Ulrich von Graz

Ulrich von Graz (* vermutlich im 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert) war unter dem steirischen Markgrafen Otakar (III.) Burggraf von Graz und begründete die Familie der Ministerialen von Graz[A 1] .

Herkunft und Familie

Ulrich von Graz entstammte der Familie der Edelfreien[A 2] von Graz, die mit der Grafenfamilie von Weichselburg, Nachfahren der Hemma von Gurk, verwandt waren. Sie sind erstmals zu Ende des 11. Jahrhunderts mit Weriant de Grez urkundlich belegt, der seinen Sitz nach der neueren Forschung auf dem Grazer Schlossberg hatte, und nicht bei Windischgrätz (heute Teil von Slowenien), wie früher angenommen wurde. Ulrich von Graz gilt als ein Nachfahre von ihm. Er trat in die Dienste der steirischen Markgrafen und begründete die Familie der Ministerialen von Graz ("Udalrichinger").[1]

Leben

Die Familie der Edelfreien von Graz besaß im 12. Jahrhundert eine der beiden auf dem Schlossberg von Graz gelegenen Burgen, welche Ulrich von Graz, nachdem er Ministeriale des steirischen Markgrafen Otakar (III.) geworden war, für diesen als Burggraf verwaltete. Die andere Burg war bereits früher landesfürstlicher Besitz geworden und wurde von landesfürstlichen Dienstleuten verwaltet, deren Leitname Dietmar war. Sie führten ebenfalls den Titel eines Burggrafen.[1]

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 291

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  2. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.