Wiener Eishockey-Meisterschaft 1933/34: Unterschied zwischen den Versionen

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:§ 24 Schlussbestimmung  
:§ 24 Schlussbestimmung  
:In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.  
:In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.  




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