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''SARS-CoV-2'' ist in Österreich erst mit der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten vom 26. Jänner 2020 überhaupt anzeigepflichtig.<ref>{{BGBl|II Nr. 15/2020}}.</ref>
''SARS-CoV-2'' ist in Österreich erst mit der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten vom 26. Jänner 2020 überhaupt anzeigepflichtig.<ref>{{BGBl|II Nr. 15/2020}}.</ref>


Seither wird mit mehr oder weniger strengen und immer wieder wechselnden und relativ inkohärenten Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens samt schweren Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger vesucht, Infektionszahlen zu senken (siehe auch: [[COVID-19-Maßnahmengesetz]] samt den erlassenen Verordnungen, z. B. [[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]]).
Seither wird von der österreichischen [[w:Bundesregierung Kurz II|Bundesregierung]] mit mehr oder weniger strengen und immer wieder wechselnden und relativ inkohärenten Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens samt schweren Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger vesucht, Infektionszahlen zu senken (siehe auch: [[COVID-19-Maßnahmengesetz]] samt den erlassenen Verordnungen, z. B. [[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]]).


== Aufgabe und Funktion ==
== Aufgabe und Funktion ==
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