Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ===
=== 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ===
Mit der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wurden weiterer verschärfte Regelungen eingeführt, welche in der Begründung für diese Maßnahmen<ref>[https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:e36a33c7-d34f-462e-ba6d-617ebbad92ae/20210121_Rechtliche%20Begr%C3%BCndung_3.COVID-19-NotMV.pdf Rechtliche Begründung zur 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung], herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (wiederum ohne Datum).</ref> vom Gesundheitsminister dargestellt wurden. Diese ''Rechtliche Begründung zur 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' (ohne Datum, Aktenzahl oder BGBl.-Nr. etc.) versucht wiederum und weiterhin <u>ohne jeden wissenschaftlichen Beleg</u> in dieser Begründung und <u>ohne jeden Nachweis von Zahlen durch Statistiken</u> etc. zu begründen, warum die noch strengeren Maßnahmen in der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. Beispiele:
Mit der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung wurden weiterer verschärfte Regelungen eingeführt, welche in der Begründung für diese Maßnahmen<ref>[https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:e36a33c7-d34f-462e-ba6d-617ebbad92ae/20210121_Rechtliche%20Begr%C3%BCndung_3.COVID-19-NotMV.pdf Rechtliche Begründung zur 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung], herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (wiederum ohne Datum).</ref> vom Gesundheitsminister dargestellt wurden. Diese ''Rechtliche Begründung zur 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' (ohne Datum, Aktenzahl oder BGBl.-Nr. etc.) versucht wiederum und weiterhin <u>ohne jeden wissenschaftlichen Beleg</u> in dieser Begründung und <u>ohne jeden Nachweis von Zahlen durch Statistiken</u> etc. zu begründen, warum die noch strengeren Maßnahmen in der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. Beispiele:
* Es wird von der österreichischen Bundesregierung keinerlei wissenschaftliche Begründung dafür geliefert, dass die mittels PCR-Test festgestellten angeblichen Neuinfektionen reale Infektionen sind und auch nicht nachgewiesen, dass diese im Rahmen einer sorgfältigen Interpretation der Testergebnisse und lediglich als erster Teil einer umfangreichen Diagnostik entstanden waren und sind. Denn PCR-Tests (bzw. die Anzahl angeblicher positiver Testergebnisse) alleine sind nicht dazu geeignet sind, eine Infektion zu diagnostizieren bzw. die Anzahl an Infizierten in einem Land bzw. einer Region zu belegen. Dieses Wissen hatte die österreichische Bundesregierung spätestens am 13. Jänner 2021, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Erinnerung veröffentlichte: "WHO Information Notice for IVD Users 2020/05", und darin festgehalten hat, dass PCR-Test in der Regel nur Diagnosehilfen sind etc. und die Fehlerhäufigkeit auch mit schwach positiven Ergebnissen überproportional stark steigt.<ref>[https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 WHO Information Notice for IVD Users 2020/05], Webseite who.int vom 13. Jänner 2021.</ref>
* Es wird keinerlei wissenschaftliche Grundlage vom Gesundheitsminister dafür geliefert, warum die Erhöhung des Mindestabstand auf zwei Meter mehr Sicherheit und weniger Infektionen bringen soll.
* Es wird keinerlei wissenschaftliche Grundlage vom Gesundheitsminister dafür geliefert, warum die Erhöhung des Mindestabstand auf zwei Meter mehr Sicherheit und weniger Infektionen bringen soll.
* Es wird keinerlei wissenschaftliche Grundlage vom Gesundheitsminister dafür geliefert, warum das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) für folgende Bereiche irgend einen medizinisch nachweisbaren, wissenschaftlich belegten und im Sinne der Bundesverfasung verhältnismäßigen Vorteil für die österreichische Gesellschaft bringt:
* Es wird keinerlei wissenschaftliche Grundlage vom Gesundheitsminister dafür geliefert, warum das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) für folgende Bereiche irgend einen medizinisch nachweisbaren, wissenschaftlich belegten und im Sinne der Bundesverfasung verhältnismäßigen Vorteil für die österreichische Gesellschaft bringt:
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