Landesfeuerwehrverband Steiermark

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Eingang zum Verbandsgebäude

Der Landesfeuerwehrverband Steiermark (auch Steiermärkischer oder steirischer Landesfeuerwehrverband) ist die Dachorganisation aller steirischen Feuerwehren, das sind rund 770 Wehren mit ca. 50.000 Mitgliedern und gehört dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband an.

Standort des Verbandes ist in der Marktgemeinde Lebring-Sankt Margarethen. Der Landesfeuerwehrverband ist, gleich den einzelnen Feuerwehren, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufgaben des Verbandes sind im Steiermärkischen Feuerwehrgesetz (StFWG) geregelt und bestehen im wesentlichen in der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Wehren, der Abwicklung der Förderungen, sowie einer einheitliche Ausgestaltung der Ausrüstung, Uniformierung und auch einer einheitlichen Aus- und Weiterbildung der Mitglieder. Auch die Nachwuchsförderung, aber auch Brandschutzerziehung gehören zu den Aufgaben.

Landesfeuerwehrkommando

Organe

  • der Landesfeuerwehrkommandant
  • der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
  • der Landesfeuerwehrausschuss: der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die Bereichsfeuerwehrkommandanten, der vom Landesfeuerwehrkommandant ernannte Landesfeuerwehrfinanzreferent, ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter.

Dem Landesfeuerwehrausschuss gehört als beratendes Mitglied das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrausschuss vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden.

  • der Landesfeuerwehrtag: der Landesfeuerwehrkommandant, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter, die Bereichsfeuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter, die Abschnittsfeuerwehrkommandanten, ein Vertreter der Berufsfeuerwehren, der Vertreter der Betriebsfeuerwehren und sein Stellvertreter.

Als beratende Mitglieder gehören dem Landesfeuerwehrtag das für das Feuerwehrwesen zuständige Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung oder eine von diesem beauftragte Person, der Landesfeuerwehrfinanzreferent, die vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragten Personen und die Ehrendienstgrade des Landesfeuerwehrverbandes an. Als weitere beratende Mitglieder können dem Landesfeuerwehrtag vom Landesfeuerwehrkommandant beauftragte Personen aus dem Kreise der Feuerwehren oder andere sachverständige Personen beigezogen werden.

  • die Wahlversammlung

Gliederung

Der Landesfeuerwehrverband ist unterteilt in Bereichsfeuerwehrverbände und Feuerwehrabschnitte.

Feuerwehrbereiche
Die Feuerwehrbereiche sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland vor 2012 (Bezirksfusionen), wobei die Feuerwehren der Statutarstadt Graz einen eigenen Bereichsfeuerwehrverband (BFV Graz-Stadt) bilden. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des ehemaligen Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbereiche von den jeweiligen Bereichsfeuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter, Kassier und Schriftführer zusammensetzen. Weiters gibt es noch Bereichsbeauftragte verschiedener Sachgebiete.

Der LFV Steiermark ist in folgende 17 Bereiche gegliedert:

Feuerwehrabschnitte
Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbereiche. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bereiches erfolgen. Geführt werden diese vom jeweiligen Abschnittskommandant. Auch im Abschnitt gibt es Beauftragte für die Sachgebiete wie auf Bereichsebene.

Wahlen

In der Steiermark werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine für Kommandant und Stellvertreter sind jeweils zwischen 1. November des dem Wahljahr vorausgehenden Jahres und 30. Juni des Wahljahres (alle 5 Jahre ab 2007). Jene für die Abschnittskommandanten liegen zwischen 1. September und 30. November des Wahljahres (ebenfalls alle 5 Jahre ab 2007). Der Bereichskommandant und sein Stellvertreter werden im darauffolgenden Jahr zwischen 1. Jänner und 30. April gewählt. Die Wahlen für den Landesfeuerwehrkommandant und seinen Stellvertreter finden dann zwischen 15. Juni und 15. Juli im selben Jahr statt. Wahlberechtigt für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Abschnittskommandant aufwärts bis Bereichskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bereichskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.

Standort

Der Standort des Verbandes befindet sich in Lebring. Am selben Standort befindet sich auch die Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark.

Funk

In der Steiermark wurde das Funksystem von analog auf digital umgestellt. Jede Feuerwehr hat bereits digitale Funkgeräte im Betrieb (min. 5 Stück pro Wehr). Feuerwehren an Tunnelportalen, sogenannte Portalfeuerwehren haben zusätzlich noch das 70 cm Semiduplex Band für den Direktfunk, obwohl bereits alle steirischen Tunnel mit einer Funkschiene (ermöglicht Digitalfunk in Tunneln) ausgestattet sind. Manche Wehren haben zusätzlich zum Digitalfunk noch analoge Geräte.

