Härtefallfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Einkommensverlust wird grundsätzlich zu 80% ersetzt, bei Geringverdienern 90%.<ref> Bei einem monatlichen Verdienst unter der Ausgleichszulage, 966,65 Euro, bekommt der Unternehmer 90% des Verdienstentgangs ersetzt. Es dürfen dann jedoch keine weiteren Nebenverdienste bestehen.</ref> Dieser Ersatz ist mit Euro 2000,00 pro Auszahlung gedeckelt, so dass ein höherer Einkommensverlust außer Betracht bleibt. Wurden bereits in der Phase 1 Zuwendungen beantragt und ausbezahlt, so werden diese gegengerechnet. Auch allfällig vorhandene Nebeneinkünfte des antragstellenden Unternehmers führen zu einer Kürzung der Förderung in der Phase 2.
Der Einkommensverlust wird grundsätzlich zu 80% ersetzt, bei Geringverdienern 90%.<ref> Bei einem monatlichen Verdienst unter der Ausgleichszulage, 966,65 Euro, bekommt der Unternehmer 90% des Verdienstentgangs ersetzt. Es dürfen dann jedoch keine weiteren Nebenverdienste bestehen.</ref> Dieser Ersatz ist mit Euro 2000,00 pro Auszahlung gedeckelt, so dass ein höherer Einkommensverlust außer Betracht bleibt. Wurden bereits in der Phase 1 Zuwendungen beantragt und ausbezahlt, so werden diese gegengerechnet. Auch allfällig vorhandene Nebeneinkünfte des antragstellenden Unternehmers führen zu einer Kürzung der Förderung in der Phase 2.
Der Einkommensverlust bzw. Umsatzrückgang im jeweiligen Monat des Betrachtungszeitraums ist durch den antragstellenden Unternehmer selbst anzugeben, wie er auch angeben muss, in welcher Weise er durch die COVID-19-Maßnahmen wirtschaftlich signifikant bedroht war bzw. ist. Werden bei der nachträglichen Überprüfung der Angaben Fehler aufgedeckt, so ist die Förderung zurückzuzahlen.<ref name=bmf1 />
Der Einkommensverlust bzw. Umsatzrückgang im jeweiligen Monat des Betrachtungszeitraums ist durch den antragstellenden Unternehmer selbst anzugeben, wie er auch angeben muss, in welcher Weise er durch die COVID-19-Maßnahmen wirtschaftlich signifikant bedroht war bzw. ist. Werden bei der nachträglichen Überprüfung der Angaben Fehler aufgedeckt, so ist die Förderung zurückzuzahlen.<ref name=bmf1 />
=== Verbesserte Phase 2 ===
Die Phase 2 wurde nach vielfältiger Kritik nachgebessert und folgende Verbesserungen vorgenommen:<ref>[https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinie-phase2.html?utm_source%20=%20mailworx&utm_medium%20=%20email&utm_campaign%20=%20WK%C3%96%20|%20corona%20%E2%80%93%20haertefallfonds%20%E2%80%93%20nl%20-%2020200504&utm_content%20=%20link&newsletter=wko+dmc.n%2fa.hff-nl+2020-05-04%3a+h%c3%a4rtefall-fonds%3a+antragstellung+nach+neuer+richtlinie+ab+sofort+m%c3%b6glich+-+created%3a+20200430+-+sent%3a+20200504.link.richtlinie.original Härtefall-Fonds: Förderrichtlinien für Phase 2], Webseite der WKÖ, Stand 29. April 2020.</ref>
* Der Betrachtungszeitraum wurde auf sechs Monate ausgeweitet. Es können nun innerhalb von sechs Monate drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
* Eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat wurde eingeführt. Nunmehr können auch Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten, gefördert.
* Bei Förderungen bis 500 Euro erfolgt im jeweiligen Betrachtungszeitraum keine Anrechnung von Auszahlungsbeträgen aus der Phase 1 mehr.
* Jungunternehmer, die nach dem 1. Januar 2018 (bisher 1. Januar 2020) ein Unternehmen gegründet haben, können nunmehr auch ohne Einkommensteuerbescheid pauschal 500 Euro beantragen. Ist aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, ist dennoch eine Förderung möglich, sofern unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht.
* Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist nunmehr kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung.
* COVID-19-bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.


== Abwicklung und Auszahlung ==
== Abwicklung und Auszahlung ==
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