9.911
Bearbeitungen
de>Plani (→Ebnit: + Bild) |
(→Rechtliche Gundlagen: typo) |
||
Zeile 48: | Zeile 48: | ||
== Rechtliche Gundlagen == | == Rechtliche Gundlagen == | ||
Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit | Das Feuerwehrwesen in Österreich ist Angelegenheit des einzelnen [[Land (Österreich)|Bundeslandes]].<ref>Österreichischer Bundesfeuerwehrverband: [http://www.bundesfeuerwehrverband.at/oebfv/index.php?id=185 ''Rechtsformen der Feuerwehren'']</ref> | ||
Jede [[Gemeinde (Österreich)|Gemeinde]] in Österreich ist nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet, den örtlichen [[Brandschutz]] und Gefahrenschutz sicherzustellen. Die einzelnen Feuerwehren sind grundsätzlich eigenständig. Ihre Rahmenbedingungen erhalten sie von den jeweiligen Landesgesetzen und Dienstordnungen der [[Landesfeuerwehrverband (Österreich)|Landesfeuerwehrverbände]].<ref>Landesfeuerwehrverbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in den Gemeinden in der Ausbildung und Ausrüstung und sorgen mit Dienstanweisungen und einheitlichen Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung usw. für Kompatibilität.</ref> | Jede [[Gemeinde (Österreich)|Gemeinde]] in Österreich ist nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet, den örtlichen [[Brandschutz]] und Gefahrenschutz sicherzustellen. Die einzelnen Feuerwehren sind grundsätzlich eigenständig. Ihre Rahmenbedingungen erhalten sie von den jeweiligen Landesgesetzen und Dienstordnungen der [[Landesfeuerwehrverband (Österreich)|Landesfeuerwehrverbände]].<ref>Landesfeuerwehrverbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in den Gemeinden in der Ausbildung und Ausrüstung und sorgen mit Dienstanweisungen und einheitlichen Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung usw. für Kompatibilität.</ref> |
Bearbeitungen