Im Jahr 2019 wurde vom Land Steiermark bekannt gegeben, mit einem Aufwand von 25 Millionen Euro, dass ab dem Jahr 2020 die Sirenensteuerungen und die Piepser für alle 770 Wehren auf digital umgebaut, bzw. getauscht werden sollen.[2]

Alarmierung

In jedem Bereich gibt es eine Bereichsflorianstation, die tagsüber (mit Ausnahme eines "Ruhetages") besetzt sind. In den Bereichen mit weniger Einsätzen (RA, VO, MU, BM, FF) ist die Bereichszentrale nur im Sonderfall besetzt (Viele Einsätze, wie z.B. bei Unwetter, ein Großeinsatz z.B. Industriebrand, der länger dauern wird, ...). Wenn eine Leitstelle nicht besetzt ist, wird der Bereich auf die Landesleitzentrale (Lebring) umgeleitet. In der Nacht sind also alle Bereiche von Lebring verwaltet (Außnahme Sonderfall). In den Leitstellen sitzen Disponenten, welche Notrufe annehmen, mithilfe der 34 Alarmstichwörter alarmieren und Funkgespräche abwickeln. Die Alarmierung erfolgt je nach der Wichtigkeit per "Stillem Alarm" mit Pager (Piepser) und SMS oder per "Sirenenalarm" mit Sirene, Pager und SMS. Pager sind aufgrund ihrer hohen Anschaffungskosten nur in wenigen Feuerwehren (Große Wehren, Wehren mit Spezialfahrzeugen) vorhanden. Der Sirenenalarm wird per Analogfunk ausgelöst.

Alarmstichwörter

In der Steiermark gibt es 34 Alarmstichwörter, die die verschiedensten Einsatzszenarien einschließen und nach denen die Disponenten die jeweiligen Feuerwehren alarmieren. Dies ist in der Steiermark einzigartig in ganz Österreich. Jede Feuerwehr bestimmt selbst eine Liste, welche Nachbarwehren bei einem gewissen Stichwort automatisch mitalarmiert werden sollen.

Als Grundlage gilt (vom LFV ausgewiesen):[3]

Alarmstichwörter für Brandeinsätze

Stufe Stichwort Alarmierung Bemerkungen
B01 Brandsicherheitswache Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF)
B02 Kleinbrand/Rauchentwicklung Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF)
B03 Rauchfangbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) Verständigung Rauchfangkehrer
B04 Elektrische Anlagen Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Kontaktaufnahme EVU
B05 Zimmerbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B06 Brandmeldealarm Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp weitere Kräfte nach Objektalarmplan alarmieren
B07 Gasbrand, Gasaustritt, Gasunfall Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps Erkundung welches Gas - wenn notwendig Gasversorger verständigen - Spezialkräfte anfordern (Messgeräte)
B08 Fahrzeugbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 RLF oder ähnliches), Mindestens ein Atemschutzgerätetrupp, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät
B09 Hecken-, Wiesen-, Wald- und Böschungsbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 1 TLF) je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando – Abschnitts oder Bereichsführungsstab
B10 Keller-Garagen-Carportbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan
B11 Brand Schienenfahrzeug 2 am nächsten liegende Ortsfeuerwehren (mindestens 2 TLF und 2 KLF), Mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps, Mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät ÖBB / GKB / STLB etc. Notrufleitstelle informieren
B12 Wohnhausbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 1 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B13 Wirtschaftsgebäudebrand Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF), mindestens zwei Atemschutzgerätetrupps
B14 Schulen,Kindergärten, Beherbergung, Veranst.-Halle Altenheim Ortsfeuerwehr (mindestens 2 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan
B15 Industrie-, Werkstätten und Sägewerksbrand, Tankstelle, Heizhaus etc. Ortsfeuerwehr (mindestens 3 TLF und 2 KLF), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan, Je nach Ausmaß ABI – Bereichsfeuerwehrkommando
B16 Tunnelbrand Laut Tunnelalarmplan Mindestens 6 SKG (Sauerstoff Kreislaufgeräte)-Trupps
B17 Hochhausbrand Ortsfeuerwehr (mindestens 3 TLF und 2 KLF, DLK bzw. TMB eventuell KDO), Mindestens drei Atemschutzgerätetrupps Alarmierung weiterer Kräfte laut Objektalarmplan

