Hexenprozesse in Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699: Unterschied zwischen den Versionen

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Über eine Hinrichtung der vermeintlichen Hexe Barbara Hönigschnablin finden sich im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen.
Über eine Hinrichtung der vermeintlichen Hexe Barbara Hönigschnablin finden sich im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen.


=== Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juni 1699 ===
=== Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juli 1699 ===
Am 4. Juni wurden von einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Marktrichters Johann Ferber stand, insgesamt zwölf Zeugen befragt. Ziel dieser Befragung war es, Informationen über die sich im Pinkafelder Gefängnis inhaftierten Barbara Hönigschnablin und Veronika Samerin und auch anderer Personen zu erhalten.  
Am 4. Juli wurden von einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Marktrichters Johann Ferber stand, insgesamt zwölf Zeugen befragt. Zum Datum des Protokolls ist zu sagen, dass es auf den 4. Juni datiert ist. Da es aber als weitere Datumsangabe für die Vorkommnisse rund um Johannes Reck den 4. bzw. 5. Juni enthält, ist der 4. Juli das wahrscheinlichere Datum des Verhörs. Auch hinsichtlich der Zeitspanne zwischen der Zeugenbefragung und den Verhören von Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin am 9. Juli passt der 4. Juli besser als der 4. Juni. Dagegen spricht allerdings, dass das Gericht auch etwas über die bereits im Mai angeklagte Barbara Hönigschnablin in Erfahrung bringen wollte.
 
Ziel dieser Zeugenbefragungen war es, Informationen über die sich im Pinkafelder Gefängnis inhaftierten Barbara Hönigschnablin und Veronica Samerin und auch anderer Personen zu erhalten.  
Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren und dass sie die Kunst der Zauberei in Werken oder in Form von Drohungen ausgeübt hatten.
Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren und dass sie die Kunst der Zauberei in Werken oder in Form von Drohungen ausgeübt hatten.



Version vom 5. September 2016, 14:01 Uhr

Im Rahmen der europaweiten Hexenverfolgung kam es auch in der burgenländischen Gemeine Pinkafeld in den Jahren 1688 und 1699 zu mehreren Hexenprozessen, bei denen insgesamt vier Frauen angeklagt waren. Die Prozesse endeten mit Schuldsprüchen, die betroffenen Personen wurden hingerichtet.[1][2]

Quellen

Unterlagen über diese Hexenprozesse befinden sich im Stadtarchiv von Pinkafeld, das im Stadt-, Tuchmacher- und Feuerwehrmuseum gelagert ist. Dieses Archiv wurde vor dem Zweiten Weltkrieg vom damaligen Lehrer der Bürgerschule der Stadt, dem späteren Direktor des Burgenländischen Landesarchivs, der Landesbibliothek sowie der landeskundlichen Forschungsstelle des Burgenlandes, Josef Karl Homma, zusammengetragen. Homma war es auch, der die Unterlagen über die Hexenprozesse auswertete und sie unter anderem in der Beschreibung der Stadtgeschichte 1987 veröffentlichte.[1]

Hexenprozess 1688

Verhör der Angeklagten am 9. Juli 1688

Angeklagt in diesem ersten Hexenprozess, der sich in Pinkafeld urkundlich nachweisen lässt, war eine alte Frau, die als alte Thurl bezeichnet wurde. Am 9. Juli 1688 (sic!) erfolgte die Vernehmung von insgesamt acht Zeugen, welche unter leiblichem Eid nachfolgende Aussagen über die Angeklagte machten:[3][2]

