COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gründung der '''COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH''' (COFAG) wurde durch das [[3. COVID-19-Gesetz]] nachträglich genehmigt. Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollen weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte [[w:COVID-19-Pandemie in Österreich|COVID-19-Krise]] zu bewältigen.
Die Gründung der '''COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH''' (COFAG) wurde durch das [[3. COVID-19-Gesetz]] nachträglich genehmigt. Durch diese Gesetzesänderungen durch das 3. COVID-19-Gesetz sollen weitere rechtliche Grundlagen für Maßnahmen geschaffen werden, um die sogenannte [[w:COVID-19-Pandemie in Österreich|COVID-19-Krise]] zu bewältigen. 2023 wird die COFAG wieder aufgelöst.<ref name=orf2023062701>[https://orf.at/stories/3321913/ COFAG wird abgewickelt: Konzept bis Ende September], Webseite: orf.at vom 27. Juni 2023.</ref>


== Gesetzliche Grundlage ==
== Gesetzliche Grundlage ==
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== Untersuchungen des Verfassungsgerichtshofes ==
== Untersuchungen des Verfassungsgerichtshofes ==
Nachdem von vielen Seiten Kritik an der Gebarung der COFAG nicht abgerissen hat, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Oktober 2022 von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren zu den Finanzhilfen während der COVID-19-Krise eingeleitet.<ref>[https://orf.at/stories/3289769/ VfGH prüft CoV-Hilfen erneut], Webseite: orf.at vom 14. Oktober 2022.</ref>
Nachdem von vielen Seiten Kritik an der Gebarung der COFAG nicht abgerissen hat, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Oktober 2022 von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren zu den Finanzhilfen während der COVID-19-Krise eingeleitet.<ref>[https://orf.at/stories/3289769/ VfGH prüft CoV-Hilfen erneut], Webseite: orf.at vom 14. Oktober 2022.</ref>
== Abwicklung ==
Nach massiven Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Konstruktion, der Geschäftsgebarung und Kritik der politischen Opposition gab der Finanzminister Magnus Brunner am 27. Juni 2023 bekannt: „Ich habe heute Mittag die ABBAG (Abbaumanagement­gesell­schaft des Bundes, Anm.) beauftragt, gemeinsam mit der COFAG ein Abwicklungskonzept für die COFAG auszuarbeiten“. „Für uns war immer klar, wie auch der Name Covid-19 Finanzierungsagentur suggeriert, dass sie natürlich eine Institution mit Ablaufdatum ist“. „Die COFAG hat sich bewährt, ja, aber sie hat nun ihre Aufgabe erfüllt“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) gestern Abend. Er werde als Finanzminister sodann „zeitnah“ über die Auflösung der COFAG entscheiden. Die CoV-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und die Sonderbestimmungen enden jedenaflls am 30. Juni.
Im ORF-„Report“ sagte der Finanzminister zusätzlich, dass man „im Rückspiegel der Geschichte“ immer klüger sei. Doch „die Wirtschaftsdaten zeigen uns, dass wahrscheinlich nicht alles falsch gemacht worden ist.“ Der Finanminister verwies auch darauf, dass die Gründung der COFAG alle Parlamentsparteien zugestimmt hätten.
Insgesamt habe die COFAG 99 Prozent der über 1,3 Millionen Anträge von 660.000 Antragsstellern abgearbeitet. Es seien 15 Milliarden Euro aus Steuergeld an Unternehmen ausbezahlt worden. Im Schnitt rund 22.000 Euro pro antragstellendem Unternehmen.<ref name=orf2023062701 />


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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