Alarmstichwörter für technische Einsätze

Stufe Stichwort Alarmierung Bemerkungen
T01 sonstige Hilfeleistung / Gerätebeistellung Ortsfeuerwehr
T02 Türöffnung, Personenrettung aus Lift Ortsfeuerwehr Polizei mitalarmieren
T03 FZG-Bergung/Binden Betriebsmittel Ortsfeuerwehr
T03V Verkehrsunfall mit Personenschaden Ortsfeuerwehr Polizei und Rettung mitalarmieren
T04 Auspumparbeiten Ortsfeuerwehr
T05 Insektenbekämpfung Ortsfeuerwehr
T06 Suchaktion Ortsfeuerwehr Polizei mitalarmieren
T07 Unwettereinsatz, Elementare Ereignisse Ortsfeuerwehr Je nach Größe Abschnitts- oder Bereichsführungsstab
T08 Tierrettung Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB) Eventuell Nachalarm Tierarzt
T09 Wasserdienst Ortsfeuerwehr und laut Richtlinie Wasserdienst Bezirkswasserdienstbeauftragten informieren
T10 Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Kontakt Rettung – Polizei
T11 Menschenrettung Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF oder LFB), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät, mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Rettung – Polizei
T12 Busunfall Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI – AFÜST - Einsatzleitfahrzeug wenn notwendig BFÜST
T13 Unfall Schienenfahrzeug Ortsfeuerwehr (mindestens zwei RLF), mindestens zwei Sätze Hydraulisches Rettungsgerät Nachalarm SRF weitere RLF oder LFB, ABI - AFÜST - ELF, wenn notwendig BFÜST
T16 Flugunfall Ortsfeuerwehr (mindestens ein RLF), mindestens ein Satz Hydraulisches Rettungsgerät bzw. laut Alarmplan vom Flughafen
T17 Schadstoffeinsatz ( ÖL, Gefährliche Stoffe) Ortsfeuerwehr (mindestens ein TLF), mindestens ein Atemschutzgerätetrupp Nachalarm Gefährliche Stoffe Fahrzeug - Ölfahrzeug - Strahlenschutz – laut Alarmplan für Gefährliche Stoffe

Sachgebiete und Zuständigkeiten

  • Atemschutz: ABI d.F.Gerald Seidl
Atemschutztaktik und Normen: BR Ing. Ingo Mayer
  • Ausbildung: ABI d.F. DI(FH) Gerhard Grain
  • Auszeichnungen: LFR Helmut Lanz
  • Bewerbe:
ASPL: OBR Gernot Rieger
BDLP: BR d.F. Johann Bretterklieber
FJLA: OBR Johannes Matzhold
FLA: OBR Christian Leitgeb / OBR Manfred Harrer
FULA: ABI d.F. Heinz Brunnhofer
THLP: ABI d.F. Alfred Reinwald
WWLA: ABI d.F. Robert Zach
SANLP: BR d.S. Peter Jurek
  • EBB: ABI d.F. Daniel Petrowitsch
  • EDV: BR d.V Michael Jost
DSGVO: BR d.V. Mag. Dr. Peter Fürnschuß
  • Feuerwehren:
Berufsfeuerwehren: BDS Ing. Heimo Krajnz
Betriebsfeuerwehren: OBR d.F. Werner Schmidt
Freiwillige Feuerwehren: LBD Reinhard Leichtfried
Universitätsfeuerwehren: ABI Mag. DI Bernhard Futter
  • Feuerwehrmedizin: LFA MR Dr. Josef Rampler, MSc.
FSD: BR d.S. Gerhard Kouba
  • Finanz: LFR Bgm. Thomas Gruber
  • Flugdienst: OBR Ing. Dieter Pilat
  • Funk: ABI d.F. DI Johannes Vallant
Warn und Alarmdienst: BR Harald Schwab
  • Geschichte: BR d.V. Mag. Max Aufischer
  • Jugend: OBR d.ÖBFV Peter Kirchengast
FJLA: OBR Johannes Matzhold
  • KHD: OBR Volker Hanny
  • Organisation Landesfeuerwehrtag: BR Friedrich Partl
  • Öffentlichkeitsarbeit: BR Thomas Meier, MA
Medien-, Film-, und Fotodienst: BR d.V. Franz Fink
"Blaulicht": BR d.V. Rudolf Lobnig / BR d.V. Christof Oswald
  • Recht: BR d.V. Mag. Dr. Peter Fürnschuß
  • Seelsorge: LFKUR Superior P. Dr. Michael Staberl OSB
  • Senioren: EOBR Walter Perner
  • Strategische Partner & Kooperationen: BDS Ing. Heimo Krajnz / BR d. F. DI Dr. Gerald Lichtenegger
  • Technik: LBDS Erwin Grangl
Fahrzeugkonzepte & Förderungen: BD LFR Dr. Klaus Baumgartner / LBDS Erwin Grangl
Gefahrgut & Strahlenschutz: BR d.F. Werner Seidl
Verkehrswege & Tunnelanlagen: LFR Rudolf Schober
Vorbeugender Brandschutz & Feuerpolizei: BR d.F. DI Herbert Hasenbichler
Uniformierung: BR Reinhold Binder
  • Versicherung: LBDS Erwin Grangl
  • Wasserdienst: ABI d.F. Stefan Pintz
  • Zivildienst

