Eishockey-Meisterschaft von Österreich 1936/37: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Eishockey-Meisterschaft von Österreich 1936/37''' war die Fünfte, die zwischen den Siegern der Wiener Eishockey-Meisterschaft und der Österreichischen Eishockey-Provinz-Meisterschaft ausgespielt wurde.
#WEITERLEITUNG [[Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1936/37]]
 
'''Dieser Artikel wurde in die [[Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1936/37]] übernommen.  
=Geschichte=
'''
*Es ist die dritte Staatsmeister-Meisterschaft des OeEHV mit der Scheibe. Seit der Saison 1932/33 wurde die Österreichische Eishockey-Meisterschaft in drei Bereiche geteilt: 1. Wiener Eishockey-Meisterschaft, 2. die Österreichische Eishockey Provinz-Meisterschaft und die Endrunde um die Staatsmeisterschaft von Österreich im Eishockey.
 
*Fünf Wiener Eishockeyvereine haben den Verband verlassen, so dass nur noch 17 Vereine Mitglied sind, davon vier Schutzvereine. In der Provinz ist man fast ebenso stark.
 
 
=Meisterschaft von Österreich 1936/37=
 
In der Österreichischen Staatsmeisterschaft treten erstmals die beiden ersten Vereine der Wiener Meisterschaft gegen die beiden ersten Vereine der Provinzliga an und spielen den Titel gegeneinander aus.<ref>Zeitschrift "Der Eishockeysport", Jahrgang 1936/37, Seite 114</ref> Geplant war von Wiener Seite, dass auch der Dritte der Wiener Meisterschaft an der Staatsmeisterschaft teilnehmen darf. Dieses wurde aber abgelehnt. Es werden von jedem Teilnehmer zwei Spiele gegen jeden Gegner zur Austragung kommen. Da das Ergebnis der letzten Meisterschaft zählt, standen der WEV, EKE und KAC als Teilnehmer fest. Punktgleich waren Leoben und Innsbruck. Innsbruck hat jedoch seinen Anspruch an Leoben abgetreten, so dass dieser Verein als vierter Teilnehmer feststeht.
 
 
{| class="wikitable"
|-
! Platz !! Mannschaft !! Spiele !! gew. !! unent. !! verl. !! Tore!! G-Tore!! Punkte!! Bemerkungen
|-
| 1 || [[Eishockeysektion des Wiener Eislauf Verein]] || 6 || 6 || 0 || 0 || 21 || 1 || 12|| Österreichischer Eishockey-Staatsmeister 1936/37
|-
| 2 || [[Eishockey Klub Engelmann]] || 6 || 2 || 2 || 2|| 18 || 8|| 6 ||
|-
| 3 || [[Klagenfurter Athletiksport Club]] || 6 || 1 || 3 || 2 || 3 || 8 || 5 ||
|-
| 4 || [[Deutscher Sportverein Leoben]] || 6 || 0 || 1 || 5 || 3 || 28 || 1 ||
|}
 
 
{| class="wikitable"
|-
! Datum!! Ort !! Vereine !!Art!! Ergebnis!! Zuschauer !! Bemerkungen
|-
|05. Jänner 1937 ||Klagenfurt  ||KAC - WEV || SM  ||0:1(0-1,0-0,0-0)  ||2000  ||s.u.
|-
|14. Jänner 1937 ||Leoben  ||KAC - Leoben||  SM  ||0:1  ||  ||
|-
|19. Jänner 1937 ||Klagenfurt  ||KAC - Leoben|| SM  ||2:1  ||  || s.u.
|-
|21. Jänner 1937 ||Klagenfurt  ||KAC - EKE  ||SM  ||1:1  ||  ||s.u.
|-
|24. Jänner 1937  || Leoben || WEV - Leoben ||SM ||3:1 || ||
|-
|30. Jänner 1937|| Leoben||EKE - Leoben||SM|| 8:1 Vereinb. || ||s.u.
|-
|10. Februar 1937 ||Wien, Engelmann-Platz  ||KAC - EKE || SM/P  ||1:1  ||170  ||
|-
|11. Februar 1937 ||Wien, WEV-Platz  ||KAC - WEV||  SM/P  ||0:5  ||400 ||
|-
|13. Februar 1937    || Wien, Engelmann-Platz || EKE - Leoben || SM/CUP ||8:1(2-0,3-0,3-1)    ||500    ||s.u. 
|-
|14. Februar 1937  || Wien, WEV-Platz || WEV - Leoben|| SM+P ||8:0(1-0,4-0,3-0) || ||s.u.
|}
 
 
 
