Verbandsgesetze des OeEHV: Unterschied zwischen den Versionen

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=Amateurbestimmungen=  
=Amateurbestimmungen=  
'''A. Amateurbestimmungen des Internationalen Eishockeyverbandes'''
I. Als Amateur ist jeder Eishockeyspieler anzusehen, der niemals in irgendeinem Sportzweig zum Berufsspieler erklärt wurde.
II. Als Berufsspieler ist jeder Eishockeyspieler anzusehen, der:
1. irgend einen Sportzweig mit der Absicht, dadurch mittelbar oder unmittelbar zu verdienen, ausgeübt ode unterrichtet hat;
2. aus welchen Gründen auch immer in irgend einem Sportzweig seiner Amateureigenschaft verlustig erklärt wurde;
3. in Sportkämpfen erworbene Ehrenpreise verkauft oder verpfändet;
4. wissentlich in Wettkämpfen oder Rundspielen gegen Berufsspieler angetreten ist (ausgenommen hiervon sind die ausdrücklich zur Spielerausbildung bestimmten Übungsspiele).
III. Dem Amateur ist es lediglich gestattet:
1. Ehrenpreise, wie Becher, Medaillen, Kunstgegenstände, jedoch niemals Preise in Bargeld, anzunehmen;
2. den Ersatz seiner Reisespesen anzunehmen;
3. den Ersatz seiner Aufenthaltskosten während der Dauer eines Rundspieles und für einen höchstens acht Tage dauernden, dem Rundspiel unmittelbar vorhergehenden Aufenthalt zu Übungszwecken anzunehmen;
4. seine Ausrüstungsgegenstände und Spielgeräte, die jedoch stets Eigentum seines Vereins bleiben müssen, von diesem zur Verfügung gestellt zu erhalten.
Die vorstehende Aufzählung der Befugnisse ist vollkommend erschöpfend. Selbst die zulässigen Zuwendungen dürfen nur durch einen Sportverband oder -verein erfolgen.
IV. Über Ansuchen seines zuständigen Staatsverbandes für Eishockey kann die Amateureigenschaft jedem Berufsspieler wieder zuerkannt werden, der:
1. von dem internationalen Sportverband jenes Sportzweiges, in welchem er als Berufsspieler tätig war, in die Rechte eines Amateurs wieder eingesetzt wurde, ode der
2. als Eishockeyberufsspieler durch mindestens fünf Jahre keinerlei den Eishockeyamteurbestimmungen zuwiderlaufende Handlungen unternommen hat.
(Genehmigt durch Beschluß des Kongresses des Internationalen Eishockeyverbandes in Davos im Jänner 1926.)




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