Geschichte

Ausschlaggebend für die Gründung des Verbandes dürfte der 1. Österreichisch-Ungarische Feuerwehrtag im Jahr 1869 in Klagenfurt gewesen sein, zu der der Klagenfurter Kommandant Ferdinand Jergitsch lud. Bei diesem Feuerwehrtag waren auch schon einige Vertreter steirischer Feuerwehren anwesend. Ein Verbandsgründung über Österreich-Ungarn konnte wegen nationaler Vorbehalte nicht erreicht werden. Aber der Grazer Kommandant des besoldeten Pompiers-Corps und der Grauer Turner-Feuerwehr Alois Hueber erklärte sich einen Entwurf für Statuten eines steirischen Verbandes auszuarbeiten, den er auch noch im selben Jahr an die interessierten wehren ausschickte.

Am 19. März 1870 kam es zum Gründungstreffen des Steirischen Feuerwehrgauverbandes. Nicht bekannt ist, ob der Tag des Landesheiligen Josef gewählt wurde, oder ob es Zufall war. Dazu trafen sich die Vertreter der acht Gründungswehren Andritz, Bruck an der Mur, Judenburg, Knittelfeld, Leoben, Trofaiach, Radkersburg und dem Grazer Turnverein in der Grazer Sackstraße 10 - Die Anfangsbuchstaben der Orte finden sich noch heute hinter Werbetafeln an dieser Adresse versteckt. In der Sackstraße hatte die Turnerfeuerwehr ihre Spritze abgestellt.

Beim ersten Landesfeuerwehrtag in Bruck an der Mur waren schon 19 Verbands-Feuerwehren vertreten. Die Grazer Turnerfeuerwehr war damals noch keine eigene Rechtspersönlichkeit. So wurde erster Verbandsobmann der Kommandant von Bruck an der Mur Karl Watzka. Es wurden auch schon erste grundlegende Beschlüsse wie das Steirische Normalgewinde oder ein Spritzenprüfungsnormale festgelegt. Auch über Finanzierungsmöglichkeiten seitens der Feuerweversicherungen wurde schon beraten.

Der zweiten Landesfeuerwehrtag wurde schon in Graz abgehalten und Alois Hueber zum Verbands-Obmann gewählt. Dieser Feuerwehrtag wurde bereits unter Anteilnahme der Bevölkerung mit Beteiligung von Bürgerkorps, Musikkapellen und anderen Vereinen abgehalten. Die Leitung hatte der Grazer Bürgermeister Moritz von Schreiner.

Für das Jahr 1884 werden schon 150 Verbandsfeuerwehren gemeldet. Diese Anzahl erforderte bereits eine Weiterentwicklung der Strukturen. So wurde im Jahr 1886 die Steiermark in Feuerwehrbezirke eingeteilt, die nicht den politischen Bezirken entsprachen, sondern nach geografischen Gegebenheiten zusammengestellt wurden. In diesem Jahr wurden auch die Mittheilungen des steirischen Feuerwehr-Gauverbandes.

Dem wachsenden Landesvebband vedankt die Steiermark auch eine flächendeckende Versorgung mit einem Rettungsdienst, der ja Jahrzehnte bis nach dem Ersten Weltkrieg von der Feuerwehr wahrgenommen wurde. (siehe auch Geschichte des Sanitätswesens bei den österreichischen Feuerwehren) So findet sich beispielhaft bereits 1870 bei der FF Bruck an der Mur die Mitnahme einer Apotheke, die sowohl zur Versorgung der Kameraden als auch Zivilisten diente, in der Chronik. Diesem Umstand Rechnung tragend wurde der Verband im Kriegsjahr 1917 Landesverband für Feuerwehr- und Rettungswesen umbenannt.

