Jörg Knäbl

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Die Burg Hörtenberg, heute Teil von Pfaffenhofen, mit dem Blick talwärts auf die Stadt Telfs, heute. Hier war im Mittelalter ein landesfürstliches Gericht der Grafschaft Tirol untergebracht.

Jörg Knäbl (* im 15. Jahrhundert; † im 15. oder 16. Jahrhundert, nach 1491[A 1]), auch Jörg Knebl, Jörg Knab oder Jörg Knaebel, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.

Herkunft und Familie

Der Name "Knaebel" findet sich seit dem 14. Jahrhundert in den ältesten Urbaren des Stiftes Stams. Über die tatsächliche Herkunft, den familiären Hintergrund, seinen Rechtsstatus und die wirtschaftlichen Verhältnisse von Jörg Knäbl ist jedoch kaum etwas belegt.[1] Offensichtlich stand er in einem Naheverhältnis zur Familie von Peter Milauner (dem Jüngeren), da er als Vormund von dessen Kindern und Prokurator von dessen Verwandten 1488 in einem Rechtsstreit um den Milaunhof im Burggrafenamt, deren Interessen gegen den damaligen Burggrafen Hans Höchl aus Sterzing[A 2] vertrat.[2]

Leben

Jörg Knäbl war in Telfs ansässig.[1] Er dürfte mit einem Jörg Knab ident sein, der 1481-1486 als Diener von Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund der Münzreiche") und seit 1491 als Diener des späteren Kaisers Maximilian I. belegt ist.[3]

Unter den Zeugen, die 1489 das Inventar von Burg Hörtenberg (heute Teil der Gemeinde Pfaffenhofen) aufnehmen, ist ein Jörg Knäbl zu Telfs belegt. Dieser gehörte mit dem königlichen Forstmeister Karl von Spaur und Christoph Fragensteiner, dem "Pfleger"[A 3] zu Klam (heute Teil von Obsteig, zu jenen Beteiligten, die 1492 in einem Streit über Archenbauten der Gemeinde Mötz eine Vereinbarung vermittelten.[2]

Jörg Knäbl vertrat auf dem Landtag zu Brixen im August des Jahres 1491 das Gericht Telfs. Dort wurde er von den Landständen ("Landschaft") gemeinsam mit drei Vertretern von weiteren Gerichten in den Ausschuss bestellt, der die Steuereinhebung überwachen sollte.[1]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 294
  2. 2,0 2,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 295
  3. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 294f.

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 288
  2. Sterzing, heute Vipiteno, gehört seit 1919 zu Italien.
  3. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.