Green Panther

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Der Green Panther ist der Landespreis für kreative Kommunikation in der Werbung seitens der Wirtschaftskammer Steiermark. Er wird jährlich in 13 Kategorien vergeben; 2018 wurde er zum 30. Mal vergeben.[1]

Geschichte

Der Kreativ-Club mit dem Namen Advertising Club Styria wurde am 28. September 1988 gegründet. 1999 wurde der Werbepreis von der Advertising Club Styria und der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation 1989 eingerichtet. Der Preis wird in sechs Kategorien vergeben und wurde am 30. Oktober 1989 erstmals überreicht. Beim Green Panther handelt sich um einen Preis nach dem Wettbewerbsprinzip, das heißt eine Jury wählt die besten Einreichungen aus.

Nachwuchspreis

Seit 2010 gibt es mit dem Young Creatives Panther einen eigenen Nachwuchspreis für Kreative bis 25 Jahre. Aufgabe ist es, ein Web-Video zu einem vorgegebenen Thema zu erstellen. Nachdem die Teilnehmer über das Thema informiert werden, haben sie 72 Stunden Zeit, ein 90-sekündiges Video zu produzieren.

Seit 2016 werden fünf Arbeiten pro Kategorie durch eine online-Jury aus 50 unabhängigen Experten ermittelt. Zudem gibt es seitdem eine 13. wechselnde Kategorie.[2][3]

Wettbewerbsregeln

Ausgezeichnet werden Kreativunternehmen und deren Kunden in Gold, Silber und Bronze. Vergeben wird der Preis von der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Steiermark in Kooperation mit der Creative Industries Styria unter Patronanz des Landes Steiermark. Zielgruppen sind entsprechende Unternehmen aus der Steiermark. Einzelne Kategorien sind jedoch auch für Teilnehmer aus ganz Österreich offen.

Teilnahmeberechtigt sind Arbeiten von Mitgliedern der Fachgruppe Werbung & Marktkommunikation der WK Steiermark, Mitgliedern der Fachvertretung der Film- und Musikindustrie in der WK Steiermark, Mitgliedern der Landesinnung der Berufsfotografen der WK Steiermark und Arbeiten von gewerblichen Kreativunternehmen mit beliebigem Standort, sofern der Auftraggeber den Unternehmensstandort in der Steiermark hat. In der Kategorie „Fotografie“ sind Arbeiten von Berufsfotografen mit Unternehmensstandort in der Steiermark sowie Arbeiten von Berufsfotografen, deren Einreichung im Auftrag steirischer Kunden entstanden sind bzw. Arbeiten von gewerblichen Werbeunternehmen in der Steiermark im Rahmen ihrer Tätigkeit zulässig. Zusätzlich sind in den Kategorien „Corporate Design“ und „Print Design“ auch Arbeiten von entsprechenden Unternehmen aus anderen österreichischen Bundesländern erlaubt, die Mitglieder der zuständigen Wirtschaftskammern sind.

Weblinks

Einzelnachweise