Der Erste Weltkrieg hatte in organisatorischer Hinsicht keine Auswirkungen. Diese betrafen die Feuerwehren selbst, die durch eine Vereinbarung mit dem Österreichischen Roten Kreuz mit dem lokalen Krankentransport belastet wurden. Nach dieser mussten sie die am Bahnhof angekommenen verwundeten oder kranken Soldaten in die Spitäler oder Pflegestätten verlegen. Durch die fehlenden Männer in den Orten mussten verstärkte auch Frauen den Feuerwehrdienst mit erledigen.

Nach dem Ende des Weltkrieges verlor der Verband durch geänderte Landesgrenzen 57 Wehren mit fast 1900 mit Mitgliedern.

Im Jahr 1939 wurde der Landesverband aufgelöst und in die Bezirkssführung freiwillige Feuerwehren im Reichsgau Steiermark übertragen. Während die Grazer Berufsfeuerwehr zur Feuerschutzpolizei wurde, wurden die Freiwilligen Feuerwehren zu Ortsfeuerwehren zusammengelegt, die von Vertrauensleuten der NSDAP geleitet wurden.

Im Jahr 1946 erhielt der Grazer Baudirektor Peter Stanke das Feuerwehrwesen in der Steiermark, das nach dem auf dem Boden lag, neu aufzubauen. So wurden von der britischen Militärverwaltung 120 LKW's und 15 Zugmaschinen zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 1948 beschlossen die Bezirksfeuerwehrkommandanten in Kirchberg an der Raab ein Wiederbeleben des Landesverbandes und wählten Hans Malissa aus Bruck an der Mur als neuen Landesfeuerwehrkommandanten. Auch die Berufsfeuerwehr Graz wurde Mitglied des Verbandes.

Im Jahr wurde vom steirischen Landtag ein neues Feuerwehrgesetz beschlossen, das als wesentlichste Neuerung zum Inhalt hatte, dass der Landesverband zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde.

Mit dieser Beförderung begann der Verband mit einer Erneuerung des Ausbildungs-, Ausrüstungs- und Alarmwesens, sowie der Einführung von Bewerben.

In den 1970er Jahren wurden, wie in anderen Bundesländern die Feuerlösch- und Bergeeinheiten eingeführt um auch überörtlich im Katastrophenfall verbessert Hilfe leisten zu können. Die Mitteilungen des Landesverbandes wurden in Blaulicht umbenannt und profesionalisiert.

Im Jahr 1992 übersiedelte das Landesfeuerwehrkommando aus Graz auf das Gelände der schon bestehenden Landesfeuer wehr- und Zivilschutzschule in Lebring.

Unter LBD Franz Hauptmann wurde das Wahlsystem reformiert und demokratischer gestaltet.

In den 2000er Jahren unter Albert Kern wurde das Eintrittsalter zur Feuerwehrjugend auf 10 Jahre verringert. Auch an den Universitäten wurden Feuerwehren gegründet. Viele Bereiche, wie die Budgetmittelvergabe aus der Feuerschutzsteuer oder auch die Schulverwaltung dürfen selbst verwaltet werden. Die Schule konnte in den Jahren auch wesentlich erweitert und vergrößert werden. Auch eine neue Landesleitzentrale wurde in Betrieb genommen.

Wurden die Landesfeuerwehrtag jährlich mit einem realen Treffen der Delegierten an verschiedenen Orten in der Steiermark, musste der 150. Landesfeuerwehrtag im Jahr 2020 aufgrund der Covid-Krise unter anderen Umständen durch ein virtuelles Treffen via Videokonferenz statt, an der 115 Stimmberechtigte an 17 Außenstellen anwesend waren.

Ehemalige Landesfeuerwehrkommandanten

Literatur

Einzelnachweise

  1. Neue Feuerwehrspitze offiziell im Amt am Portal des LFV Steiermark vom 23. Juni 2018 abgerufen am 23. Juni 2018
  2. Feuerwehren in Zukunft digital alarmiert auf ORF-Steiermark vom 28. März 2019 abgerufen am 28. März 2019
  3. Alarmstichwörter Steiermark u. Leitfaden für die Erstalarmierung beim LFV Steiermark abgerufen am 1. Jänner 2021

Weblinks

 Landesfeuerwehrverband Steiermark – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons