Bandy- und Scheibenspiel: Unterschied zwischen den Versionen

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*Für die Arbeit der Schiedsrichter ergeht die Anordnung für die "Ruhe auf den Plätzen"
*Für die Arbeit der Schiedsrichter ergeht die Anordnung für die "Ruhe auf den Plätzen"
Die Schiedsrichter sind beauftragt, gegen jederlei Unsportlichkeit des Publikums auf das Allerstrengste einzuschreiten und wenn die erste Mahnung durch die Kapitäne fruchtlos war, sofort das Spiel abzubrechen. Insbesondere ist gegen jede Mißfallensäußerung, selbst wenn sie berechtigter Entrüstung des Zuschauers entsprungen wäre, unverzüglich einzuschreiten, um Störungen im Keime zu ersticken. Es ist zu hoffen, dass auf diese Weise die sportliche Erziehung des Publikums in die richtigen Bahnen gelenkt werden wird.<ref>Der Eishockeysport, 5. Dezember 1925</ref>   
Die Schiedsrichter sind beauftragt, gegen jederlei Unsportlichkeit des Publikums auf das Allerstrengste einzuschreiten und wenn die erste Mahnung durch die Kapitäne fruchtlos war, sofort das Spiel abzubrechen. Insbesondere ist gegen jede Mißfallensäußerung, selbst wenn sie berechtigter Entrüstung des Zuschauers entsprungen wäre, unverzüglich einzuschreiten, um Störungen im Keime zu ersticken. Es ist zu hoffen, dass auf diese Weise die sportliche Erziehung des Publikums in die richtigen Bahnen gelenkt werden wird.<ref>Der Eishockeysport, 5. Dezember 1925</ref>   
*Der Verband weist im Dezember 1925 ausdrücklich darauf hin, dass die Spielzeit 2 x 20 Minuten nach den internationalen Regeln beträgt. 3 x 15 Minuten gibt es nur für Spiele bei der Weltmeisterschaft.  
*Der Verband weist im Dezember 1925 ausdrücklich darauf hin, dass die Spielzeit 2 x 20 Minuten nach den internationalen Regeln beträgt. 3 x 15 Minuten gibt es nur für Spiele bei der Weltmeisterschaft.  
*Das Schiedsrichterkollegium gibt sich eine Ordnung, die am 10. Dezember 1925 vom Vorstand des OeEHV genehmigt wird.  
*Das Schiedsrichterkollegium gibt sich eine Ordnung, die am 10. Dezember 1925 vom Vorstand des OeEHV genehmigt wird.  
*Der Verband ordnet an, dass auf den Sportplätzen der Vereine ein Verbandkasten anzubringen ist.
*Der Verband ordnet an, dass auf den Sportplätzen der Vereine ein Verbandkasten anzubringen ist.
*Alle Vereine haben lt. Mitteilung vom 15.2.1926 eine Glocke oder einen Gong bei Spiel vorzuhalten, um Pausen und Spielende anzeigen zu können.  
*Alle Vereine haben lt. Mitteilung vom 15.2.1926 eine Glocke oder einen Gong bei Spiel vorzuhalten, um Pausen und Spielende anzeigen zu können.  
*Auf Anfrage teilt das ÖOC mit, dass ein Schiedsrichter, der einen höheren Auslagenersatz annimmt, als er an Kosten nachweisen kann, kein Amateur sein kann. Eine Pauschalierung des Kostenersatzes ist möglich.  
*Auf Anfrage teilt das ÖOC mit, dass ein Schiedsrichter, der einen höheren Auslagenersatz annimmt, als er an Kosten nachweisen kann, kein Amateur sein kann. Eine Pauschalierung des Kostenersatzes ist möglich.  
   
   
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