COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH: Unterschied zwischen den Versionen

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== Untersuchungen des Verfassungsgerichtshofes ==
== Untersuchungen des Verfassungsgerichtshofes ==
Nachdem von vielen Seiten Kritik an der Gebarung der COFAG nicht abgerissen hat, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Oktober 2022 von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren zu den Finanzhilfen während der COVID-19-Krise eingeleitet.<ref>[https://orf.at/stories/3289769/ VfGH prüft CoV-Hilfen erneut], Webseite: orf.at vom 14. Oktober 2022.</ref>
Nachdem von vielen Seiten Kritik an der Gebarung der COFAG nicht abgerissen hat, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Oktober 2022 von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren zu den Finanzhilfen während der COVID-19-Krise eingeleitet.<ref>[https://orf.at/stories/3289769/ VfGH prüft CoV-Hilfen erneut], Webseite: orf.at vom 14. Oktober 2022.</ref> Mit Erkenntnis des Der Verfassungsgerichtshof erklärte dieser die [[COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH]] (COFAG) für verfassungswidrig. Diese muss bis zum 31. Oktober 2024 abgewickelt werden. Sowohl die Aufgabenübertragung an diese nach privatem Recht organisierte Gesellschaft als auch bestimmte Förderrichtlinien seien verfassungswidrig.<ref>Jakob Pflügl: [https://www.derstandard.at/story/3000000191446/verfassungsgerichtshof-kippt-grundlagen-der-corona-f Corona-Hilfen : Verfassungsgerichtshof kippt Grundlagen der Corona-Förderagentur Cofag], Webseite: derstandard.at vom 17. Oktober 2023.</ref>


== Abwicklung ==
== Abwicklung ==
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