 
'''Spiel 5. Jänner 1937 WEV - KAC Staats-M.'''
*Schiedsrichter: Loria, Focke
*Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Demmer, Nowak, Kirchberger, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Meißner,
*Team KAC:
*Der Wiener Eislauf Verein gewann das Spiel gegen den KAC vor 2000 Zuschauern mit 1:0(1-0,0-0,0-0). Das Tor für den WEV schoss Meißner. Die besten Spieler beim WEV waren Friedrich Demmer und Oskar Nowak. Bei den Klagenfurtern gefiel Stertin. Die Zuschauer in Klagenfurt hatten schon während des Spiels gegen die Schiedsrichter opponiert. Am Schluss des Spieles wurden die Schiedsrichter von den Zuschauern sogar attakiert und einige Spieler aus Wien, die die Schiedsrichter schützen wollten, bekamen auch etwas ab.
:Das Spiel fand mit einer Beleuchtung am Abend statt, die für ein solches Spiel nicht ausreichend ist. Die Kabinen für die Spieler sind nicht ausreichend. Es fehlt an geigneten Duschen. Der Umkleideraum ist an der Straße gelegen und man muss ca. 20 Meter dem Gehweg zur Halle benutzen. Für die Schlittschuhe der Spieler nicht gerade das Beste. Dann geht es ein paar Stufen hinab zur Eisfläche. Bei den Krawallszenen mit den Zuschauern hat sich diese Situation sehr negativ ausgewirkt. In der Presse wurde die Nominierung der Wiener Schiedsrichter auch so dargestellt, dass Stimmung gegen diese Personen aufkam. Hätten die Klagenfurter gesiegt, wäre die Situation sicherlich nicht so ausgeartet. Die Presse sollte aber auch nicht so einseitig berichten. Ein Treffer des Wiener Demmers wurde im zweiten Drittel nicht vom Schiedsrichter Focke anerkannt. Im selbst war die Sicht versperrt. Der Klagenfurter Torrichter erklärte dem Schiedsrichter, dass die Scheibe die Torlinie nicht passiert habe. Die Zuschauer um den Torrichter berichteten später, dass die Scheibe einwandfrei im Tor gewesen sei. Die Zuschauer hatten also gar keinen Grund, gegenüber den  Schiedsrichtern unzufrieden zu sein. Schon beim Erscheinen der Wiener Spieler kam es zu beleidigenden Zurufen der Zuschauer. Die Erregung stieg immer mehr, insbesondere im letzten Drittel, in dem die Klagenfurter ihr Gewicht und ihre Kraft hemmungslos einsetzten. Die Wiener spielten weiter fair. So wurden die Schiedsrichter gezwungen, zwei Zeitstrafen gegen die Klagenfurter auszusprechen, was die Stimmung noch weiter anheizte. Als die Wiener Spieler dann den für sie vorgesehenen Ausgang nahmen, drängten die Zuschauer in diesen Bereich. Selbst die Ordner ließen sich von der Stimmung der Zuschauer anstecken. Es fehlten Kräfte, die für Ordnung sorgten und die Schiedsrichter waren auf das allerschwerste bedroht. Da die Klagenfurter Spieler nicht eingriffen, taten es die Wiener Spieler. Dieses hatte zur Folge, dass die Schiedsrichter einigermaßen abgesichert waren, die Wiener Spieler aber Tritte und Püffe abbekamen. Blaue und gelbe Flecken bei den Spieler belegten dieses später. Ein erfreuliches Spiel hatte einen skandalösen Abschluss gefunden. Am Abend wurde der Vorfall dann von den vertretern des WEV mit Dr. Heinisch vom KAC besprochen. Die Schiedsrichter gaben die Vorfälle noch in der Nacht nach Wien weiter und erklärten, unter diesen Umständen das Spiel am nächsten Tag nicht pfeifen zu könne, wenn nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen würden, um die Sicherheit von Spielern und Schiedsrichtern sicher zu stellen. Ansonsten sei ein reguläres Spiel am nächsten Tag nicht möglich. Nun lag es am Verband, Entscheidungen zu treffen, ob das Spiel überhaupt stattfinden könne oder wenn doch, unter welchen Umständen. Der Verband entschied, das Spiel stattfinden zu lassen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung musste jedoch Dr. Heinisch die persönliche Verantwortung übernehmen und für einen ausreichenden Schutz der beteiligten Personen zu sorgen. Das Publikum sei vor Beginn des Spieles zu korrektem Verhalten aufzufordern und ggfls. auch Polizeikräfte für den Notfall bereit zu halten. Die Schiedsricher erhielten den Auftrag, bei erneuten Vorfällen das Spiel sofort abzubrechen. 
 
 
|14. Jänner 1937 ||Leoben  ||KAC - Leoben||  SM  ||0:1  ||  ||
 
 
 
*'''Spiel 19. Jänner 1937 KAC - Leoben  Staats-M.'''
:Schiedsrichter: Focke, Jahnke
:Der KAC gewinnt das Spiel um die Staatsmeisterschaft in Klagenfurt gegen Leoben mit 2:1(1-1,1-0,0-0). Im ersten Drittel schossen die Tore für Klagenfurt Sonneiger und Egger. Im zweiten Drittel war Metis für die Leobener erfolgreich. Das letzte Drittel blieb torlos.
 
 
 
*'''Spiel 21. Jänner 1937 KAC - EKE Staats-M.'''
:Schiedsrichter:
:Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Glück,  2. Sturm: Otto Voit, Zehemayer, Proksch II, Reiseleiter: Kurt Stuchly; Josef Göbel (vereinslos) begleitet die Mannschaft als Gast.
:Das Spiel KAC gegen EKE in der Staatsmeisterschaft endet 1:1(1-0,0-0,0-1, ) unentschieden. Kurz nach Beginn des ersten Drittels fiel das 1:0 für den KAC. Zu Anfang des zweiten Drittels wurde Hans Tatzer im Gesicht verletzt und musste aus dem Spiel ausscheiden. Bis daher war er der beste Spieler auf dem Eis. Der Klagenfurter Krenberger zeichnete sich durch Fouls im Spiel aus. Er war auch, für die Verletzung von Tatzer verantwortlich. Erst im letzten Drittel konnte der EKE durch Bauer den Ausgleich erzielen.
 
 
'''Spiel 24. Jänner 1937 WEV - Leoben Staats-M.'''
*Schiedsrichter:
*Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Demmer, Nowak, Kirchberger, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Meißner, Ersatz: Rammer, Reiseleiter: Walter Sell
*Das heutige Spiel gewann der WEV gegen Leoben in der Staatsmeisterschaft mit 3:1(0-1,1-0,2-0) Toren.
 
*'''Spiel 10. Februar 1937 EKE - KAC Staats-M. + Verband-Cup'''
:Schiedsrichter: Dietrichstein jun., zweiter Schiedsrichter?
:Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Otto Voit, Franz Zehemayer, Hans Glück, 2. Sturm: Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Schneider,
:Team KAC: Tor: Robert Russer, Verteidiger: Emmerich, Russer, Eggenberger, 1. Sturm: Schneider, Stertin, Raunegger, 2. Sturm: Scheriau, Egger, Rascher, 
Das Spiel zwischen dem EKE und dem KAC endete 1:1(0-0,0-0,1-1) unentschieden. Nur 170 Zuschauer waren gekommen. Leider haben sich die Befürchtungen bewahrheitet, dass es nach den Ausschreitungen in Klagenfurt auch hier in Wien zu Ausschreitungen kommen könnte. Die wenigen Zuschauer gebärdeten sich, als wenn 2000 Personen anwesend gewesen wären. Die Spieler taten so, als wenn sie sich für die Unregelmäßigkeiten der letzten Wochen heute revanchieren müssten und waren aufgebracht und in Rage. Vor allem der altnationale Hans Tatzer musste fast ein Dutzend mal ausgeschlossen werden. Auch die Klagenfurter waren nervös und versuchten mit allen Mitteln einen Torerfolg des EKE zu verhindern. Im ersten Drittel gibt es mitunter derbe Fouls. Ein Fehler des Verbandes war es sicherlich, zwei noch unerfahrene Schiedsrichter zu einem so wichtigen Spiel zu entsenden. Erst wurden Egger und Tatzer eine Minute ausgeschlossen. Das Spiel ist zerfahren. Das Drittel bleibt torlos. Im zweiten Drittel wird Tatzer sofort ausgeschlossen, weil er Stertin mit dem Schläger bearbeitet. Kaum ist Tatzer wieder auf dem Platz, als er eine weitere Strafe von zwei Minuten erhält. Die Verteidigungen geben jeden Schlag und Puffer doppelt zurück. Tatzer und Egger werden jetzt ausgeschlossen. Auch dieses Drittel bleibt torlos. Im letzten Drittel kann Tatzer in der zweiten Minute das Führungstor unhaltbar einschießen. Schneider hatte die Vorlage gegeben. Sofort danach greifen die Klagenfurter an und mit einem Weitschuss kann Egger den Ausgleich erzielen. Schüssler, Raunegger und wieder Schüssler müssen für zwei Minuten auf die Bank. Die Emotionen im Publikum sind groß. Es kann nicht beruhigt werden. Die Polizei muss den Schiedsrichter Dietrichstein jun. beschützen. Die Klagenfurter können nur mit Mühe in ihre Kabinen gelangen.   
 
