Eishockey-Meisterschaft von Österreich 1932/33: Unterschied zwischen den Versionen

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=Meisterschaft von Österreich 1932/33=
=Meisterschaft von Österreich 1932/33=
Nach der Ausschreibung der Meisterschaft 1932/33 mussten die Sieger der Wiener Eishockey-Meisterschaft, der Wiener Eislauf Verein, und der Sieger der Österreichischen Eishockey-Provinz-Meisterschaft, der Innsbrucker Eislaufverein, zwischen sich den österreichischen Meister ermitteln. Wird die Herausforderung nicht ausgesprochen, ist der Wiener Meister automatisch auch Meister von Österreich. Nimmt der Wiener Meister die Herausforderung nicht an, so verliert er seinen Titel und der Zweite der Wiener Meisterschaft erhält ihn. Die Ausschreibung ist unterhalb der Tabelle mit dem Originaltext aufgeführt.  
Nach der Ausschreibung der Meisterschaft 1932/33 mussten die Sieger der Wiener Eishockey-Meisterschaft, der Wiener Eislauf Verein, und der Sieger der Österreichischen Eishockey-Provinz-Meisterschaft, der Innsbrucker Eislaufverein, zwischen sich den österreichischen Meister ermitteln. Wird die Herausforderung nicht ausgesprochen, ist der Wiener Meister automatisch auch Meister von Österreich. Die Ausschreibung ist mit dem Originaltext aufgeführt.  




==Teilnehmer==
:[[Innsbrucker Eislauf Verein]] (IEV)
:[[Wiener Eislauf Verein]] (WEV)


==Eishockeyspiele==
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*Als Provinzmeister fordert der Innsbrucker EV den Wiener Eislauf Verein als Wiener Meister heraus. Der Verband legt das Spiel für den 8. Februar 1933 in Innsbruck fest.<ref>Der Eishockeysport 28. Jänner 1933</ref>
 




'''Spiel 08. Februar 1933 Innsbrucker EV - WEV M-Spiel'''  
'''Spiel 08. Februar 1933 Innsbrucker EV - WEV M-Spiel'''  
*Schiedsrichter:
*Schiedsrichter:
*Das angesetzte Spiel zur österreichischen Eishockey-Meisterschaft musste wegen Tauwetter abgesagt werden. Das Spiel sollt anläßlich der FIS-Wettbewerbe in Innsbruck stattfinden. Eine kurzfristige Neuansetzung ist nicht möglich, da Österreich an der Eishockey Europa- und Weltmeisterschaft in Prag ab 18. Februar 1933 teilnimmt und damit verschiedene Spieler des WEV gebunden sind.   
**Als Provinzmeister fordert der Innsbrucker EV den Wiener Eislauf Verein als Wiener Meister heraus. Der Verband legt das Spiel für den 8. Februar 1933 in Innsbruck fest.<ref>Der Eishockeysport 28. Jänner 1933</ref> Das angesetzte Spiel musste wegen Tauwetter abgesagt werden. Es sollt anläßlich der FIS-Wettbewerbe in Innsbruck stattfinden. Eine kurzfristige Neuansetzung ist nicht möglich, da Österreich an der Eishockey Europa- und Weltmeisterschaft in Prag ab 18. Februar 1933 teilnimmt und damit verschiedene Spieler des WEV gebunden sind.   




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§ 6. Allgemeine Bestimmungen
§ 6. Allgemeine Bestimmungen
:Bezüglich der Spielberechtigung der Spieler, Tauwettereinbruch und Beglaubigung des Resultates sind die bezüglichen §§10(2), 11 und 12 der Provinz-Meisterschaft in Geltung.
:Bezüglich der Spielberechtigung der Spieler, Tauwettereinbruch und Beglaubigung des Resultates sind die bezüglichen §§10 (2), 11 und 12 der Provinz-Meisterschaft in Geltung.
:Der reisende Verein ist verpflichtet, dem Gegner rechtzeitig eine Telephonstelle bekannt zu geben, an die eine Absage aus Elementargründen (Tauwetter, besonders starker Schneefall) bis zu 1 Stunde vor Abgang des Zuges, mit dem die Mannschaft reist und der gleichzeitig mit der Telephonstelle anzugeben ist, gerichtet werden kann und für die Entgegennahme der eventuell notwendig gewordenen Absage an dieser Stelle vorzusorgen. Ist aus technischen Gründen eine telephonische Absage unmöglich, so ist die Absage an die vorgenannte Stelle mittels Blitztelegramm bekannt zu geben, falls das Blitztelegramm aller Voraussicht nach den Gegner vor seine Abreise erreicht.  
:Der reisende Verein ist verpflichtet, dem Gegner rechtzeitig eine Telephonstelle bekannt zu geben, an die eine Absage aus Elementargründen (Tauwetter, besonders starker Schneefall) bis zu 1 Stunde vor Abgang des Zuges, mit dem die Mannschaft reist und der gleichzeitig mit der Telephonstelle anzugeben ist, gerichtet werden kann und für die Entgegennahme der eventuell notwendig gewordenen Absage an dieser Stelle vorzusorgen. Ist aus technischen Gründen eine telephonische Absage unmöglich, so ist die Absage an die vorgenannte Stelle mittels Blitztelegramm bekannt zu geben, falls das Blitztelegramm aller Voraussicht nach den Gegner vor seine Abreise erreicht.  


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=Quellenangabe=
=Quellenangabe=
Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1932/33
*Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1932/33
 
*Sport-Tagblatt Wien 1932/33


[[Kategorie: Eishockey]]
[[Kategorie: Eishockey]]
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