Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unerklärlich ist auch das Verhalten der österreichischen Bundesregierung im Rahmen dieser "Pandemie". Während in sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen etc. Notsituationen Regierungen in der Vergangenheit mehr dazu tendieren (Beispiele),  
Unerklärlich ist auch das Verhalten der österreichischen Bundesregierung im Rahmen dieser "Pandemie". Während in sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen etc. Notsituationen Regierungen in der Vergangenheit mehr dazu tendieren (Beispiele),  
* die Bevölkerung zu beruhigen, wurde und wird von der österreichischen Bundesregierung immer wieder versucht, Ängste im Zusammenhang mit dieser "Pandemie" zu schüren (siehe [[Chronologie der Corona-Krise in Österreich]]),
* die Bevölkerung zu beruhigen, wurde und wird von der österreichischen Bundesregierung immer wieder versucht, Ängste im Zusammenhang mit dieser "Pandemie" zu schüren (siehe [[Chronologie der Corona-Krise in Österreich]]),
* wurden in anderen Notsituationen die Sterblichkeitszahlen versucht zu verschleiern und geringer darzustellen zur Beruhigung der Bevölkerung, während die österreichische Bundesregierung versucht diese entgegen den Zahlen in den öffentlichen Statistiken der [[Statistik Austria]] als höher darzustellen, als sie sind.<ref>Siehe: [https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/gestorbene/index.html Gestorbene - Langfristiger Trend], Webseite der Statistik Austria.</ref><ref>[http://www.statistik-austria.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/sterbetafeln/index.html Sterbetafelnd], Webseite der Statistik Austria.</ref>
* wurden in anderen Notsituationen die Sterblichkeitszahlen, Zahlen von Infizierten, Engpässe bei Spitalsbetten etc. versucht zu verschleiern und geringer darzustellen zur Beruhigung der Bevölkerung, während die österreichische Bundesregierung versucht diese z. B. bei den Todeszahlen entgegen den Zahlen in den öffentlichen Statistiken der [[Statistik Austria]] als höher darzustellen, als sie sind.<ref>Siehe: [https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/gestorbene/index.html Gestorbene - Langfristiger Trend], Webseite der Statistik Austria.</ref><ref>[http://www.statistik-austria.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/bevoelkerung/sterbetafeln/index.html Sterbetafelnd], Webseite der Statistik Austria.</ref>
* wurden und werden alle möglichen Todesursachen, die auch nur im Zusammenhang mit COVID-19 stehen könnten, als COVID-19-Verstorbene gezählt, auch wenn diese lediglich mit dem Virus positiv getestet wurden, jedoch nicht einmal infiziert waren.<ref>[https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/todesursachen/index.html Todesursachen], Webseite der Statistik Austria.</ref>
* wurden und werden alle möglichen Todesursachen, die auch nur im Zusammenhang mit COVID-19 stehen könnten, als COVID-19-Verstorbene gezählt, auch wenn diese lediglich mit dem Virus positiv getestet wurden, jedoch nicht einmal infiziert waren.<ref>[https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/todesursachen/index.html Todesursachen], Webseite der Statistik Austria.</ref>
* konnten mehrfach in der Vergangenheit auf Aufforderung durch den [[w:Verfassungsgerichtshof (Österreich)|Verfassungsgerichtshof]] von der österreichischen Bundesregierung keine Akten vorgelegt werden, durch welche belegt werden konnte, warum überhaupt eine die Grund- und/oder Bürgerrechte einschränkende Maßnahme oder anderer rechtliche Maßnahmen aus wissenschaftlicher Sicht erforderlich war.<ref>Beispiel: [https://vorarlberg.orf.at/stories/3082256/ Bußjäger: Schwere Versäumnisse der Bundesregierung], Webseite: vorarlberg.orf.at vom 24. Dezember 2020.</ref>
* konnten mehrfach in der Vergangenheit auf Aufforderung durch den [[w:Verfassungsgerichtshof (Österreich)|Verfassungsgerichtshof]] von der österreichischen Bundesregierung keine Akten vorgelegt werden, durch welche belegt werden konnte, warum überhaupt eine die Grund- und/oder Bürgerrechte einschränkende Maßnahme oder anderer rechtliche Maßnahmen aus wissenschaftlicher Sicht erforderlich war.<ref>Beispiel: [https://vorarlberg.orf.at/stories/3082256/ Bußjäger: Schwere Versäumnisse der Bundesregierung], Webseite: vorarlberg.orf.at vom 24. Dezember 2020.</ref>
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