'''Spiel 11. Februar 1937 WEV - KAC Staats-M.'''
*Schiedsrichter:
*Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Kirchberger,  Nowak, Stanek, 2. Sturm: Brandl, Göbl (vereinslos), Meißner,
*Team KAC: Tor: Robert Russer, Verteidiger: Emmerich Russer, Eggenberger, 1. Sturm: Schneider, Stertin, Raunegger, 2. Sturm: Scheriau, Egger, Rascher,  Ersatz: Gosnig
*Der für 14 Tage vom OeEHV gesperrte Friedrich Demmer wird durch den vereinslosen Josef Göbl ersetzt. Einige der Wiener Spieler hatten einen besonders guten Tag. Der WEV gewann das Spiel gegen den KAC mit 5:0( ).Vor allem Nowak spazierte durch die gegnerischen Reihen im Stil der Kanadier. Die Klagenfurter versuchten das fehlende Können durch Übereifer wettzumachen. Scheriau und RusserII mussten daher mehrfach auf die Bank.
 
 
 
*'''Spiel 13. Februar 1937 EKE - Leoben Staats-M. + Cup-Spiel'''
:Schiedsrichter: Ing. Langfelder, Fichtental
:Team EKE: Tor: Karl Oerdögh, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Otto Voit, Franz Zehetmayer, Hans Glück,  2. Sturm:  Hubert Tschammler, Hans Tatzer, Hans Schneider
:Team Leoben: Tor: Dr. Withoff, Verteidiger: Ernst  Zahlbruckner, Willi Seidel, 1. Sturm: Hans Zahlbruckner, Schneider, Seidel  2. Sturm: Oberbichler, Mittis, Hoppe, 
500 Zuschauer sahen den EKE gegen Leoben mit 8:1(2-0,3-0,3-1) Toren gewinnen. Bei den Leobenern fehlte Emil Seidler, der vom Verband gesperrt ist. Die Torschützen wür den EKE waren Schneider (4), Zehetmayer (2), Glück und Tatzer. Seidner gelang der Treffer für Leoben.
 
'''Spiel 14. Februar 1937 WEV - Leoben Staats-M. + Verbands-Cup'''
*Schiedsrichter: Fred Revy, Aigner
*Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Göbl (vereinslos), Nowak, Stanek, 2. Sturm: Brandl, Rammer, Meißner,
*Team Leoben: Tor: Dr. Withoff, Verteidiger: Ernst  Zahlbruckner, Willi Seidel, 1. Sturm: Hans Zahlbruckner, Richler, Eibler,  2. Sturm: Oberbichler, Schneider, ?,
*Der WEV gewann das Spiel gegen Leoben mit 8:0(1-0,2-0,5-0) Toren. Im ersten Drittel kann Nowak das Führungstor für den WEV einschießen. Im zweiten Drittel kann Rammer einen Treffer erzielen und nach mehreren Fehlversuchen  versenkt Nowak die Scheibe im Leobener Tor. Nowak hatte hierbei einen solchen Schwung, dass er die beiden Verteidiger und den Tormann mit dem Gehäuse umwarf. Vojta wurde jetzt ausgeschlossen, da er sich auf die Scheibe warf, um dem Tormann Weiß zu helfen. Im letzten Drittel konnte Nowak nach einem Pass von Göbl das 4:0 erzielen. Bereits eine Minute später traf er erneut. Stanek macht den nächsten Treffer und eine Minute vor Schluss trifft noch einmal Nowak. Da der EKE acht Tore erreicht hatte, bemühen sich alle Stürmer noch einen Treffer zu erzielen. Und es gelingt Stanek wirklich, in den letzten Sekunden des Spieles die Scheibe bei den Leobenern im Tor zu versenken. Torschützen sind Nowak (5), Rammer (1) und Stanek (2).
 
 
 
*'''Spiel 17. Februar 1937 EKE - WEV Staats-M. + Cup-Spiel'''
:Schiedsrichter: Aigner, Fred Revy
:Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Aribert Heim, Franz Schüssler, 1. Sturm: Proksch, Hans Tatzer, Hans Glück,  2. Sturm:  Hubert Tschammler, Franz Zehetmayer, Otto Voit,
:Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Demmer, Nowak, Stanek, 2. Sturm: Meißner, Brandl, Rammer, 
:Das Spiel zwischen dem EKE und dem WEV endet 0:1( 0-0,0-0,0-1)für den WEV. Lange Jahre gab es kein Spiel zwischen den beiden Vereinen, welches so stimmungslos verlief. Demmer spielte nach seiner 14-tägigen Sperre durch den Verband wieder mit.  Dem Ersatztorwart Wurm ist es wohl zu verdanken, dass erst im letzten Drittel ein Tor durch den WEV geschossen werden konnte. Aber auch Weiß hatte reichlich zu tun. Da die EKE-ler es meistens mit Weitschüssen versuchten, ging es bei ihm etwas leichter zu. Im ersten Drittel ging der WEV zum Angriff über. Wurm hält aber alle Schüsse auf sein Tor. Erst nach fünf Minuten kann der EKE seinen ersten Angriff fahren. Tatzer versucht es mit Weitschüssen. Beide Mannschaften greifen an, erreichen aber kein Tor. Das erste Drittel bleibt torlos. Im zweiten Drittel wird der Kampf härter. Glück wird für eine Minute ausgeschlossen. Eine Verletzung oberhalb des Auges zieht sich Nowak zu, als er mit Heim zusammenstößt. Diese Verletzung behindert Nowak dann auch bei seinem weiterem Spiel. Der WEV fährt die meisten Angriffe, aber der EKE-Tormann hält alles. Auch dieses Drittel bleibt torlos. Im letzten Drittel gehen jetzt auch die Verteidiger des WEV bei den Angriffen mit nach vorne. Demmer kommt in der vierten Minute in eine gute Schussposition, gibt an Nowak weiter und dieser schießt zum 1:0 für den WEV ein. Der WEV verlegt sich jetzt mehr auf das verteidigen und der EKE erhöht noch einmal seine Bemühungen, ein Tor zu erzielen. In der letzten Minute des Drittels kann Nowak mit einem Sololauf durchbrechen, schießt aber am EKE-Tor vorbei. Es bleibt beim Endstand von 1:0 für den WEV.
 
 
 
*'''Spiel 24. Februar 1937 EKE - WEV Staats-M. + Verbands-Cup'''
:Schiedsrichter: Loria, Ing. Langfelder
:Team EKE: Tor: Josef Wurm, Verteidiger: Floch, Franz Schüssler, 1. Sturm: Proksch, Hans Tatzer, Hans Glück,  2. Sturm:  Hubert Tschammler, Franz Zehetmayer, Otto Voit,
:Team WEV: Tor: Hermann Weiß, Verteidiger: Neumayer, Vojta, 1. Sturm: Kirchberger, Demmer, Nowak, 2. Sturm: Brandl, Stanek, Meißner,
:Beim EKE sind Hans Schneider und Aribert Heim durch Erkrankungen ausgefallen. Der EKE verliert das Spiel auf der Kunsteisbahn Engelmann gegen den WEV mit 0:3( ) Toren.
: Im ersten Drittel kann Demmer zwei Tore für den WEV einschießen. Das zweite Drittel zeigt beide Mannschaften mit einem ausgeglichenem Spiel. Stanek wird auf eine Minute ausgeschlossen.  Es fällt kein Tor. Im letzten Drittel gelingt Nowak das dritte Tor für den WEV. Zum Schluss des Matches gab es noch eine Auseinandersetzung zwischen Schüssler und Demmer. Beide mussten auf die Bank. Der WEV hat mit diesem Sieg die [[Österreichische Eishockey-Meisterschaft 1936/37|Österreichische Eishockey-Staatsmeisterschaft 1936/37]] gewonnen und auch den [[Verbandspokal 1937 und 1938|Verbandspokal]].
:Die beiden erkrankten Spieler hatten beim EKE gefehlt. Floch ist ein guter Spieler, es fehlt ihm aber die notwendige Routine bei einem solchen Gegner. Er konnte gegen Demmer nicht viel ausrichten. Schüssler und Wurm mussten hier ein großes Pensum leisten. Der Sturm Kirchberg, Nowak, Demmer, war in ausgezeichneter Verfassung. Das Knie von Kirchberger schien wieder in Ordnung zu sein. Der EKE muss sich zwar mit dem zweiten Platz begnügen, aber die Wiener Ligaspiele stehen noch an. Erst geht es gegen die Reserve des WEV, dann gegen die Kampfmannschaft.
 
 
=Bestimmungen zur Meisterschaft=
 
==Ausschreibung der Staatsmeisterschaft von Österreich im Eishockey 1936/37==
Die Ausschreibung erfolgt in der Zeitschrift des OeEHV am            .
 
 
:§ 1 Austragungsart, Sieger, Meistertitel
:Der Wettbewerb um die Staatsmeisterschaft von Österreich zerfällt in drei Abteilungen, und zwar in die 1. Wiener Meisterschaft, 2. Provinz-Meisterschaft, 3. Endrunde um die Staatsmeisterschaft.
:Für die Wiener Meisterschaft und die Provinz-Meisterschaft gelten die diesbezüglichen, gesondert verlautbarten Bestimmungen.
:Die Teilnahmeberechtigung an der Endrunde besitzen die Sieger der Abteilungen 1 und 2.
:Der Sieger der Endrunde ist Sieger in der Staatsmeisterschaft von Österreich und erhält den Titel "Staatsmeister von Österreich im Eishockey 19..". 
 
 
 
:§ 2 Ehrenzeichen
:Der Staatsmeister von Österreich erhält für seine Spieler 10 vergoldete Medaillen, die mit der traditionellen Stanze für die Meisterschaftsmedaillen gestanzt wurden. Der Verein ist berechtigt, weitere Medaillen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn er mit diesen 10 Medaillen nicht alle Spieler beteilen kann, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft teilgenommen haben, um auch diesen Spielern Medaillen übergeben zu können.
:Der in der Staatsmeisterschaft von Österreich siegreiche Verein erhält nicht die Ehrenzeichen für die von ihm gewonnene Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft.
 
 
 
:§ 3 Nennung
:Eine Nennung für die Staatsmeisterschaft ist nicht erforderlich, sondern die Nennung in der Wiener- bzw. Provinz-Meisterschaft gilt automatisch auch für die Staatsmeisterschaft.
 
 
 
:§ 4 Durchführung der Endrunde
:Die Endrunde wird mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Sieger ist derjenige Verein, der in beiden Spielen die größere Anzahl an Toren erzielt hat.
:Der OeEHV setzt alljährlich gleichzeitig mit der Ausschreibung der Staatsmeisterschaft für jedes der beiden Entscheidungsspiele eine bestimmte Frist fest, innerhalb der das betreffende Spiel auszutragen ist. Diese beiden Fristen haben unmittelbar aufeinander zu folgen und derart gewählt zu sein, dass beide Spiele vor Beginn der jeweiligen Welt- bzw. Europameisterschaft im Eishockey zeitgerecht abgewickelt werden können.
:Der Provinz-Meister hat im ersten Spiel die Platzwahl, der Wiener Meister im zweiten Spiel. Der Platzwählende gilt als durchführender Verein und hat für die Beistellung eines spielfähigen Platzes aufzukommen und den (die) Schiedsrichter zu sorgen und gilt als Gastgeber. Er hat auch beim Schiedsrichterreferate des OeEHV um Stellung eines oder zweier Schiedsrichter anzusuchen.
:Sollte aus irgendwelchen Gründen die Austragung des ersten Spiels auf dem vom Provinzmeister gewähltem Platze nicht möglich sein,so werden beide Spiele an zwei aufeinander folgenden Tagen in Wien innerhalb der für das zweite Spiel vorgesehenen Frist abgewickelt. 
:Hat das erste Spiel auf dem von dem Provinzmeister gewählten Platz stattgefunden und ist nach Beendigung des zweiten Spieles die von beiden Vereinen erzielte Toranzahl gleich, so wird am folgenden Tage ein weiteres Entscheidungsspiel ausgetragen. Falls dieses Spiel mit Ablauf der regulären Spielzeit kein Ergebnis zeitigt, so hat sofort ein Nachspiel gemäß den Bestimmungen der Ligue Internationale de Hockey sur Glace (Eishockeyregeln §§ 80 - 81, siehe Anhang zu dieser Ausschreibung) zu erfolgen.
:Finden zwei Spiele in Wien statt, -ohne Rücksicht auf ein evtl. vorhergegangenes Spiel auf dem vom Provinzmeister gewählten Platze- und ist mit Ablauf der regulären Spielzeit die von beiden Vereinen erzielte Toranzahl gleich, so hat im Anschlusse an das zweite Spiel sofort ein Nachspiel im Sinne des vorhergehenden Absatzes ausgetragen zu werden.
:Bringen allfällige Nachspiele kein Ergebnis, so hat ein weiteres Spiel stattzufinden, dessen Termin und Bedingungen von OeEHV festgesetzt werden. 
 
 
 
 
:§ 5 Finanzielle Bestimmungen
:Der reisende Verein erhält vom Veranstalter die Fahrtkosten 3. Klasse Schnellzug zum Austragungsort und zurück und freien Aufenthalt (Quartier und drei Hauptmahlzeiten) für die Dauer des Aufenthaltes, maximal für 40 Stunden (bei zwei Spielen in Wien für maximal 64 Stunden) für 11 Personen zur Verfügung gestellt. Die Fahrtkosten sind auf Grund der günstigsten erreichbaren Ermässigung zu errechnen.
:Findet ein zweites Spiel in Wien statt, so erhält der Provinzmeister vom Veranstalter einen Spesenzuschuss von 100 Schilling.
:Wenn die Kosten der Veranstaltung durch die Einnahmen nicht gedeckt sind, wird dem Veranstalter vom OeEHV ein Zuschuss geleistet. Zur Deckung dieses Zuschusses wird von beiden Spielen der Wiener Meisterschaft, in welchen die im Vorjahr  an erster und zweiter Stelle Placierten aufeinandertreffen, eine Sonderabgabe in der Höhe von 4% der Bruttoeinnahme dieser Spiele eingehoben. Dieser Betrag ist von beiden beteiligten Vereinen zugleich mit der Verbandsabgabe abzuführen. 
 
 
 
:§ 6 Regeln, Schiedsrichter
:Die Spiele der Endrunde sind nach den Regeln und Vorschriften des OeEHV auszutragen.
:Der (die) Schiedsrichter wird (werden) auf Grund der Anforderung des Veranstalters vom OeEHV entsendet. Zur Leitung der Spiele sind nur Verbandsschiedsrichter zu bestimmen oder Schiedsrichter, die in der Liste der internationalen Schiedsrichter von der Ligue Internationale de Hockey sur Glace geführt werden. Der (die) vom OeEHV entsandte (entsendete) Schiedsrichter muss (müssen) unbedingt anerkannt werden.
:Der (die)Schiedsrichter erhält (erhalten) ausser der normalen Schiedsrichtergebühr die Fahrtkosten von seinem (ihren) vom Wohnort zum Orte der Veranstaltung  und freien Aufenthalt vom Veranstalter in gleicher Kasse wie der Gastverein. 
:Ist einer der entsendeten Schiedsrichter nicht erschienen, oder erkrankt er plötzlich, so ist das Spiel von dem anderen Schiedsrichter zu leiten bzw. weiterzuleiten. Ist nur ein Schiedsrichter nominiert und erscheint dieser nicht oder es erkrankt der amtierende Schiedsrichter plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten, bzw. weiterzuleiten. Sind mehrere Verbandsschiedsrichter anwesend, ist vorerst unter ihnen ein solcher zu wählen, der keinem der beiden Vereine angehört. Ist ein solcher nicht vorhanden oder wird keine Ei9nigung erzielt, entscheidet unter den Anwesenden unanfechtbar das Los. Ist kein Verbandsschiedsrichter anwesend, haben sich beide Vereine auf einen Herrn zu einigen; kommt keine Einigung zu Stande, hat jeder Verein irgendeine Person vorzuschlagen und unter diesen beiden durch das Los unanfechtbar entscheiden zu lassen. Der durchführende Verein hat sich in diesem Falle um die Einsendung des Spielberichtes an den OeEHV zu bekümmern.
 
 
 
:§ 7 Allgemeine Bestimmungen
:Für die Teilnahmeberechtigung der Spieler gelten im Allgemeinen die gleichen Bestimmungen wie für die Wiener-, bzw. Provinz-Meisterschaft; in der Endrunde sind jedoch Spieler, welche die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen nicht teilnahmeberechtigt.
:Bezüglich Tauwettereinbruches und der Beglaubigung der Resultate sind die diesbezüglichen Bestimmungen der Provinz-Meisterschaft in Geltung.
:Der reisende Verein ist verpflichtet, dem Gegner rechtzeitig eine Telefonstelle bekannt zu geben, an die eine Absage aus Elementargründen (Tauwetter, besonders starker Schneefall) bis zu einer Stunde vor Abgang des Zuges, mit dem die Mannschaft reist und der gleichzeitig mit der Telefonstelle anzugeben ist, gerichtet werden kann und für die Entgegennahme der eventuell notwendig gewordenen Absage an dieser Stelle vorzusorgen. Ist aus technischen Gründen eine telefonische Absage unmöglich, so ist die Absage an die vorgenannte Stelle mittels Blitztelegramm bekannt zu geben, falls das Blitztelegramm aller Voraussicht nach den Gegner vor seine Abreise erreicht.
:Der platzwählende Verein hat den Gegner binnen einer bestimmten Frist von der Ansetzung des betreffenden Spieles in Kenntnis zu setzen und zwar: wenn der Spielbeginn mit mindestens 12 h mittags festgesetzt ist, hat die Verständigung mindestens 48 Stunden vor Spielbeginn zu erfolgen.; ist der Spielbeginn aber für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, so hat die Verständigung mindestens 36 Stunden vor Spielbeginn zu erfolgen.
 
