Härtefallfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Während das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' (1. COVID-19-Gesetz) der Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Österreich durch z. B. Betriebsschließungen dienen sollte, wird mit dem Härtefallfonds und Härtefallfondsgesetz versucht, die daraus entstandenen wirtschaftlichen Probleme für Unternehmer durch eine kleine Soforthilfe abzufedern.  
Während das ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' (1. COVID-19-Gesetz) der Eindämmung der COVID-19-Pandemie in Österreich durch z. B. Betriebsschließungen dienen sollte, wird mit dem Härtefallfonds und Härtefallfondsgesetz versucht, die daraus entstandenen wirtschaftlichen Probleme für Unternehmer durch eine kleine Soforthilfe abzufedern.  


Der Härtefallfonds ist aufgrund der mit einer Pandemie verbundenen relativ engen zeitlichen Phasen des Auftretens, des Höhepunkts und des Abflachens der Ansteckungsgefahr, zeitlich zum 31. Dezember 2020 (Antragstellung) befristet.<ref>Der Fonds selbst ist aktuell bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen.</ref>
Der Härtefallfonds war aufgrund der mit einer Pandemie verbundenen relativ engen zeitlichen Phasen des Auftretens, des Höhepunkts und des Abflachens der Ansteckungsgefahr, eigentlich zeitlich zum 31. Dezember 2020 (Antragstellung) befristet, wurde aber immer wieder verlängert.<ref>Der Fonds selbst ist aktuell bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen.</ref>


Gegenstand des Förderungen aus dem Härtefallfonds sind Härtefälle für  
Gegenstand des Förderungen aus dem Härtefallfonds sind Härtefälle für  
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* Betrachtungszeitraum 8: 16. Oktober.2020 - 15. November 2020
* Betrachtungszeitraum 8: 16. Oktober.2020 - 15. November 2020
* Betrachtungszeitraum 9: 16. November 2020 - 15. Dezember 2020
* Betrachtungszeitraum 9: 16. November 2020 - 15. Dezember 2020
Diese Antragstellung für die Auszahlungsphase 2 ist bis 31.Jänner 2021 möglich.
Diese Antragstellung für die Auszahlungsphase 2 war ursprünglich bis 31.Jänner 2021 möglich. Förderanträge für die Härtefall-Fonds Phase 2 waren sodann bis 31. Juli 2021 möglich.


=== Einkommensverlust ===
=== Einkommensverlust ===
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* COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.
* COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.
* Es wurde ein "Comeback-Bonus" von 500 Euro pro Monat und Unternehmen (maximal 3000 Euro) eingeführt als Soforthilfe.<ref name=WKO2 />
* Es wurde ein "Comeback-Bonus" von 500 Euro pro Monat und Unternehmen (maximal 3000 Euro) eingeführt als Soforthilfe.<ref name=WKO2 />
== Phase 3 ==
Nachdem die österreichische Bundesregierung auch nach dem Frühjahr 2021 weiterhin Restriktionen aufrecht erhielt, durch welche wirtschaftliche Beschränkungen von Unternehmen bestehen blieben, wurde eine Phase 3 im Härtefallfonds eingeführt. Es werden daher weitere Förderungen aus Steuergeld für solche Betriebe bereitgestellt und ausbezahlt. Der Härtefall-Fonds, ursprünglich als rasche Akuthilfe für viele von den COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundsregierung betroffene Selbständige, besteht somit bereits seit 1 1/2 Jahren. Ab 2. August 2021 bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend beantragt werden.
Änderungen gegenüber Phase 2
* Für die Antragstellung ist nunmehr eine persönliche Handy-Signatur erforderlich. Dadurch soll der Aufwand bei der Dateneingabe verringert werden.
* Zum Nachweis einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung müssen nunmehr zusätzliche Angaben im Online-Antrag gemacht werden.
Die Mindestförderhöhe pro Betrachtungszeitraum in Phase 3 des Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro. Die maximale Förderhöhe bleibt wie in Phase 2 bei (3x) 2000 Euro. Da die rechtzeitige Inkraftsetzung der weiteren Förderungen für Phase 3 von der Bundesregierung verpasst wurde, wird die Zeit zwischen 16. und 30. Juni 2021 bei einem Antrag des Bezugszeitraums Juli 2021 pauschal mit 50 Prozent der Förderhöhe abgegolten (1000 Euro), wenn man für den ersten Betrachtungszeitraum einreicht. Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtförderhöhe von 7.000 Euro in der Phase 3.<ref>[https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html Härtefall-Fonds Phase 3 - Sicherheitsnetz für Unternehmer], Webseite: wko.at.</ref><ref>[https://orf.at/stories/3222940/ Der Härtefallfonds geht in die dritte Phase], Webseite: orf.at vom 29. Juli 2021.</ref>


== Abwicklung und Auszahlung ==
== Abwicklung und Auszahlung ==
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