Hermann von Weißenstein

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Hermann von Weißenstein (* im 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, nach 1179)[A 1] war ein Adliger des Herzogtums Kärnten.

Herkunft und Familie

Hermann von Weißenstein war der Sohn von Hartrot von Weißenstein († im März, um 1155, urkundlich belegt zwischen 1125 und 1155) und der Neffe von Ekkebert von Weißenstein († um 1150, urkundlich belegt zwischen 1135 und 1150). Seine Mutter dürfte jene Pertha von Weißenstein gewesen sein, die, wie auch sein Vater, im "Liber confraternitarium" des Stiftes von Seckau genannt ist. Er dürfte der Vater von Hartrot (II.) (auch Hartnit) von Weißenstein († 4. Mai, nach 1197), einem Neffen von Hiltrud († um 1216), der Ehefrau von Rudolf (I.) von Ras († nach 1202/1214), gewesen sein. Ein Verwandter von ihm, vielleicht ein weiterer Sohn, war Alram von Weißenstein († um / nach 1231).[1]

Leben

Hartrot von Weißenstein, gilt als der erste namentlich fassbare Inhaber der Feste Weißenstein (heute Teil der gleichnamigen Kärntner Gemeinde). Diese Feste war im Besitz des Hochstiftes Brixen. Hartrot dürfte sie von diesem als Lehen oder zur "Pflege"[A 2] gehabt haben. Seine weiteren Besitzungen lagen zum Teil im Herzogtum Kärnten und zum Teil in Friaul, aber auch in der Markgrafschaft Steier.[2] Gemeinsam mit seinem Bruder Ekkebert ist er häufig als Gefolgsmann des Grafen Bernhard in Kärnten und Aquileja nachgewiesen. 1146 scheint Ekkebert dann unter den Ministerialen[A 3] des Patriarchen Pilgrim I. von Aquileja auf, 1150 wird er als dessen Schenk bezeichnet.[3]

Hermann von Weißenstein bezeugte 1155 eine Schenkung des steirischen Ministerialen Otto von Leoben an das Stift in Admont. 1160 bezeugte er außerdem, gemeinsam mit einer Reihe steirischer Ministerialen, die Stiftung des Spitals am Semmering (heute Teil der Gemeinde Spital am Semmering) durch den steirischen Markgrafen Otakar (III.) († nach 1166). Im August 1179 wurde er auf eigenen Wunsch hin von Bischof Heinrich (III.) von Brixen († 1196) mit der Feste Weißenstein belehnt, wofür er diesem einen besonderen Dienst- und Treueeid zu leisten hatte.[1]

Literatur

  • Friedrich Hausmann: Die steirischen Otakare, Kärnten und Friaul. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): Das Werden der Steiermark. Die Zeit der Traungauer. Festschrift zur 800. Wiederkehr der Erhebung zum Herzogtum. (= Veröffentlichungen des Steiermärkischen Landesarchives. Bd. 10). Verlag Styria, Graz / Wien / Köln, 1980. ISBN 3-222-11281-9. S. 225-275, besonders S. 244f.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Friedrich Hausmann: Die steirischen Otakare, Kärnten und Friaul, 1980, S. 245
  2. vgl. Friedrich Hausmann: Die steirischen Otakare, Kärnten und Friaul, 1980, S. 244
  3. vgl. Friedrich Hausmann: Die steirischen Otakare, Kärnten und Friaul, 1980, S. 245f.

Anmerkungen

  1. Angaben zum Sterbedatum vgl. Friedrich Hausmann: Die steirischen Otakare, Kärnten und Friaul, 1980, S. 245
  2. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.
  3. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien