Johann Wimmer: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Lehrerbezahlung ===
=== Lehrerbezahlung ===
Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 3. Juli 1838</ref> dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, aus den „Gemeinde-Revenüen“ nicht wie bisher mit 20 - 30 [[Gulden|fl]] Wiener Währung, sondern auf das Geringste mit 100 fl bezahlt werden sollen. Worüber auch die löblichen Herrschaften verständigt werden und selbe es auch gut heißen, ''indem die [[Erziehung]] und Grundlags-Ausbildung jedem Gemeindemitglied zunächst am Herzen liegen solle... Die Lage jedes [[Tagelöhner]]s oder sonstigen [[Knecht]]s ist weit besser, als jene eines Lehrers - welch ein entsetzlicher, großer Unterschied!!!''  
Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 3. Juli 1838</ref> dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, aus den „Gemeinde-Revenüen“ nicht wie bisher mit 20 - 30 [[Gulden|fl]] Wiener Währung, sondern auf das [[Mindestlohn|Geringste]] mit 100 fl bezahlt werden sollen. Worüber auch die löblichen Herrschaften verständigt werden und selbe es auch gut heißen, ''indem die [[Erziehung]] und Grundlags-Ausbildung jedem Gemeindemitglied zunächst am Herzen liegen solle... Die Lage jedes [[Tagelöhner]]s oder sonstigen [[Knecht]]s ist weit besser, als jene eines Lehrers - welch ein entsetzlicher, großer Unterschied!!!''


=== Schulbesuch 1841 ===
=== Schulbesuch 1841 ===
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