreich]], der zu dieser Zeit Landesfürst des [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogstums Österreich]] war. Daraufhin kam es zu Verhandlungen zwischen diesem und der Medizinischen Fakultät.<ref>vgl. Sonia Horn: ''Examiniert und approbiert'', 2001, S. 71f.</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 3. April 2018, 18:29 Uhr

Sebald von Ravensbrück, auch Magister Sebald (* im 14. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert) war ein Heilkundiger. Die Schwierigkeit seiner Approbation an der Wiener Universität gewährt Einblick in die Entwicklung der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zu Anfang des 15. Jahrhunderts.

Leben

1409 wurde die Medizinalverordnung des Bischofs von Passau, die dieser 1407 erlassen hatte, erstmals in einem Präzedenzfall an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien zur Anwendung gekommen. 1412 war sie öffentlich verlesen worden. In der Folge suchten mehrere Lizentiaten und Doktoren um Aufnahme in die Fakultät (Inkorporation) an. Der erste, der dabei inkorporiert wurde, war Magister Berthold, herzöglicher Leibarzt. Magister Sebald war 1416 Lizentitat der Medizin. In der Fakultätssitzung vom 21. April 1416 wurde beschlossen, dass er aufgrund des bischöfliche Privilegs sich entweder von seiner ärztlichen Tätigkeit zurückziehen oder der Fakultät inkorporieren lassen müsse. Offensichtlich kam Magister Sebald dieser Aufforderung nicht nach und beschwerte sich deshalb bei Herzog Albrecht V. von Österreich, der zu dieser Zeit Landesfürst des Herzogstums Österreich war. Daraufhin kam es zu Verhandlungen zwischen diesem und der Medizinischen Fakultät.[1]

Literatur

  • Sonia Horn: Examiniert und approbiert. Die Wiener medizinische Fakultät und nicht-akademische Heilkundige in Spätmittelalter und früher Neuzeit. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2001

Einzelnachweise

  1. vgl. Sonia Horn: Examiniert und approbiert, 2001, S. 71f.

Anmerkungen