Agnes von Baden-Österreich: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Agnes von Baden war ca. 14 Jahre, als sie den wesentlich älteren Herzog Ulrich von Kärnten heiratete, der zuvor mit [[Agnes von Meran|Agnes]], der Witwe ihres Großonkels [[Friedrich der Streitbare|Friedrich]] vermählt gewesen war. Nach seinem Tod heiratete sie Graf Ulrich von Heunburg, der angeblich nur ein Dienstmann war. Da er jedenfalls innerhalb des Adels einen geringeren Rang als sie besaß, wird in der Forschung davon ausgegangen, dass sie der "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[Ottokar II. Přemysl|Ottokar]] zu dieser nicht unbedingt standesgemäßen Ehe gezwungen hatte, um so zu verhindern, dass sie ihre Erbansprüche auf die Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] und vielleicht auch auf das [[Herzogtum Kärnten]] geltend machten konnte. Angeblich musste sie sogar nach massiver Einschüchterung auf ihre Witwengüter verzichten. Nach der Überlieferung von Zeitgenossen soll ihre zweite Ehe allerdings sehr glücklich gewesen sein.<ref name ="neukam179">Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold''. Die Babenbergerinnen und ihre Zeit. Amalthea Signum Verlag, Wien, 2013. ISBN 978-3-85002-822-6, S. 179</ref> Agnes von Baden versuchte jedenfalls, gemeinsam mit ihrem zweiten Ehemann, Ansprüche auf das Erbe der [[Babenberger]] und der Spanheimer durchzusetzen, wobei es besonders um die Grafschaft [[Pernegg (Niederösterreich)|Pernegg]] mit der Stadt [[Drosendorf-Zissersdorf|Drosendorf]] ging. Diese Ansprüche wurden von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] um 1279 anerkannt und zum Teil abgegolten. Später unterstützte sie ihren Ehemann bei seinem Aufstand gegen den zum Herzog von Kärnten erhobenen [[Meinhard II.|Graf Meinhard (II.) von Tirol]].
Agnes von Baden war ca. 14 Jahre, als sie den wesentlich älteren Herzog Ulrich von Kärnten heiratete, der zuvor mit [[Agnes von Andechs|Agnes]], der Witwe ihres Großonkels [[Friedrich der Streitbare|Friedrich]], vermählt gewesen war. Nach seinem Tod heiratete sie Graf Ulrich von Heunburg, einen Ministerialen des [[Herzogtum Kärnten|Herzogtums Kärnten]]. Da er innerhalb des Adels einen geringeren Rang als sie besaß, wird in der Forschung davon ausgegangen, dass sie der "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[Ottokar II. Přemysl|Ottokar]] zu dieser nicht unbedingt standesgemäßen Ehe gezwungen hatte, um so zu verhindern, dass sie ihre Erbansprüche auf die Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] und vielleicht auch auf das Herzogtum Kärnten geltend machten konnte. Angeblich musste sie sogar nach massiver Einschüchterung auf ihre Witwengüter verzichten. Nach der Chronik des [[w:Ottokar aus der Gaal|Ottokar aus der Gaal]], eines Zeitgenossen, soll ihre zweite Ehe allerdings sehr glücklich gewesen sein.<ref name ="neukam179">Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold''. Die Babenbergerinnen und ihre Zeit. Amalthea Signum Verlag, Wien, 2013. ISBN 978-3-85002-822-6, S. 179</ref> Agnes von Baden versuchte jedenfalls, gemeinsam mit ihrem zweiten Ehemann, Ansprüche auf das Erbe der [[Babenberger]] und der Spanheimer durchzusetzen, wobei es besonders um die Grafschaft [[Pernegg (Niederösterreich)|Pernegg]] mit der Stadt [[Drosendorf-Zissersdorf|Drosendorf]] ging. Diese Ansprüche wurden von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] um 1279 anerkannt und zum Teil abgegolten. Am Ende ihres Lebens unterstützte sie ihren Ehemann bei seinem Aufstand gegen den in den 1280er-Jahren von König Rudolf zum Herzog von Kärnten erhobenen [[Meinhard II.|Graf Meinhard (II.) von Tirol]].


== Orte mit Bezug zu Agnes von Baden im heutigen Österreich ==
== Orte mit Bezug zu Agnes von Baden im heutigen Österreich ==

Version vom 11. September 2020, 00:35 Uhr

Markgräfin Agnes von Baden-Österreich (* um 1250; † um 1295) , auch Agnes von Baden oder Agnes von Kärnten, war eine Angehörige jener Herrscherfamilie, die heute als die Babenberger bezeichnet wird. Sie gilt als die "letzte Babenbergerin".

Herkunft und Familie

Agnes von Baden war die Tochter von Herzogin Gertrud von Österreich und Steier aus ihrer Ehe mit Markgraf Hermann (VI.) von Baden. Sie war zweimal verheiratet:

∞ in 1. Ehe seit den 1460er-Jahren mit dem Herzog Ulrich (III.) von Kärnten[1]
∞ in 2. Ehe mit dem Grafen Ulrich (II.) von Heunburg

Aus ihrer zweiten Ehe hatte sie Nachkommen. Zu ihren Nachfahren zählen die Grafen Friedrich und Ulrich von Cilli.

Leben

Agnes von Baden war ca. 14 Jahre, als sie den wesentlich älteren Herzog Ulrich von Kärnten heiratete, der zuvor mit Agnes, der Witwe ihres Großonkels Friedrich, vermählt gewesen war. Nach seinem Tod heiratete sie Graf Ulrich von Heunburg, einen Ministerialen des Herzogtums Kärnten. Da er innerhalb des Adels einen geringeren Rang als sie besaß, wird in der Forschung davon ausgegangen, dass sie der "Böhmenkönig" Ottokar zu dieser nicht unbedingt standesgemäßen Ehe gezwungen hatte, um so zu verhindern, dass sie ihre Erbansprüche auf die Herzogtümer Österreich und Steier und vielleicht auch auf das Herzogtum Kärnten geltend machten konnte. Angeblich musste sie sogar nach massiver Einschüchterung auf ihre Witwengüter verzichten. Nach der Chronik des Ottokar aus der Gaal, eines Zeitgenossen, soll ihre zweite Ehe allerdings sehr glücklich gewesen sein.[1] Agnes von Baden versuchte jedenfalls, gemeinsam mit ihrem zweiten Ehemann, Ansprüche auf das Erbe der Babenberger und der Spanheimer durchzusetzen, wobei es besonders um die Grafschaft Pernegg mit der Stadt Drosendorf ging. Diese Ansprüche wurden von König Rudolf I. um 1279 anerkannt und zum Teil abgegolten. Am Ende ihres Lebens unterstützte sie ihren Ehemann bei seinem Aufstand gegen den in den 1280er-Jahren von König Rudolf zum Herzog von Kärnten erhobenen Graf Meinhard (II.) von Tirol.

Orte mit Bezug zu Agnes von Baden im heutigen Österreich

Niederösterreich

Wien

Agnes von Baden auf der Bühne

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Susanna Neukam: Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold. Die Babenbergerinnen und ihre Zeit. Amalthea Signum Verlag, Wien, 2013. ISBN 978-3-85002-822-6, S. 179
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