'''Rest fehlt in der Zeitschrift, könnte aber wie nachstehend (Vorjahr) aussehen:'''
 
:§ 8 Schlussbestimmung
:1. In allen, in diesen Bestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand oder Direktorium des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.
:2. Diese Meisterschaftsausschreibung kann nur vom Vorstand des OeEHV abgeändert werden.
 
 
 
 
==Anhang (zu § 6 (2) der Ausschreibung)==
(im Originaltext steht irrtümlich § 5 (2))
:Aus den Eishockeyregeln Ligue Internationale de Hockey sur Glace
 
 
:§ 78 Wenn das Spiel unentschieden endet, d.h. wenn beide Mannschaften die gleiche Torzahl, bzw. beide keine Tore erzielt haben, kann das Spiel verlängert werden; nach einer Pause von 10 Minuten werden die Seiten gewechselt und nochmals 10 Minuten reiner Spielzeit gespielt, nach einem Seitenwechsel nach 5 Minuten ohne Pause.
 
 
:§ 79 Wenn nach dieser Verlängerung das Wettspiel immer noch unentschieden ist, kann das Spiel in gleicher Weise nach einer Pause von 5 Minuten um 10 Minuten verlängert werden, bis ein Tor erzielt ist.
:§ 80 Es dürfen aber auf keinen Fall mehr als drei Verlängerungen von je 10 Minuten, also im Ganzen 30 Minuten reiner Spielzeit gespielt werden. Ist das Spiel nach dieser Spielzeit noch immer unentschieden, so soll ein neues Spiel angesetzt werden.
 
 
:§ 81 Weigert sich eine Mannschaft, die Verlängerung zu spielen, so soll sie als besiegt erklärt werden. 
 
 
 
==Durchführungsbestimmungen für das Jahr 1935/36==
 
:§1 Austragungsart, Sieger, Ehrenzeichen
:1. Das erste Spiel gegen den Provinzmeister wird von dem Erstplacierten der ersten Spielserie in der Wiener Meisterschaft, das zweite Spiel vom Wiener Meister ausgetragen. 
:2. Falls zwei Wiener Vereine die Endrunde bestreiten, sind bezüglich der Feststellung des Meisters von Österreich im Sinne des § 4 (1) der Ausschreibung die Resultate beider Spiele zu werten.
:3. Ergeben die Spiele der Endrunde in ihrer Gesamtheit einen Sieg der Wiener Vereine und hat der Wiener sein Spiel gewonnen, so erhält der den Titel "Meister von Österreich im Eishockey 19.." und den Anspruch auf die Ehrenzeichen lt. § 2 der Ausschreibung.
:4. Ergeben die Spiele der Endrunde in ihrer Gesamtheit einen Sieg der Wiener Vereine und hat der Wiener Meister sein Spiel verloren oder unentschieden gehalten, so erhält der andere Wiener Verein den Titel "Meister von Österreich im Eishockey 19.." und den Anspruch auf die Ehrenzeichen lt. § 2 der Ausschreibung ohne Rücksicht auf den Platz, den er in der Wiener Meisterschaft einnimmt; der Wiener Meister behält diesen Titel und hat Anspruch auf die ihm aus diesem Titel zukommenden Ehrenzeichen.
:5 Ergeben die Spiele in ihrer Gesamtheit einen Sieg des Provinz-Meisters, so erhält dieser den Titel "Meister von Österreich im Eishockey 19.." und den Anspruch auf die Ehrenzeichen lt. § 2 der Ausschreibung.
 
 
 
:§ 2 Platzwahl
:1. Falls der Erstplacierte der ersten Spielserie in der Wiener Meisterschaft zum ersten Spiel der Endrunde oder der Sieger der Wiener Meisterschaft zum zweiten Spiel nicht antritt, bzw. auf das betreffende Spiel verzichtet (§ 5 (3) der Ausschreibung), gelten die Bestimmungen des § 3 (4) der Ausschreibung.
:2. Ein im Sinne des § 5 (3) abgegebener Verzicht gilt nur für jenen Verein als bindend, der ihn abgegeben hat.
:3. Sollte im Sinne des § 5 (4) das erste Spiel auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, indem schon der Wiener Meister ermittelt ist, so hat dieser beide Spiele auszutragen. 
 
 
 
:§ 3 Allgemeine Bestimmungen
:1. An der Endrunde sind auch solche Spieler teilnahmeberechtigt, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen.<ref>Der Eishockeysport 01. Dezember 1934</ref>
 
 
 
==Durchführungsbestimmungen für das Jahr 1935/36==
 
 
 
 
=Einzelnachweise=
<references />
 
=Quellenangabe=
Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgang 1932/33
 
 
[[Kategorie: Eishockey]]

Aktuelle Version vom 30. Oktober 2017, 14:07 Uhr