Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1936/37

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Eishockey in Österreich bis 1938
Österreichische Eishockey-Meisterschaft
1935/36   -   1936/37   -   1937/38
Spieltyp: Scheibe
Austragungsort: Wien und Niederösterreich
Dauer: 05.01. bis 24.02.1937
Veranstalter: Österreichischer Eishockeyverband, Wien
Teilnehmeranzahl: 4
Meister: Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein
Vizemeister: Eishockey Klub Engelmann, Wien
Hinweise:
  • Für das Eishockey nach 1938 siehe den betreffenden Artikel Eishockey in der Wikipedia.
Hinweis: Eventuell können aufgrund unterschiedlicher Quellen für die Zeit bis 1938 die in diesem Projekt hier meistens sehr detailliert recherchierten Angaben von den oft deutlich allgemeineren Angaben in der Wikipedia etwas abweichen.
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Die Eishockey-Meisterschaft von Österreich 1936/37 war die dritte Staats-Meisterschaft des Österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV) mit der Scheibe und die 15. Meisterschaft mit der Scheibe insgesamt.


  • Um diese Meisterschaft ausspielen zu könnnen, fanden im Vorfeld die
Wiener Eishockey-Meisterschaft 1936/37 und die
Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft 1936/37 statt.
Die Sieger aus diesen Wettbewerben kämpften dann, wie in diesem Artikel aufgezeichnet, um den Meistertitel auf Bundesebene.


Geschichte

  • Fünf Wiener Eishockeyvereine haben den Verband verlassen, so dass nur noch 17 Vereine Mitglied sind, davon vier Schutzvereine. In der Provinz ist man fast ebenso stark.


Meisterschaft von Österreich 1936/37

  • In der Österreichischen Staatsmeisterschaft treten erstmals die beiden ersten Vereine der Wiener Meisterschaft gegen die beiden ersten Vereine der Provinzliga an und spielen den Titel gegeneinander aus.[1] Geplant war von Wiener Seite, dass auch der Dritte der Wiener Meisterschaft an der Staatsmeisterschaft teilnehmen darf. Dieses wurde aber abgelehnt. Es werden von jedem Teilnehmer zwei Spiele gegen jeden Gegner zur Austragung kommen. Da das Ergebnis der letzten Meisterschaft zählt, standen der WEV, EKE und KAC als Teilnehmer fest. Punktgleich waren Leoben und Innsbruck. Innsbruck hat jedoch seinen Anspruch an Leoben abgetreten, so dass dieser Verein als vierter Teilnehmer feststeht.


Teilnehmer

Eishockey Klub Engelmann (EKE)
Klagenfurter Athletiksport Club (KAC)
Deutscher Sportverein Leoben (Leoben)
Eishockeysektion im Wiener Eislauf Verein (WEV)



Eishockeyspiele

Datum Ort Vereine Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
05. Jänner 1937 Klagenfurt KAC - WEV SM 0:1(0-1,0-0,0-0) 2000 s.u.
14. Jänner 1937 Leoben KAC - Leoben SM 2:0 s.u.
19. Jänner 1937 Klagenfurt KAC - Leoben SM 2:1(1-1,1-0,0-0) s.u.
21. Jänner 1937 Klagenfurt KAC - EKE SM 1:1(1-0,0-0,0-1) s.u.
24. Jänner 1937 Leoben WEV - Leoben SM 3:1(0-1,1-0,2-0)
30. Jänner 1937 Leoben EKE - Leoben SM 8:1 Vereinb. s.u.
10. Februar 1937 Wien, Engelmann-Platz KAC - EKE SM/P 1:1(0-0,0-0,1-1) 170 s.u.
11. Februar 1937 Wien, WEV-Platz KAC - WEV SM/P 0:5(0-1,0-1,0-3) 400 s.u.
13. Februar 1937 Wien, Engelmann-Platz EKE - Leoben SM/CUP 8:1(2-0,3-0,3-1) 500 s.u.
14. Februar 1937 Wien, WEV-Platz WEV - Leoben SM+P 8:0(1-0,4-0,3-0) s.u.
17. Februar 1937 Wien, WEV - EKE SM+P 1:0(0-0,0-0,1-0) s.u.
24. Februar 1937 Wien, WEV - EKE SM+P 3:0(2-0,0-0,1-0) s.u.



Spiel 5. Jänner 1937 WEV - KAC Staats-M.

  • Schiedsrichter: Loria, Focke
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Demmer, Nowak, Kirchberger, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Meißner,
  • Team KAC:
  • Der Wiener Eislauf Verein gewann das Spiel gegen den KAC vor 2000 Zuschauern mit 1:0(1-0,0-0,0-0). Das Tor für den WEV schoss Meißner. Die besten Spieler beim WEV waren Friedrich Demmer und Oskar Nowak. Bei den Klagenfurtern gefiel Stertin. Die Zuschauer in Klagenfurt hatten schon während des Spiels gegen die Schiedsrichter opponiert. Am Schluss des Spieles wurden die Schiedsrichter von den Zuschauern sogar attakiert und einige Spieler aus Wien, die die Schiedsrichter schützen wollten, bekamen auch etwas ab.
Das Spiel fand mit einer Beleuchtung am Abend statt, die für ein solches Spiel nicht ausreichend ist. Die Kabinen für die Spieler sind nicht ausreichend. Es fehlt an geigneten Duschen. Der Umkleideraum ist an der Straße gelegen und man muss ca. 20 Meter dem Gehweg zur Halle benutzen. Für die Schlittschuhe der Spieler nicht gerade das Beste. Dann geht es ein paar Stufen hinab zur Eisfläche. Bei den Krawallszenen mit den Zuschauern hat sich diese Situation sehr negativ ausgewirkt. In der Presse wurde die Nominierung der Wiener Schiedsrichter auch so dargestellt, dass Stimmung gegen diese Personen aufkam. Hätten die Klagenfurter gesiegt, wäre die Situation sicherlich nicht so ausgeartet. Die Presse sollte aber auch nicht so einseitig berichten. Ein Treffer des Wiener Demmers wurde im zweiten Drittel nicht vom Schiedsrichter Focke anerkannt. Im selbst war die Sicht versperrt. Der Klagenfurter Torrichter erklärte dem Schiedsrichter, dass die Scheibe die Torlinie nicht passiert habe. Die Zuschauer um den Torrichter berichteten später, dass die Scheibe einwandfrei im Tor gewesen sei. Die Zuschauer hatten also gar keinen Grund, gegenüber den Schiedsrichtern unzufrieden zu sein. Schon beim Erscheinen der Wiener Spieler kam es zu beleidigenden Zurufen der Zuschauer. Die Erregung stieg immer mehr, insbesondere im letzten Drittel, in dem die Klagenfurter ihr Gewicht und ihre Kraft hemmungslos einsetzten. Die Wiener spielten weiter fair. So wurden die Schiedsrichter gezwungen, zwei Zeitstrafen gegen die Klagenfurter auszusprechen, was die Stimmung noch weiter anheizte. Als die Wiener Spieler dann den für sie vorgesehenen Ausgang nahmen, drängten die Zuschauer in diesen Bereich. Selbst die Ordner ließen sich von der Stimmung der Zuschauer anstecken. Es fehlten Kräfte, die für Ordnung sorgten und die Schiedsrichter waren auf das allerschwerste bedroht. Da die Klagenfurter Spieler nicht eingriffen, taten es die Wiener Spieler. Dieses hatte zur Folge, dass die Schiedsrichter einigermaßen abgesichert waren, die Wiener Spieler aber Tritte und Püffe abbekamen. Blaue und gelbe Flecken bei den Spieler belegten dieses später. Ein erfreuliches Spiel hatte einen skandalösen Abschluss gefunden. Am Abend wurde der Vorfall dann von den vertretern des WEV mit Dr. Heinisch vom KAC besprochen. Die Schiedsrichter gaben die Vorfälle noch in der Nacht nach Wien weiter und erklärten, unter diesen Umständen das Spiel am nächsten Tag nicht pfeifen zu könne, wenn nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen würden, um die Sicherheit von Spielern und Schiedsrichtern sicher zu stellen. Ansonsten sei ein reguläres Spiel am nächsten Tag nicht möglich. Nun lag es am Verband, Entscheidungen zu treffen, ob das Spiel überhaupt stattfinden könne oder wenn doch, unter welchen Umständen. Der Verband entschied, das Spiel stattfinden zu lassen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung musste jedoch Dr. Heinisch die persönliche Verantwortung übernehmen und für einen ausreichenden Schutz der beteiligten Personen zu sorgen. Das Publikum sei vor Beginn des Spieles zu korrektem Verhalten aufzufordern und ggfls. auch Polizeikräfte für den Notfall bereit zu halten. Die Schiedsricher erhielten den Auftrag, bei erneuten Vorfällen das Spiel sofort abzubrechen.



Spiel 14. Jänner 1937 KAC - Leoben SM

  • Schiedsrichter:
  • Das Staatsmeisterschaftsspiel zwischen KAC und Leoben in Leoben endete 2:0. Dieses ist das Spielergebnis nach der Beglaubigung des OeEHV. Im SportTagblatt steht das Ergebnis mit 1:0.



Spiel 19. Jänner 1937 KAC - Leoben Staats-M.

  • Schiedsrichter: Focke, Jahnke
  • Der KAC gewinnt das Spiel um die Staatsmeisterschaft in Klagenfurt gegen Leoben mit 2:1(1-1,1-0,0-0). Im ersten Drittel schossen die Tore für Klagenfurt Sonneiger und Egger. Im zweiten Drittel war Metis für die Leobener erfolgreich. Das letzte Drittel blieb torlos.


Spiel 21. Jänner 1937 KAC - EKE Staats-M.

  • Schiedsrichter:
  • Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Glück, 2. Sturm: Otto Voit, Zehemayer, Proksch II, Reiseleiter: Kurt Stuchly; Josef Göbel (vereinslos) begleitet die Mannschaft als Gast.
  • Das Spiel KAC gegen EKE in der Staatsmeisterschaft endet 1:1(1-0,0-0,0-1) unentschieden. Kurz nach Beginn des ersten Drittels fiel das 1:0 für den KAC. Zu Anfang des zweiten Drittels wurde Hans Tatzer im Gesicht verletzt und musste aus dem Spiel ausscheiden. Bis daher war er der beste Spieler auf dem Eis. Der Klagenfurter Krenberger zeichnete sich durch Fouls im Spiel aus. Er war auch, für die Verletzung von Tatzer verantwortlich. Erst im letzten Drittel konnte der EKE durch Bauer den Ausgleich erzielen.


Spiel 24. Jänner 1937 WEV - Leoben Staats-M.

  • Schiedsrichter:
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Demmer, Nowak, Kirchberger, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Meißner, Ersatz: Rammer, Reiseleiter: Walter Sell
  • Das heutige Spiel gewann der WEV gegen Leoben in der Staatsmeisterschaft mit 3:1(0-1,1-0,2-0) Toren.


Spiel 30. Jänner 1937 EKE - Leoben Staats-M.

  • Schiedsrichter:
  • Das Spiel musste wegen Tauwetter ausfallen.
    Am 13. Februar 1937 einigten sich die beiden Vereine bei ihrem Spiel in Wien, dass noch nicht ausgetragene Spiele mit dem Ergebnis von 8:1 für den EKE für die Staats-Meisterschaft bewertet werden.


Spiel 10. Februar 1937 EKE - KAC Staats-M. + Verband-Cup

  • Schiedsrichter: Dietrichstein jun., zweiter Schiedsrichter?
  • Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Otto Voit, Franz Zehemayer, Hans Glück, 2. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Schneider,
  • Team KAC: Tor: Robert Russer, Verteidiger: Emmerich, Russer, Eggenberger, 1. Sturm: Schneider, Stertin, Raunegger, 2. Sturm: Scheriau, Egger, Rascher,
  • Das Spiel zwischen dem EKE und dem KAC endete 1:1(0-0,0-0,1-1) unentschieden. Nur 170 Zuschauer waren gekommen. Leider haben sich die Befürchtungen bewahrheitet, dass es nach den Ausschreitungen in Klagenfurt auch hier in Wien zu Ausschreitungen kommen könnte. Die wenigen Zuschauer gebärdeten sich, als wenn 2000 Personen anwesend gewesen wären. Die Spieler taten so, als wenn sie sich für die Unregelmäßigkeiten der letzten Wochen heute revanchieren müssten und waren aufgebracht und in Rage. Vor allem der altnationale Hans Tatzer musste fast ein Dutzend mal ausgeschlossen werden. Auch die Klagenfurter waren nervös und versuchten mit allen Mitteln einen Torerfolg des EKE zu verhindern. Im ersten Drittel gibt es mitunter derbe Fouls. Ein Fehler des Verbandes war es sicherlich, zwei noch unerfahrene Schiedsrichter zu einem so wichtigen Spiel zu entsenden. Erst wurden Egger und Tatzer eine Minute ausgeschlossen. Das Spiel ist zerfahren. Das Drittel bleibt torlos. Im zweiten Drittel wird Tatzer sofort ausgeschlossen, weil er Stertin mit dem Schläger bearbeitet. Kaum ist Tatzer wieder auf dem Platz, als er eine weitere Strafe von zwei Minuten erhält. Die Verteidigungen geben jeden Schlag und Puffer doppelt zurück. Tatzer und Egger werden jetzt ausgeschlossen. Auch dieses Drittel bleibt torlos. Im letzten Drittel kann Tatzer in der zweiten Minute das Führungstor unhaltbar einschießen. Schneider hatte die Vorlage gegeben. Sofort danach greifen die Klagenfurter an und mit einem Weitschuss kann Egger den Ausgleich erzielen. Schüssler, Raunegger und wieder Schüssler müssen für zwei Minuten auf die Bank. Die Emotionen im Publikum sind groß. Es kann nicht beruhigt werden. Die Polizei muss den Schiedsrichter Dietrichstein jun. beschützen. Die Klagenfurter können nur mit Mühe in ihre Kabinen gelangen.


Spiel 11. Februar 1937 WEV - KAC Staats-M.

  • Schiedsrichter:
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Kirchberger, Nowak, Stanek, 2. Sturm: Brandl, Göbl (vereinslos), Meißner,
  • Team KAC: Tor: Robert Russer, Verteidiger: Emmerich Russer, Eggenberger, 1. Sturm: Schneider, Stertin, Raunegger, 2. Sturm: Scheriau, Egger, Rascher, Ersatz: Gosnig
  • Einige der Wiener Spieler hatten einen besonders guten Tag. Der WEV gewann das Spiel gegen den KAC mit 5:0(1-0,1-0,3-0). Der für 14 Tage vom OeEHV gesperrte Friedrich Demmer wird durch den vereinslosen Josef Göbl ersetzt. Vor Beginn des Spieles überreicht der KAC dem WEV einen silbernen Teller anläßlich seines 70jährigen Jubiläums. Nowak war wohl der beste Spieler, der wie ein Kanadier durch die gegnerischen Reihen spazierte. Die Klagenfurter versuchten das fehlende Können durch Übereifer wettzumachen.
Im ersten Drittel wurde Raunegger auf eine Minute ausgeschlossen. In dieser Zeit konnte der WEV das 1:0 einschießen. Die nächste Herausstellung war Scheriau vom KAC. Einige Zeit später setzte Emmerich Russer den Wiener Kirchberger außer Gefecht. Im zweiten Drittel musste Rammer für ihn spielen. In diesem Drittel konnte Nowak einen guten Pass an Stanek geben, der zum 2:0 für den WEV einschoss. Scheriau und Emmerich Russer wurden für je eine Minute ausgeschlossen. Im letzten Drittel wurde Kirchberger wieder ins Spiel genommen. Nowak schoss das 3:0 ein. Kirchberger wurde für eine Minute ausgeschlossen, Emmerich Russer erhielt ein Zeitstrafe von 2 Minuten. Als beide wieder auf dem Eis waren, konnte Nowak das 4:0 für den WEV ins Tor bringen. Der letzte Treffer wurde von einer Kombination von Kirchberger-Nowak eingeleitet. Sie gaben die Scheibe an Stanek weiter, der den Treffer erzielte. Kurz vor Ende der Spielzeit erhielt auch der Wiener Neumayer eine Strafzeit.


Spiel 13. Februar 1937 EKE - Leoben Staats-M. + Cup-Spiel

  • Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Fichtental
  • Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Otto Voit, Franz Zehetmayer, Hans Glück, 2. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Schneider
  • Team Leoben: Tor: Dr. Withoff, Verteidiger: Ernst Zahlbruckner, Willi Seidel, 1. Sturm: Hans Zahlbruckner, Schneider, Seidel 2. Sturm: Oberbichler, Mittis, Hoppe,
  • 500 Zuschauer sahen den EKE gegen Leoben mit 8:1(2-0,3-0,3-1) Toren gewinnen. Bei den Leobenern fehlte Emil Seidler, der vom Verband gesperrt ist. Die Torschützen wür den EKE waren Schneider (4), Zehetmayer (2), Glück und Tatzer. Seidner gelang der Treffer für Leoben.


Spiel 14. Februar 1937 WEV - Leoben Staats-M. + Verbands-Cup

  • Schiedsrichter: Fred Revy, Aigner
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Göbl (vereinslos), Nowak, Stanek, 2. Sturm: Brandl, Rammer, Meißner,
  • Team Leoben: Tor: Dr. Withoff, Verteidiger: Ernst Zahlbruckner, Willi Seidel, 1. Sturm: Hans Zahlbruckner, Richler, Eibler, 2. Sturm: Oberbichler, Schneider, ?,
  • Der WEV gewann das Spiel gegen Leoben mit 8:0(1-0,2-0,5-0) Toren. Im ersten Drittel kann Nowak das Führungstor für den WEV einschießen. Im zweiten Drittel kann Rammer einen Treffer erzielen und nach mehreren Fehlversuchen versenkt Nowak die Scheibe im Leobener Tor. Nowak hatte hierbei einen solchen Schwung, dass er die beiden Verteidiger und den Tormann mit dem Gehäuse umwarf. Vojta wurde jetzt ausgeschlossen, da er sich auf die Scheibe warf, um dem Tormann Weiß zu helfen. Im letzten Drittel konnte Nowak nach einem Pass von Göbl das 4:0 erzielen. Bereits eine Minute später traf er erneut. Stanek macht den nächsten Treffer und eine Minute vor Schluss trifft noch einmal Nowak. Da der EKE acht Tore erreicht hatte, bemühen sich alle Stürmer noch einen Treffer zu erzielen. Und es gelingt Stanek wirklich, in den letzten Sekunden des Spieles die Scheibe bei den Leobenern im Tor zu versenken. Torschützen sind Nowak (5), Rammer (1) und Stanek (2).


Spiel 17. Februar 1937 EKE - WEV Staats-M. + Cup-Spiel

  • Schiedsrichter: Aigner, Fred Revy
  • Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Proksch, Hans Tatzer, Hans Glück, 2. Sturm: Hubert Tschammler, Franz Zehetmayer, Otto Voit,
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Demmer, Nowak, Stanek, 2. Sturm: Meißner, Brandl, Rammer,
  • Das Spiel zwischen dem EKE und dem WEV endet 0:1( 0-0,0-0,0-1)für den WEV. Lange Jahre gab es kein Spiel zwischen den beiden Vereinen, welches so stimmungslos verlief. Demmer spielte nach seiner 14-tägigen Sperre durch den Verband wieder mit. Dem Ersatztorwart Wurm ist es wohl zu verdanken, dass erst im letzten Drittel ein Tor durch den WEV geschossen werden konnte. Aber auch Weiß hatte reichlich zu tun. Da die EKE-ler es meistens mit Weitschüssen versuchten, ging es bei ihm etwas leichter zu. Im ersten Drittel ging der WEV zum Angriff über. Wurm hält aber alle Schüsse auf sein Tor. Erst nach fünf Minuten kann der EKE seinen ersten Angriff fahren. Tatzer versucht es mit Weitschüssen. Beide Mannschaften greifen an, erreichen aber kein Tor. Das erste Drittel bleibt torlos. Im zweiten Drittel wird der Kampf härter. Glück wird für eine Minute ausgeschlossen. Eine Verletzung oberhalb des Auges zieht sich Nowak zu, als er mit Heim zusammenstößt. Diese Verletzung behindert Nowak dann auch bei seinem weiterem Spiel. Der WEV fährt die meisten Angriffe, aber der EKE-Tormann hält alles. Auch dieses Drittel bleibt torlos. Im letzten Drittel gehen jetzt auch die Verteidiger des WEV bei den Angriffen mit nach vorne. Demmer kommt in der vierten Minute in eine gute Schussposition, gibt an Nowak weiter und dieser schießt zum 1:0 für den WEV ein. Der WEV verlegt sich jetzt mehr auf das verteidigen und der EKE erhöht noch einmal seine Bemühungen, ein Tor zu erzielen. In der letzten Minute des Drittels kann Nowak mit einem Sololauf durchbrechen, schießt aber am EKE-Tor vorbei. Es bleibt beim Endstand von 1:0 für den WEV.


Spiel 24. Februar 1937 EKE - WEV Staats-M. + Verbands-Cup

  • Schiedsrichter: Loria, Ing. Langfelder
  • Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Floch, Franz Schüssler, 1. Sturm: Proksch, Hans Tatzer, Hans Glück, 2. Sturm: Hubert Tschammler, Franz Zehetmayer, Otto Voit,
  • Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Kirchberger, Demmer, Nowak, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Meißner,
  • Beim EKE sind Hans Schneider und Aribert Heim durch Erkrankungen ausgefallen. Der EKE verliert das Spiel auf der Kunsteisbahn Engelmann gegen den WEV mit 0:3(0-2,0-0,0-1) Toren.
Im ersten Drittel kann Demmer zwei Tore für den WEV einschießen. Das zweite Drittel zeigt beide Mannschaften mit einem ausgeglichenem Spiel. Stanek wird auf eine Minute ausgeschlossen. Es fällt kein Tor. Im letzten Drittel gelingt Nowak das dritte Tor für den WEV. Zum Schluss des Matches gab es noch eine Auseinandersetzung zwischen Schüssler und Demmer. Beide mussten auf die Bank. Der WEV hat mit diesem Sieg die Österreichische Eishockey-Staatsmeisterschaft 1936/37 gewonnen und auch den Verbandspokal.
Die beiden erkrankten Spieler hatten beim EKE gefehlt. Floch ist ein guter Spieler, es fehlt ihm aber die notwendige Routine bei einem solchen Gegner. Er konnte gegen Demmer nicht viel ausrichten. Schüssler und Wurm mussten hier ein großes Pensum leisten. Der Sturm Kirchberg, Nowak, Demmer, war in ausgezeichneter Verfassung. Das Knie von Kirchberger schien wieder in Ordnung zu sein. Der EKE muss sich zwar mit dem zweiten Platz begnügen, aber die Wiener Ligaspiele stehen noch an. Erst geht es gegen die Reserve des WEV, dann gegen die Kampfmannschaft.



Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore G-Tore Punkte Bemerkungen
1 Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein 6 6 0 0 21 1 12 Österreichischer Eishockey-Staatsmeister 1936/37
2 Eishockey Klub Engelmann 6 2 2 2 18 8 6
3 Klagenfurter Athletiksport Club 6 1 3 2 3 8 5
4 Deutscher Sportverein Leoben 6 0 1 5 3 28 1
  • Die Ergebnisse des KAC und von Leoben stimmen nicht mit den Ergebnissen der Spiele überein. Es sind nicht alle Spiele in der Beglaubigung für das lfd. Jahr in der Zeitschrift des Verbandes "Der Eishockeysport" aufgeführt.

Staatsmeister von Österreich im Eishockey 1937: Wiener Eislauf Verein



Bestimmungen zur Meisterschaft

Ausschreibung der Staatsmeisterschaft von Österreich im Eishockey 1936/37

Die Ausschreibung erfolgt in der Zeitschrift des OeEHV "Der Eishockeysport" am 21. November 1936.


§ 1 Teilnehmer
An der Staatsmeisterschaft sind die Erst- und Zweitplacierten der Wiener- und der Provinz-Meisterschaft des vergangenen Verbandsjahres teilnahmeberechtigt.


§ 2 Austragungsort, Wertung
Jeder teilnehmende Verein spielt innerhalb eines alljährlich mit der Ausschreibung zu verlautbarenden Zeitraumes zweimal gegen jeden anderen.
Die Wertung erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt hat.
Haben zwei oder meherere Mannschaften die gleiche Punktzahl, so reiht jene Mannschaft, die mehr Tore erzielt hat, vor der anderen. Haben zwei oder mehr Mannschaften gleichviel Tore erzielt, so reiht jene Mannschaft, die weniger Tore erhalten hat, vor der anderen.
Für die Spiele der Provinz-Vereine gegeneinander zählen die Resultate der beiden Ligaspiele des vergangenen Verbandsjahres gleichzeitig als Resultate für die Staatsmeisterschaft.


§ 3 Meistertitel, Ehrenzeichen
Der Sieger der Staatsmeisterschaft erhält den Titel "Staatsmeister von Österreich im Eishockey 19..".
Der Staatsmeister von Österreich erhält für seine Spieler 10 vergoldete Medaillen, die mit der traditionellen Stanze für die Meisterschaftsmedaillen gestanzt wurden. Der Verein ist berechtigt, weitere Medaillen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn er mit diesen 10 Medaillen nicht alle Spieler beteilen kann, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft teilgenommen haben, um auch diesen Spielern Medaillen übergeben zu können.
Der in der Staatsmeisterschaft von Österreich siegreiche Verein erhält nicht die Ehrenzeichen für die von ihm gewonnene Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft.


§ 4 Nennung
Eine Nennung für die Staatsmeisterschaft ist nicht erforderlich, sondern die Nennung in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft gilt automatisch auch für die Staatsmeisterschaft.


§ 5 Platzwahl
Der gastgebende Verein hat für die Beistellung eines spielfähigen Platzes, von Umkleideräumen für die Gastmannschaft und für den (die) Schiedsrichter zu sorgen. Er hat auch beim Schiedsrichterreferate des OeEHV um Stellung eines oder zweier Schiedsrichter anzusuchen.


§ 6 Wettspieltermine
Die Vereine haben sich bis zu einem bestimmten Tage, der alljährlich mit der Ausschreibung verlautbart wird, bezüglich der Spieltermine zu einigen und diese dem OeEHV zur Kenntnis zu bringen. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden die Termine vom Vorstand des OeEHV festgesetzt und längstens 14 Tage nach dem vorgenannten Einigungs-Endtermin verlautbart.
Kann ein Spiel in der Provinz ohne ein Verschulden der beiden beteiligten Vereine nicht ausgetragen werden, haben sich die Vereine innerhalb von 5 Tagen nach dem ursprünglichen Termin auf einen neuen Termin zu einigen und dem OeEHV hiervon Mitteilung zu machen. Kommt eine Einigung nicht zustande, hat der OeEHV spätestens 10 Tage nach dem ursprünglichen Termin einen Ersatztermin anzusetzen. Kann ein Spiel auch an dem Ersatztermin nicht ausgetragen werden, ist das Spiel am Platz des Wiener Vereines im Anschluss an das zweite (in Wien auszutragende) Meisterschaftsspiel zu absolvieren.
Im Übrigen wird auf die allfälligen Durchführungsbestimmungen verwiesen.


§ 7 Finanzielle Bestimmungen
Hinsichtlich der vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen wird auf die Durchführungsbestimmungen verwiesen.


§ 8 Regeln, Schiedsrichter
Die Spiele der Staatsmeisterschaft sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen.
Der (die) Schiedsrichter wird (werden) auf Grund der Anforderung des Veranstalters vom OeEHV entsendet. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter zu bestimmen oder Schiedsrichter, die in der Liste der internationalen Schiedsrichter von der LIHG geführt werden. Der (die) vom OeEHV entsandte (entsendete) Schiedsrichter muss (müssen) unbedingt anerkannt werden.
Der (die)Schiedsrichter erhält (erhalten) außer der normalen Schiedsrichtergebühr die Fahrtkosten von seinem (ihren) vom Wohnort zum Orte der Veranstaltung und freien Aufenthalt vom Veranstalter.
Ist einer der entsendeten Schiedsrichter nicht erschienen, oder erkrankt er plötzlich, so ist das Spiel von dem anderen Schiedsrichter zu leiten bzw. weiterzuleiten. Ist nur ein Schiedsrichter nominiert und erscheint dieser nicht oder es erkrankt der amtierende Schiedsrichter plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten, bzw. weiterzuleiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Einigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden unanfechtbar das Los. Ist kein Verbandsschiedsrichter anwesend, haben sich beide Vereine auf einen Herrn zu einigen; kommt keine Einigung zu Stande, hat jeder Verein irgendeine Person vorzuschlagen und unter diesen beiden durch das Los unanfechtbar entscheiden zu lassen. Der durchführende Verein hat sich in diesem Falle um die Einsendung des Spielberichtes an den OeEHV zu bekümmern.


§ 9 Allgemeine Bestimmungen
In der Staatsmeisterschaft sind alle Spieler teilnahmeberechtigt, die zum Zeitpunkt der Austragung des Spieles für den betreffenden Verein spielberechtigt erscheinen und die Österreichische Staatsangehörigkeit besitzen.
Bezüglich der Beglaubigung der Resultate sind die diesbezüglichen Bestimmungen der Wiener- bzw. der Provinz-Meisterschaft in Geltung.
Der reisende Verein ist verpflichtet, dem Gegner rechtzeitig eine Telefonstelle bekannt zu geben, an die eine Absage aus Elementargründen (Tauwetter, besonders starker Schneefall) bis zu einer Stunde vor Abgang des Zuges, mit dem die Mannschaft reist und der gleichzeitig mit der Telefonstelle anzugeben ist, gerichtet werden kann und für die Entgegennahme der eventuell notwendig gewordenen Absage an dieser Stelle vorzusorgen. Ist aus technischen Gründen eine telefonische Absage unmöglich, so ist die Absage an die vorgenannte Stelle mittels Blitztelegramm bekannt zu geben, falls das Blitztelegramm aller Voraussicht nach den Gegner vor seine Abreise erreicht.


§ 10 Schlussbestimmungen
In allen, in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
Diese Meisterschaftsausschreibung kann nur vom Vorstand des OeEHV abgeändert werden.
  • Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 11. November 1936.


Durchführungsbestimmungen für die Staatsmeisterschaft und den Verbandspokal

§1 Wettspieltermine
Die Vereine haben bis zum 5. Dezember 1936 dem OeEHV bekanntzugeben, auf welche Spieltermine sie sich geeinigt haben.
Die Spiele haben in der Zeit vom 15. Dezember 1936 bis 10. Februar 1937 stattzufinden.
Kann ein Staatsmeisterschaftsspiel in der Provinz ohne Verschulden eines Vereines an dem angesetzten Termin nicht stattfinden, so ist ein allfällig am nächsten Tag stattfindendes Spiel gleichzeitig als Staatsmeisterschaftsspiel und als Pokalspiel auszutragen.
Kann das Verbandspokalspiel ohne Verschulden eines Vereines an dem angesetzten Termin nicht ausgetragen werden, so zählt das am Vortage ausgetragene Staatsmeisterschaftsspiel gleichzeitig als Pokalspiel.
Kann keines der beiden Spiele ausgetragen werden, so ist nach § 6 der Staatsmeisterschaft vorzugehen; wird einem solchen Falle ein Staatsmeisterschafsspiel in Wien ausgetragen, so zählt es gleichzeitig als Pokalspiel.


§ 2 Finanzielle Bestimmungen
Die vom gastgebenden Verein zu leistenden Vergütungen betragen:
A) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Wiener Verein:
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
a) falls zwei Spiel stattfinden:
S 150 für kleine Spesen + 200 S Aufenthaltsvergütung;
b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 150 für kleine Spesen + S 200 Aufenthaltsvergütung;
c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 100 für kleine Spesen + S 100 Aufenthaltsvergütung.
B) vom Provinzverein an den zu Gast weilenden Provinzverein, bzw. vom Wiener Verein an den zu Gast weilenden Provinzverein:
1. die Fahrtkosten III. Klasse D-Zug(mit 50%iger Ermäßigung in Barem für 11 Personen, ungeachtet der Zahl der tatsächlich reisenden Personen,
2. an sonstigen Vergütungen und zwar
a) falls zwei Spiel stattfinden:
S 200 Aufenthaltsvergütung;
b) falls nur das für den 2. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 200 Aufenthaltsvergütung;
c) falls nur das für den 1. Tag festgesetzte Spiel stattfindet:
S 100 Aufenthaltsvergütung.
  • Beschlossen in der Vorstandssitzung vom 11. November 1936.





Einzelnachweise

  1. Zeitschrift "Der Eishockeysport", Jahrgang 1936/37, Seite 114

Quellenangaben

  • Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1936/37
  • SportTagblatt Wien 1936/37