  • Elisabeth Edtenhofferin (48 Jahre alt) sagte aus, dass ihr 1681 die alte Thurl während der Zeit des Wochenbetts das Kind hätte wegnehmen wollen. Die Thurl wäre dann ein zweites Mal gekommen und hätte mit einem Striezel und drei Eiern versucht sie zu besänftigen.
  • Jakob Rauscher (55) behauptete, dass die Frau 12 Jahre zuvor das Glockenseil der Kirche mit Rahm beschmiert hätte. Er hätte dies zwar nicht persönlich gesehen, doch hätte ihm das der damalige Pfarrer Eigenius Primo erzählt.
  • Mathias Pfeiffer (35) und Oszwald Palsinger (52) bestätigten die Aussagen von Jakob Rauscher.
  • Margarethe Bruckherin (55) behauptete, dass die Thurl sechs Jahre zuvor eines Sonntages zu ihr gekommen wäre und gesagt hätte, dass die Kühe unruhig wären, obwohl kurz zuvor ein Bediensteter die Kühe gemolken hätte und da noch alles in Ordnung gewesen wäre. Sie wäre dann mit dem Knecht wieder in den Stall geeilt und hätte dort die Kühe losgerissen vorgefunden. Eine Kälberkuh wäre danach ganz verdorben gewesen und hätte keine Milch mehr gegeben. Ob die Thurl die Kühe verzaubert hätte, konnte sie jedoch nicht sagen.
  • Elisabeth Thurmer (20, Magd der Familie Neumeyer) sagte aus, dass ihr die Thurl eine Kerze gebracht hätte, als ihre Dienstgeber abwesend waren und sie aufgefordert hätte die Kerze anzuzünden. Als die Magd sich geweigert hätte, diese anzunehmen, sei die Thurl wiedergekommen und hätte ihr einen Behälter gebracht, der mit einem Material angefüllt war, das wie Menschenkot ausgesehen hätte.
  • Andreas Neumeyer (28) erzählte, dass er die alte Thurl beim Nachhausekommen angetroffen hätte. Er hätte sie daraufhin hinausgeworfen und ihr für acht Tage Hausverbot erteilt.
  • Maria Neumeyer (34) sagte aus, dass die Thurl vor ihr nicht geleugnet hätte, dass sie der Magd eine Kerze geben wollte.

Kostenaufstellung des Henkers

Diese Beschuldigungen reichten aus, um die alte Frau zum Tode zu verurteilen. Dass diese Hinrichtung auch stattgefunden hatte, belegen Unterlagen im Stadtarchiv in denen detailliert aufgelistet ist, welche Mahlzeiten ein Freimann (Henker) namens Lorenz, der eigens aus Güns angereist kam, an den einzelnen Tagen seines Aufenthaltes in Pinkafeld verzehrt hatte und welche Kosten dadurch verursacht wurden. Nach diesen Unterlagen traf der Henker am 21. Juni 1688 in Pinkafeld ein, nachdem er von zwei Mitgliedern des Stadtrates von dort abgeholt worden war. Am 26. Juni wurde er wiederum von zwei Bürgern nach Güns zurückgebracht.[3][2]

Die Rechnung selbst enthielt, sofern der Henker dies alles selbst verzehrte, einige sehr umfangreiche Positionen. So aß er pro Tag mehr als zwei Kilo Fleisch verschiedenster Sorten. An Wein wurden insgesamt 43 halbe Maß verrechnet, das entsprach insgesamt rund 30 Liter Wein oder fünf Liter Wein pro Tag. Insgesamt führte der Transport und Aufenthalt des Henkers zu Kosten in der Höhe von rund 34 Gulden, wobei die eigentliche Entlohnung für die Hinrichtung neun Gulden betrug.[2] Zum Vergleich dazu verdiente ein Arzt rund 60 Jahre zuvor, im Jahr 1620, rund zehn Gulden pro Monat, der Jahresverdienst einer Magd lag um 1620 bei nur sechs Gulden.[4] Unter Berücksichtigung[5] der Preisentwicklung im 17. Jahrhundert entsprach die Entlohnung des Scharfrichters bei dieser Hinrichtung dem doppelten Wochenlohn eines Arztes oder dem halben Jahreslohn einer Dienstmagd.

Ungereimtheiten bei den Datumsangaben

Eigenartig ist, dass die Datumsangabe des Verhöres (9. Juli 1688) nach jenem des Aufenthaltes des Henkers (21. bis 26. Juni 1688) liegt. Josef Karl Homma zweifelte daher in seiner Ausarbeitung die Datumsangabe des Aufenthaltes des Henkers an.[2] Wahrscheinlicher ist aber eher, dass die Datumsangabe des Verhörprotokolls nicht stimmt, denn die Aufstellung über die Ausgaben für den Henker enthält die Textstelle Denn 25. ditls. Freytag als Fastag. an Fisch unnd Khrapfen. Da der 25. Juni 1688 laut Ewigem Kalender tatsächlich ein Freitag war,[6] ist es sehr unwahrscheinlich, dass dieses Datum nicht stimmt. Vielmehr dürfte das Datum des Verhörs nicht stimmen, hier wäre der 9. Juni logischer als der 9. Juli.

Hexenprozesse 1699

Peinliche Befragung einer der Hexerei verdächtigen Frau

Weitere Hexenprozesse, bei denen mit Barbara Hönigschnablin, Rosina (Regina) Hörbmannin und Veronica Samerin zumindest drei weitere Frauen angeklagt und zum Tode verurteilt wurden, fanden im Mai und Juli 1699 statt. Aus den Prozessakten lässt sich eine gewisse Dynamik der Geschehnisse herauslesen, die letztendlich zur Verurteilung der angeklagten Frauen führte. Da diese Angeklagten Opfer von Folter wurden und während dieser auch andere Personen der Hexerei beschuldigten, könnte es eventuell noch sein, dass es weitere Prozesse in Pinkafeld gab. Unterlagen über diese etwaigen zusätzlichen Gerichtsverhandlungen sind hingegen nicht im Stadtarchiv erhalten geblieben.

Aus den Prozessunterlagen lassen sich folgende für den Prozessverlauf wichtige Ereignisse ermitteln:

  • 23. April 1699: An diesem Tag wurden fünf angeblich Frauen, darunter auch die später zu Tode verurteilten Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin, vom 15-jährigen Johannes Reck beim Sammeln von Kräutern im Umfeld der Stadt beobachtet.
  • 22. und 25. Mai 1699: In zwei Verhören bezichtigte die angeklagte Barbara Hönigschnablin unter der Folter zahlreiche weitere Mitbürger, darunter auch drei der fünf Kräutersammlerinnen, der Hexerei.
  • 4. Juni 1699: Rosina Hörbmannin hätte am Abend dieses Tages laut Aussage des 20-jährigen Paul Reck, seinen Bruder Johannes wegen dessen Beobachtungen am 23. April mit dem Teufel bedroht.
  • 5. Juni 1699: Johannes Reck verfiel laut Aussage seines Dienstherrn Matthias Trärr am Morgen dieses Tages in einen Zustand, den man vielleicht mit Epilepsie vergleichen bzw. erklären könnte, aus der er mit Hilfe des Pfarrers wieder erwachte, um danach von Bedrohungen durch vier der fünf Kräutersammlerinnen zu berichten.
  • 4. Juli 1699 (?): Zu diesem Zeitpunkt befanden sich zumindest Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin bereits in Haft. Vermutlich kam es am 4. Juli zur Befragung von insgesamt 12 Zeugen, darunter auch von Johannes und Paul Reck sowie Matthias Trärr.
  • 9. Juli 1699: Unter der Folter gestanden die beiden angeklagten Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin verschiedenste Delikte, die man ihnen vorwarf und beschuldigten weitere Personen der Hexerei.

Über den weiteren Verlauf der Geschehnisse, auch über den Ablauf der Hinrichtungen, gibt es im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen.

Die Rolle des 15-jährigen Johannes Reck und die Namensproblematik in den Gerichtsakten

23. April: Die später angeklagten Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin sammelten Kräuter

Am 4. Juli 1699, dem vermeintlichen Datum des Zeugenverhörs im Prozess gegen Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin, sagte der 15-jährige Johannes Reck unter Eid aus, dass er am letzten Georgitag (23. April 1699) das Vieh seines Dienstgebers, des 33-jährigen Kürschners Matthias Trärr gehütet hätte. Zwischen 10 und 11 Uhr hätte er dann die Frauen Rosina Duernerin (=Rosina Hörbmannin), die Frau des Schmit Geörglins, die Nererin, die Samer Vastlin (=Veronica Samerin) und die Maria Schreckin gesehen wie sie Kräuter sammelten. Sie hätten dabei scheckete Hüte aufgehabt und Zecker[7] in der Hand getragen. Mit dabei war auch der Sohn der Rosina Hörbmannin, der von seiner Mutter den Auftrag bekam, drei einjährige Weißdorne abzuschneiden und sie nach Hause zu bringen. Dieser Sohn, der den gleichen Vornamen wie Johannes Reck trug, bestätigte im Prozess gegen seine Mutter diese Begebenheit. Ebenso bestätigten Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin unter der Folter am 9. Juli diesen Vorgang, der sich nach ihren Aussagen im Bereich der heutigen Hochstraßgasse abgespielt haben soll. Rosina Hörbmannin gab ferner an, dass dieses Kraut, das sie suchten, verhindern hätte sollen, dass die Kühe verdorben werden.

Namensproblematik in den Gerichtsakten

Bemerkenswert an dieser Begebenheit ist nicht nur, dass sie von insgesamt vier Personen bestätigt wurde, wobei zu berücksichtigen ist, dass die beiden Frauen dies unter der Folter machten, sondern sie bringt auch etwas Licht in die etwas chaotische Aktenlage des Prozesses. So wurde die spätere Angeklagte Rosina Hörbmannin auch als Rosina Duernerin oder meist als die Duernerin bezeichnet. Für Veronica Samerin wurde bei den verschiedenen Zeugenaussagen auch von der Samer Vastlin oder der Samerin gesprochen. Maria Schreckin, die Frau von Hans Schreck, wurde in den meisten Aussagen als die Rimerin bezeichnet. In der Zeugenaussage von Ferdinandus Podahorczki vom 4. Juli erfährt man auch den Grund warum dies geschehen war, denn Hans Schreck war von Beruf Riemer. Die Frau des Schmit Geörglin wurde an anderer Stelle auch Schmit Jodl genannt. Die Frau mit dem Namen Nererin wurde auch als Nörerin bezeichnet.

4. Juni: Rosina Hörbmannin traf angeblich auf Johannes Recks Bruder Paul

Am 22. und 25. Mai startete mit den Verhören der angeklagten Barbara Hönigschnablin der erste Hexenprozess des Jahres 1699 in Pinkafeld. Unter der Folter bezichtigte sie unter anderem auch die Samerin (Veronica Samerin), die Nörerin (Nererin) und die Rimerin (Maria Schreckin) der Hexerei. Diese Aussagen führten sicherlich zu enormer Unsicherheit in der Pinkafelder Bevölkerung, sodass am 4. Juni es laut Aussage von Johannes Recks 20-jährigem Bruder Paul zur bereits erwähnten Begegnung mit der Duernerin (Rosina Hörbmannin) kam. Paul Reck befand sich laut seinen Angaben am Abend des 4. Junis gerade auf dem Nachhauseweg von seinem Dienstherrn als er auf die Duernerin traf. Diese hätte seinen Bruder beschimpft, weil dieser vom Sammeln der Kräuter durch die fünf Frauen am 23. April in der Stadt erzählt hatte. Sie sagte Paul Reck angeblich unter anderem, dass der Teufel den Bub wegtragen solle und dass Gott ein Zeichen setzen würde.

5. Juni: Johannes Recks ungewöhnlicher Anfall

Matthias Trärr, der Dienstherr von Johannes Reck, sagte am 4. Juli 1699 aus, dass er am 5. Juni von einem Bediensteten geweckt worden wäre, der ihm mitgeteilt hätte, dass Johannes Reck während der Morgenwäsche plötzlich zu zittern und zappeln angefangen hätte. Trärr hätte dann den Jungen liegend aufgefunden, der nicht fähig gewesen wäre zu sprechen. In weiterer Folge wäre er von Johannes Reck zum Pfarrer gebracht worden, unterwegs wären sie dabei einem roten Hund begegnet, als der Junge plötzlich gesagt hätte, da ginge die Duernerin (=Rosina Hörbmannin), diese alte Hexe. Der Pfarrer hätte dann Johannes Reck verschiedene heilige Sachen angehängt und er wäre dann nach drei Stunden wieder zu sich gekommen. Danach hätte er vier der Kräutersammlerinnen beschuldigt, dass sie ihn so zugerichtet hätten.

Bei der Zeugenvernehmung am 4. Juli sagte Johannes Reck aus, dass er, als er sich frühmorgens am 5. Juni hätte waschen wollen und er in das Wasser hineingeblickt hätte, wären ihm plötzlich die Maria Schreckin und die Duernerin (Rosina Hörbmannin) erschienen und hätten ihn zu würgen begonnen. Auch die Nererin und die Schmit Jodlin wären noch hinzugekommen. Außerdem sagte er weiter aus, dass ihn die Duernerin befohlen hätte, zu einem Stall nach Wiesfleck zu kommen. Da er sich zuerst geweigert hätte, hätte sie ihn laut seiner Aussage mit drei grünen Weichseln beworfen, worauf er sich nicht mehr dagegen hätte wehren können. Beim Stall hätte er dann von ihre eine Ohrfeige bekommen, dass er aus der Nase geblutet hätte. Ferner hätte sie ihm mit dem Abwürgen gedroht, wenn er etwas erzählen würde.

Unter der Folter gestand am 9. Juli die von Johannes Reck massiv belastete Rosina Hörbmannin, dass sie ihn verdorben hätte, sodass er willenlos gewesen wäre und er, wenn sie gerufen hatte, gleich hätte kommen müssen.

Verhöre der Barbara Hönigschnablin am 22. und 25. Mai 1699

Unbekannte Vorgeschichte

Die Hexenprozesse des Jahres 1699 begannen mit den Verhören der Barbara Hönigschnablin. Über die Vorgeschichte zu diesem Prozess gibt es keine Informationen im Pinkafelder Stadtarchiv. Die Untersuchungskommission bestand aus dem Marktrichter Hans Feber, den Ratsverwandten Hans Eigl, Georg Edenhoffer, Andreas Huetter, Michael Graff und Andre Pfeiffer, den Mitgliedern des äußeren Rates Paul Metz und Kajob Graff sowie den Marktschreiber Andre Hartungier. Das Protokoll über diesen Prozess wurde jenem des Prozesses vom 9. Juli beigelegt.[8]

Da das Protokoll vom 22. Mai mit den Worten Denn 22. May anno 1699 2) ist die Barbara Hönigschnablin durch die zu Ents Underschriebenen Herrn abermallen guetlichen Examiniert worden[8] beginnt, kann davon ausgegangen werden, dass schon zuvor mindestens eine Befragung der Angeklagten stattgefunden hatte.

Beschuldigung anderer Personen

Die vorher beschriebene Begebenheit des Kräutersammelns spielte für diese Verhandlung keinerlei Rolle und gewann erst für den nachfolgenden Prozess im Juli an Relevanz, weil Barbara Hönigschnablin am 22. Mai 1699 der strengen Frag unterzogen wurde und dabei folgende Personen der Hexerei beschuldigte:

  • Hans und Maria Schreckh
  • Barbara Zärtlin
  • Caspar Huder
  • die Nererin
  • Hans Huder und seine Frau
  • die Frauen von Hans Ebenschwanger, Mathias Lannzen, Sebastian Walter und Georg Thuerner

In einem weiteren Verhör am 25. Mai 1699 kam als weitere Beschuldigte die Samerin (Veronica Samerin) hinzu. Von den fünf Kräutersammlerinnen fehlten somit nur die Duernerin (=Rosina Hörbmannin) und die Frau des Schmit Geörglins auf dieser Liste. Es ist nahe liegend, dass diese Beschuldigungen für große Angst und Unruhe in der Ortsbevölkerung gesorgt haben mussten, wodurch sich vermutlich die Begebenheiten am 4. und 5. Juni rund um Johannes Reck ergaben. Im Zuge der Zeugenbefragungen am 4. Juli versuchte die Kommission Informationen zu den Hauptangeklagten und den weiteren Beschuldigten zu erhalten.

Weitere Geständnisse

Barbara Hönigschnablin machte außerdem unter der Folter folgende weitere Aussagen bzw. Geständnisse:[8]

  • Sie gestand, dass sie für dieses Jahr vorgehabt hätte, drei Hagelunwetter zu erzeugen. Eines hätte schon stattgefunden, die anderen hätten am Gottleichnamstag und zur Zeit der Getreideernte stattfinden sollen.
  • Barbara Hönigschnablin gestand unter der Folter ferner, dass sie die Vögel dazu gebracht hätte, das Getreide, das die Bauern ausgesät hätten, zu fressen.
  • Unter anderem sagte sie noch aus, dass es auch in Riedlingsdorf eine Zauberin gäbe, die zur Loipersdorfer Zöch gehören würde.
  • Sie habe außerdem während der Haferernte 1697 ein Hagelunwetter von jenseits der Lafnitz nach Pinkafeld geholt.

Am 25. Mai erfolgte ein zweites Verhör der Barbara Hönigschnablin. Dabei gestand sie unter anderem, dass sie Schnee nach Hause trage und sich zu Ostern mit dem Schneewasser wasche, dann würden sie ganzes Jahr keine Gelsen stechen. Die Frau sagte ferner aus, dass man einem Unwetter die Worte S.V. (salva venia)[9] schwarze Sau entgegenhalten müsse, dann würde es sich wieder verziehen.[8]

Über eine Hinrichtung der vermeintlichen Hexe Barbara Hönigschnablin finden sich im Stadtarchiv Pinkafeld keine Unterlagen.

Befragung von zwölf Zeugen am 4. Juli 1699

Am 4. Juli wurden von einer Kommission, die unter dem Vorsitz des Marktrichters Johann Ferber stand, insgesamt zwölf Zeugen befragt. Zum Datum des Protokolls ist zu sagen, dass es auf den 4. Juni datiert ist. Da es aber als weitere Datumsangabe für die Vorkommnisse rund um Johannes Reck den 4. bzw. 5. Juni enthält, ist der 4. Juli das wahrscheinlichere Datum des Verhörs. Auch hinsichtlich der Zeitspanne zwischen der Zeugenbefragung und den Verhören von Rosina Hörbmannin und Veronica Samerin am 9. Juli passt der 4. Juli besser als der 4. Juni. Dagegen spricht allerdings, dass das Gericht auch etwas über die bereits im Mai angeklagte Barbara Hönigschnablin in Erfahrung bringen wollte.

Ziel dieser Zeugenbefragungen war es, Informationen über die sich im Pinkafelder Gefängnis inhaftierten Barbara Hönigschnablin und Veronica Samerin und auch anderer Personen zu erhalten. Die Zeugen sollten Auskunft geben, ob sie gehört oder gesehen hatten, dass diese Frauen einen Pakt mit dem Teufel eingegangen waren und dass sie die Kunst der Zauberei in Werken oder in Form von Drohungen ausgeübt hatten.

Folgende Aussagen wurden dabei von Zeugen unter Eid getätigt:

  • Hans Baumgartner (30 Jahre alt, von Beruf Leineweber) erzählte, dass er 1697, als er von Friedberg nach Pinkafeld gegangen war, bei der Spitzermühle ein Sausen und Brausen gehört hatte. Er hatte sich dann in der Nähe der Mühle versteckt und die Frauen von Hans Riemers, Matthias Lanzen und Hans Huder sowie einige weitere, die er nicht gekannt hatte, gesehen.
  • Georg Prenner (30, von Beruf Lederer[10]) sagte unter Eid aus, dass er nichts weiß.
  • Hans Pötsch (28) sagte aus, dass ihm 1697 die Kühe verdorben worden waren. Wer dies gemacht hatte, war ihm aber nicht bekannt. Er erzählte weiter, dass er im letzten Winter bei dem Siebmacher[11] Kaspar Huder zu Besuch gewesen war und diesem davon erzählt hatte, dass seine Frau sehr kränklich wäre. Huder hatte darauf erwidert, dass sie sich nicht mehr erholen werde.
  • Hans Reck (28, von Beruf Sieber) bestätigte die Aussagen von Kaspar Huder, die er über die Frau von Hans Pötsch getätigt hatte. Außerdem erzählte er, dass Hans Rimer über einige Leute Drohungen ausgestoßen hatte.
  • Georg Gruber (52, von Beruf Schmied) berichtete, dass ihm seine Tochter Barbara erzählt hatte, dass sie 1699 den kleinen Sohn der Samer Vastlin am Abend nach dem Gebetläuten beim Schweinestall gefunden hatte. Als sie ihn wegbringen wollte, hatte das Kinder immer wieder nach seiner Mutter geschrien.
  • Matthias Burghart (40, von Beruf Sieber) sagte aus, dass er von Michael Ringhoffer gehört hatte, dass Hans Riemer dem Richter gedroht hatte.
  • Hans Steckler (35, von Beruf Tuchmacher) machte eine sehr ausführliche Aussage. Er berichtete von einem Streit mit Rosina Duernerin im Jahre 1697, der sich im Zuge eines Tuchverkaufes entwickelt hatte. Die Frau hatte ihm dabei gedroht sich an ihm zu rächen. Im Jahr darauf war dann seine Frau krank geworden, worauf die Duernerin einen Trank gemacht hatte, nach dessen Einnahme es seiner Frau wieder besser ging. Die Rosina Duernerin hatte dann noch gesagt, dass sie Gott danken sollten, dass sie ihnen geholfen hatte. Hans Steckler sagte ferner aus, dass der kleine Sohn der Vastl Samerin ihm erzählt hatte, dass viele schöne Frauen und schwarze Männer am Abend bei ihnen zu Hause gewesen waren. Diese hatten ihm Weißbrot geschenkt, während sein Vater und sein Bruder zu nichts nütze wären und immer schlafen würden.
  • Ferdinand Podahorczki (45, von Beruf Schulmeister) berichtete, dass er 1694 eines Abends bei Hans Schreck, einem Riemer zu Besuch war, und mit ihm und dessen Frau über Zauberei gesprochen hatte. Plötzlich war ein übernatürlicher schwarzer Hund vom der Dachbodentür heruntergesprungen und in den Garten gelaufen. Er hatte daraufhin zum Hausherrn gesagt, dass er ein Hexenmeister wäre. Hans Schreck und seine Frau hätten daraufhin den Raum verlassen und die Tür hinter sich zugeschlagen.
  • Johannes Reck (15), Sohn des Siebers Michael Reck, sagte aus, dass

Verhör der Rosina Hörbmanin am 9. Juli 1699

Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, wurde Rosina Hörbmanin einer mittleren Tortur[12] ausgesetzt. Sie gestand unter der Folter folgende Vergehen:[13]

  • Nachdem sie ein Jahr zuvor von Schachen gekommen war, hätten die "Höchsten", die Rimerin und ihr Mann sowie die Nererin, auf dem Sand getanzt.
  • Sie selbst sei unter ihnen (also den Hexen und Zauberern) eine Köchin gewesen.
  • Sie gab ferner an, dass sie die Teufel, den Hansl Teufel und den Jackl Teufel, in einem blauen Bauerngewand gesehen hätte.
  • Beide Teufel hätten mit ihnen getanzt.
  • Am letzten Georgitag hätte sie zusammen mit der Nererin, der Samerin und der Rimerin auf dem Hochstraßweg ein Kraut gesammelt, damit die Kühe nicht verderben.[14]
  • Sie gestand, dass sie den Sohn des Michael Reck verderbt hätte. Wenn sie ihn rief, hätte er gleich kommen müssen.
  • Rosina Hörbmanin und die anderen wären meist in der Nacht zwischen 11 und 12 Uhr zusammengekommen. Sie hätte sich unter dem Arm mit einer weißen Salbe, die sie vom blauberockten Teufel in einem Glas bekommen hätte, eingeschmiert, worauf sie immer gleich bei den anderen war.
  • Sie sagte aus, dass sie die Lanzin nicht gesehen hätte.
  • Der Teufel hätte ihr oberhalb des rechten Ellbogens das Zeichen aufgedrückt.
  • Ferner gestand die Hörbmanin, dass sie dem Jackl-Teufel versprochen hätte, ein Leben lang zu dienen, für den Fall, dass er ihr hilft.

Das Protokoll trug die Unterschriften von Michael Keöfein, den Ratsverwandten Andree Huetter und Andreas Pfeiffer, den Vertreter des Äußeren Rates Jakob Graff sowie des Marktschreibers Andre Hartügl.[13]

Verhör der Veronica Samerin am 9. Juli 1699

Literarische Aufarbeitung der Prozesse

Pranger beim Stadtmuseum Pinkafeld, dem Ort der Theateraufführung

Die Geschichte der beiden Hexenprozesse diente als Vorlage für das Theaterstück Hexen am Sand, das der Pinkafelder Autor und Lehrer der HTBLuVA Pinkafeld, Christian Putz, für die Veranstaltung Theater am Pranger verfasste. Das Stück wurde von der Theatergruppe Stradafiassler, die ihren Namen von den Stradafüßlern, der Bande des legendären Räuberhauptmannes Holzknechtseppl, ableitete, im September und Oktober 2016 beim Pranger vor dem Stadt-, Tuchmacher- und Feuerwehrmuseum Pinkafeld aufgeführt.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Josef Karl Homma, Harald Prickler, Johann Seedoch: Geschichte der Stadt Pinkafeld, Stadtgemeinde Pinkafeld, 1987, S.42ff.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 PDF: Josef Karl Homma: Die Hexenprozesse von Pinkafeld, Webseite www.zobodat.at, abgerufen am 31. August 2016
  3. 3,0 3,1 Josef Karl Homma, Harald Prickler, Johann Seedoch: Geschichte der Stadt Pinkafeld, Stadtgemeinde Pinkafeld, 1987, S.42
  4. Historische Währungen in Österreich und ihre Kaufkraft, Webseite www.familienkunde.at, abgerufen am 1. September 2016
  5. Die Welt der Habsburger - Preisangaben, Webseite www.habsburger.net, abgerufen am 1. September 2016
  6. Ewiger Kalender, Webseite www.karl-may-stiftung.de, abgerufen am 31. August 2016
  7. Bedeutung des Wortes Zecker, Webseite www.ostarrichi.org, abgerufen am 3. September 2016
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 Josef Karl Homma, Harald Prickler, Johann Seedoch: Geschichte der Stadt Pinkafeld, Stadtgemeinde Pinkafeld, 1987, S.46
  9. Bedeutung von Salva Venia, Webseite www.duden.de, abgerufen am 31. August 2016
  10. Beruf Lederer, Webseite austria-forum.org, abgerufen am 2. September 2016
  11. Beruf Siebmacher, Webseite www.andracor.com, abgerufen am 2. September 2016
  12. Die Anwendung der gebräuchlichsten Folter- und Strafwerkzeuge, Webseite de.wikisource.org, abgerufen am 31. August 2016
  13. 13,0 13,1 Josef Karl Homma, Harald Prickler, Johann Seedoch: Geschichte der Stadt Pinkafeld, Stadtgemeinde Pinkafeld, 1987, S.45 und 46
  14. Die Hexen verderben das Vieh, Webseite pasakas.lfk.lv, abgerufen am 31. August 2016

Weblinks