Johann Wimmer: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 12: Zeile 12:


=== Lehrerbezahlung ===
=== Lehrerbezahlung ===
Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im [[w:Numerus Currens|Currens-Buch]] vom 3. Juli 1838</ref> dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, aus den „Gemeinde-Revenüen“ nicht wie bisher mit 20 bis 30 [[w:Gulden|Gulden]] Wiener Währung, sondern auf das [[w:Mindestlohn|Geringste]] mit 100&nbsp;Gulden bezahlt werden sollen. Worüber auch die löblichen Herrschaften verständigt werden und selbe es auch gut heißen, ''indem die [[w:Erziehung|Erziehung]] und Grundlags-Ausbildung jedem Gemeindemitglied zunächst am Herzen liegen solle... Die Lage jedes [[w:Tagelöhner|Tagelöhners]] oder sonstigen [[w:Knecht|Knechts]] ist weit besser, als jene eines Lehrers - welch ein entsetzlicher, großer Unterschied!!!''
Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,<ref> Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im [[w:Numerus Currens|Currens-Buch]] vom 3. Juli 1838</ref> dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, auf das [[w:Mindestlohn|Geringste]] mit 100&nbsp;Gulden bezahlt werden sollen. Darüber wurden auch die Herrschaften verständigt, ''indem die [[w:Erziehung|Erziehung]] und Grund-Ausbildung jedem Gemeindemitglied am Herzen liegen solle.''


=== Schulbesuch 1841 ===
=== Schulbesuch 1841 ===
5.975

Bearbeitungen