Landesstraße 28: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Löschprüfung|Wurde im Rahmen eines Massenlöschantrags pauschal (für alle) behalten, ohne konkreten Behaltensgrund, der bei dieser Straße nicht ersichtlich ist. --[[Benutzer:H7|H7]] <sup>([[Benutzer Diskussion:H7|Mid am Nämbercher redn!]])</sup> 15:51, 4. Mär. 2019 (CET)}}
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Version vom 4. März 2019, 16:51 Uhr

Dieser Artikel befindet sich zurzeit in der Löschprüfung, nachdem ein Löschantrag entschieden wurde, aber die Revision dieser Entscheidung beantragt worden ist.

Beachte bitte die Hinweise zum Prüfungsverfahren auf der Seite der Löschprüfung!

Begründung: Wurde im Rahmen eines Massenlöschantrags pauschal (für alle) behalten, ohne konkreten Behaltensgrund, der bei dieser Straße nicht ersichtlich ist. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 15:51, 4. Mär. 2019 (CET)



Vorlage:Infobox hochrangige Straße

Die L28 ist eine Landesstraße L in Niederösterreich. Sie führt auf einer Länge von 15 Kilometern von der Mistelbacher Straße B 40 in Ernstbrunn über Naglern, die Laaer Straße B 6 in Wetzleinsdorf kreuzend über Großrußbach und Oberkreuzstetten zur L 6 in Niederkreuzstetten.

Siehe auch