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Simon Heiss OCist (* 24. Juni 1748 in Mallon, Niederösterreich; † 12. Februar 1814 in Königshof) war Zisterzienser und römisch-katholischer Geistlicher. Als Verwalter leitete er die Herrschaft Königshof, in diesem Amt traf er maßgebliche Entscheidungen, vor allem das Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch betreffend. Bei der Einquartierung der Franzosen übermittelte er dem Herrn Abt seine sehr kritischen Ansichten.

Schloss Königshof

Leben und Wirken

Simon Heiss legte 1770 die Profess im Stift Heiligenkreuz ab und feierte am 18. April 1773 seine Priesterweihe. Er diente im Stift Heiligenkreuz selbst, in den Pfarren Niedersulz und Alland, dann als Küchenmeister und Kämmerer, verwaltete bis 1798 das Gut Mönchhof, danach bis zum Lebensende Königshof.

1649-1801 und ab 1855 Kaisersteinbruch

„Das Kaiser Steinbrucher Handwerk hat seit 1618 nach Wiener Neustadt gehört, wo alles dahin hat müssen verrechnet werden und die Prozessionen dort gehalten worden.“

Obervorsteher Karl Gehmacher Kaisersteinbruch endet am 7. Juni 1801

Der Wirkungsbereich der Kaisersteinbrucher Viertellade umfasste in diesen Jahren die Marktflecken der Herrschaft Scharfenegg, Sommerein, Mannersdorf, Hof, und Au, weiters Maria Loretto, Winden, Jois und Kaisersteinbruch selbst.[1]Das bedeutet, dass die „Freisprechung“ zum Steinmetzen (zum Gesellen freisprechen) usw. vor offener Lade in Kaisersteinbruch abgehalten wurde.

  Die Viertellade wurde am 7. Juni 1801 dem Wiener Neustädter Handwerk zurückgegeben - Überregionales oder weitere Details über dieses Thema in der deutschsprachigen Wikipedia

bis 1804 Heiligenkreuzer Steinbruch

„Wir haben die von Neustadt gehabte Viertellade zurückgegeben und haben von heute an unsere selbständige Handwerkslade unter unserer gnädigen Herrschaft Schutz Königshof heute zum erstenmale Handwerk gehalten.“

Heiligenkreuzer Steinbruch ab 7. Juni 1801

danach Steinbruch

Die Herrschaft Königshof gab ab 1807 die Benennung „Steinbruch“ vor, im Freisprechbuch bis 1824. Das Kronland Ungarn im Comitat Wieselburg forderte 1855 eine genaue Bezeichnung und Grenzbeschreibung der Steuergemeinden.[2] Bis dahin wurde Steinbruch von der Herrschaft Königshof lediglich als Attinenz, eine „Zubehörung“[3] anerkannt.[4]

Kaiser-Steinbruch ist selbständige Steuergemeinde

Am 13. Oktober 1855 wurde in einem Akt Name und genauer Grenzverlauf festgelegt. Mit den Unterschriften der Herrschaft Königshof, Pater Emerich Simala und dem Ortsrichter von Kaiser-Steinbruch Franz Pansipp, den Mitgliedern des Gemeinde Ausschusses Franz Winkler, Peregrin Teuschl. [5]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Landesarchiv Burgenland: Zunftakten, „Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Steinbruch“ A/VI-1l, Fasc. 1/2. Am Buchdeckel mit „ab 1764“ beschrieben, tatsächlich ab 1791
  2. Komitatsarchiv Mosonmagyaróvár: Vorläufige Original Grenzbeschreibung der Steuergemeinde Königshof samt Attinenz Steinbruch, vom 22. Mai 1855.
  3. Johann Gottfried Sommer, Neuestes wort- und sacherklärendes Verteutschungs-Wörterbuch. Ein Handbuch für alle gebildeten Menschen überhaupt, Prag-Calve’sche Buchhandlung. 1825
  4. „Grenzbeschreibung Königshof samt Attinenz Steinbruch“, zu lesen in: Helmuth Furch, Mitteilungen des Museums- und Kulturvereines Kaisersteinbruch Nr. 48, Dez. 1997, S. 13 – 28.
  5. Komitatsarchiv Mosonmagyaróvár: Kaiser-Steinbruch', Area 20 Joch, 129 Parzellen', vom 13. Oktober 1855.