Härtefallfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegenstand des Förderungen aus dem Härtefallfonds sind Härtefälle für  
Gegenstand des Förderungen aus dem Härtefallfonds sind Härtefälle für  
* [[w:Ein-Personen-Unternehmen|Ein-Personen-Unternehmen]] (EPU),  
* [[w:Ein-Personen-Unternehmen|Ein-Personen-Unternehmen]] (EPU),  
* [[w: Neue Selbständigkeit|Neue Selbständige]],
* [[w: Neue Selbständigkeit|Neue Selbständige]]<ref>Neue Selbständige sind Personen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 EStG erzielen.</ref>,
* [[w:Freie Dienstnehmer|freie Dienstnehmer]] nach § 4 Abs. 4 ASVG,  
* [[w:Freie Dienstnehmer|freie Dienstnehmer]] nach § 4 Abs. 4 ASVG,  
* [[w:Natürliche Person|natürliche Personen]]<ref name=BGBL23>Dieser Personenkries der ''natürliche Personen, die nach BSVG/GSVG/FSVG bzw. in Versicherungen entsprechender Einrichtungen der freien Berufe pflichtversichert sind'', wurde erst zum 5. April 2020 Artikel 6 des 3. COVID-19-Gesetzes, {{BGBl|I Nr. 23/2020}}, eingefügt, nachdem massive Kritik aus der Praxis an den bisherigen Regelungen aufgetreten war.</ref> oder erwerbstätige [[w: Gesellschafter|Gesellschafter]], die nach BSVG/GSVG/FSVG bzw. in Versicherungen entsprechender Einrichtungen der freien Berufe pflichtversichert sind,
* [[w:Natürliche Person|natürliche Personen]]<ref name=BGBL23>Dieser Personenkries der ''natürliche Personen, die nach BSVG/GSVG/FSVG bzw. in Versicherungen entsprechender Einrichtungen der freien Berufe pflichtversichert sind'', wurde erst zum 5. April 2020 Artikel 6 des 3. COVID-19-Gesetzes, {{BGBl|I Nr. 23/2020}}, eingefügt, nachdem massive Kritik aus der Praxis an den bisherigen Regelungen aufgetreten war. Eine Mitversicherung als Angehöriger alleine ist jedoch nicht ausreichend und berechtigt nicht zur Antragstellung im Härtefallfonds.</ref> oder erwerbstätige [[w: Gesellschafter|Gesellschafter]], die nach BSVG/GSVG/FSVG bzw. in Versicherungen entsprechender Einrichtungen der freien Berufe pflichtversichert sind<ref>Ist der Gesellschafter jedoch nach (Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert, kann kein Antrag gestellt werden.</ref>,
* [[w: Non-Profit-Organisation|Non-Profit-Organisationen]] (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie  
* [[w: Non-Profit-Organisation|Non-Profit-Organisationen]] (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie  
* [[w: Kleinstunternehmer|Kleinstunternehmer]]<ref>Kleinstunternehmer in diesem Sinne sind natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme aufweisen. Siehe auch die Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003 S. 36 ff.</ref>,
* [[w: Kleinstunternehmer|Kleinstunternehmer]]<ref>Kleinstunternehmer in diesem Sinne sind natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme aufweisen. Siehe auch die Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, Amtsblatt Nr. L 124 vom 20/05/2003 S. 36 ff.</ref>,
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