Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1928/29: Unterschied zwischen den Versionen

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====Gruppe D====
====Gruppe D====
:(Pflichtrundenspiele)
 
:Stockerau
====Pflichtspiele im Rahmen der Meisterschaft====
:WBC II
:Um jenen Vereinen, welche in der Meisterschaft nicht mehr eingestellt werden konnten, Gelegenheit zu regelmäßigem Wettspielverkehr zu geben, hat der Verband die Austragung von Pflichtspielen im Rahmen der Meisterschaft (Meisterschaftsbestimmungen!) beschlossen. Zu diesen Spielen werden vorerst Reichsbund Reserve, Enzian, Allround und (nach Aufhebung der Suspens) Stockerau zugelassen. Weitere Nennungen von Vereinen werden bis Mittwoch, den 19. Dezember 1928, 24.00 Uhr, schriftlich an den Verband, Wien I, Kohlmarkt 5, unter Beischluss eines Nenngeldes von S 5 entgegen genommen. Da in dieser Gruppe nur höchstens sechs Mannschaften eingestellt werden können, behält sich der Verband die Zulassung  der nennenden Mannschaften vor.<ref>Der Eishockeysport 1928/29 Seite 28</ref>   
:Allround
 
:Reichsbund II
 
:FAC II
====Teilnehmer an den Pflichtspielen====
:Enzian
*Der Vorstand des OeEHV hat den Meldungen der nachstehenden Vereinen zu den Pflichtspielen zugestimmt:
 
:[[Eislauf Verein Stockerau]]
:[[Wiener Bewegungssport Club]] II
:[[Wiener Allround Sport Club]]
:[[Reichsbund der katholisch-deutschen Jugend Österreichs|Reichsbund Wien]] II
:[[Floridsdorfer Athletiksport Club]] II
:[[Sport Verein Enzian]]




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| 1 || [[Eishockeyclub Währing]] II || 5 || 4 || 0 || 1 || 19:7 || 8(3) ||  
| 1 || [[Eishockeyclub Währing]] II || 5 || 4 || 0 || 1 || 19:7 || 8(3) ||  
|-
|-
| 2 || [[Wiener Eislauf Verein]] III || 5 || 3 || 1 || 1 || 18:10|| 7 ||  
| 2 || [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] III || 5 || 3 || 1 || 1 || 14:3|| 7 ||  
|-
|-
| 3 || [[Pötzleinsdorfer Sport Klub]] III || 5 || 3 || 1 || 1 || 14:3|| 7 ||  
| 3 || [[Wiener Eislauf Verein]] III || 5 || 3 || 1 || 1 || 18:10|| 7 ||  
|-
|-
| 4 || [[Wiener Eishockey Club]] II || 5 || 2 || 1 || 2 || 11:9 || 5(3) ||  
| 4 || [[Wiener Eishockey Club]] II || 5 || 2 || 1 || 2 || 11:9 || 5(3) ||  
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'''Anmerkung zur Tabelle:'''
'''Anmerkung zur Tabelle:'''
*Dies ist die Tabelle des Eishockeyverbandes aus der Zeitschrift "Der Eishockeysport" Nr. 11 des Jahrganges [[1928]]/[[1929|29]]. In der Tabelle war noch das Spiel vom 14.3.1929 nicht enthalten, welches zwischen WEV III und PSK III mit 2:2 ausging. Die Strafbeglaubigung von 6:0 für den WEV wurde aus der Tabelle herausgenommen und das neue Spiel eingebaut.  
*Dies ist die Tabelle des Eishockeyverbandes aus der Zeitschrift "Der Eishockeysport" Nr. 11 des Jahrganges [[1928]]/[[1929|29]]. In der Tabelle war noch das Spiel vom 14.3.1929 nicht enthalten, welches zwischen WEV III und PSK III mit 2:2 ausging. Die Strafbeglaubigung von 6:0 für den WEV wurde aus der Tabelle herausgenommen und das neue Spiel eingebaut.  
*Zwei Schreibfehler sind in der Originaltaelle des OeEHV enthalten. Der EHC Währing II  hat 8 Punkte, statt 3 Punkte und der WEC II hat 5 Punkte statt, statt 3 Punkte. Danach ist der EHC Währing II Gruppensieger und der WEV III kommt auf den zweiten Platz.  
*Zwei Schreibfehler sind in der Originaltaelle des OeEHV enthalten. Der EHC Währing II  hat 8 Punkte, statt 3 Punkte und der WEC II hat 5 Punkte statt, statt 3 Punkte.  
*Danach ist der EHC Währing II Gruppensieger, der PSK III wird zweiter und der WEV III rutscht vom 1.Platz auf den 3. Platz herunter. Nach den Verbandsbestimmungen entscheidet zwischen dem PSK III und dem WEV III der Quotient des Torergebnisses, da die Punkte gleich sind.  




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:Alle übrigen Vereine der 2. Klasse A und B und etwaige neue Vereine bilden nach der Beendigung der Meisterschaft ein 2. Klasse, die entsprechend § 3 der allgemeinen Bestimmungen in Gruppen geteilt wird.  
:Alle übrigen Vereine der 2. Klasse A und B und etwaige neue Vereine bilden nach der Beendigung der Meisterschaft ein 2. Klasse, die entsprechend § 3 der allgemeinen Bestimmungen in Gruppen geteilt wird.  
   
   
§ 3 Nenngeld, Nennungsschluss
:§ 3 Nenngeld, Nennungsschluss
:Das Nenngeld für die Mannschaft der 1. Klasse beträgt S 10, für alle anderen Mannschaften, wie auch für die Meisterschaften der Reserven S 5.
:Nennschluss ist der 27. November 1928, 24.00 Uhr. Nennungen sind schriftlich unter Beigabe des Nenngeldes an den OeEHV, Wien I, Kohlmarkt 5, zu richten.


:§ 4 Fahrtvergütung, Pflichtkarten, Absagen
:Der platzwahlberechtigte Verein ist nicht verpflichtet, dem Gegner eine Fahrvergütung zu gewähren, vorausgesetzt, dass die Spiele am Sitz des platzwahlberechtigten Vereines ausgetragen werden.
:Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet, dem Gegner mindestens 24 Stunden vor dem Spielbeginn 12 Pflichtkarten für Spieler, Ersatzleute und Funktionäre zu übergeben. Dem Schiedsrichter sind an der Kasse zwei Karten zu hinterlegen.
:Absagen eines vereinbarten Wettspieles, für welche trifftige Gründe vorhanden sind, muss der Gegner nur dann zur Kenntnis nehmen, wenn sie spätestens 36 Stunden vor dem festgesetzten Wettspielbeginn bei der von ihm bekanntgegebenen Anschrift eingelaufen sind. Von der Absage ist der Verband in gleicher Weise zu verständigen. 


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
16.147

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