Albrecht IV. (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

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* "[[Vertrag von Hollenburg (1395)|Vertrag]] von [[Krems an der Donau|Hollenburg]]" (22. September 1395) zwischen Herzog Albrecht IV. und Herzog Wilhelm.
* "[[Vertrag von Hollenburg (1395)|Vertrag]] von [[Krems an der Donau|Hollenburg]]" (22. September 1395) zwischen Herzog Albrecht IV. und Herzog Wilhelm.
* "[[Vertrag von Wien (1396)|Vertrag von Wien]]" (1396) und "[[Ratswahlprivileg (1396)|Wiener Ratswahlprivileg]]" (24. Februar 1396) zwischen Herzog Albrecht IV., Herzog Wilhelm und [[Leopold IV. (Habsburg)|Herzog Leopold IV. von Österreich]]  
* "[[Vertrag von Wien (1396)|Vertrag von Wien]]" (1396) und "[[Ratswahlprivileg (1396)|Wiener Ratswahlprivileg]]" (24. Februar 1396) zwischen Herzog Albrecht IV., Herzog Wilhelm und [[Leopold IV. (Habsburg)|Herzog Leopold IV. von Österreich]]  
* Am 23. Oktober 1396 bestätigte Herzog Albrecht IV. gemeinsam mit Herzog Wilhelm eine "steirischen Judenordnung", die am 24. Juni 1377 von den Herzögen Albrecht III. und Leopold III. erlassen worden war. Am 13. Dezember 1397 stellten beide gemeinsam der jüdischen Bevölkerung im Herzogtum Österreich, in der Neustadt und Neunkirchen diesseits des Semmerings und ob der Enns ein Privileg für ihre Unterstützung nach dem Tod von Albrecht III. aus, in denen sie ihnen Schutz vor Gewalt zusagten, zudem auch ihre Amtsleute und Untertanen angehalten werden sollten. In diesem Privileg wurde der Landmarschall als Richter in Schuldangelegenheiten eingesetzt. Dieses Privileg erneuerten die Herzöge noch am 28. Jänner 1401.<ref>vgl. [[w:Martha Keil|Martha Keil]]: ''"… vormals bey der Juden Zeitt …"''. Studien zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Wiener Neustadt im Spätmittelalter. Dissertation, Universität Wien, 1998, S. 9 und 10</ref>
* Am 23. Oktober 1396 bestätigte Herzog Albrecht IV. gemeinsam mit Herzog Wilhelm eine "steirischen Judenordnung", die am 24. Juni 1377 von den Herzögen Albrecht III. und Leopold III. erlassen worden war. Am 13. Dezember 1397 stellten beide gemeinsam der jüdischen Bevölkerung im Herzogtum Österreich, in der Neustadt und Neunkirchen diesseits des Semmerings und ob der Enns ein Privileg für ihre Unterstützung nach dem Tod von Albrecht III. aus, in denen sie ihnen Schutz vor Gewalt zusagten, zudem auch ihre Amtsleute und Untertanen angehalten werden sollten. In diesem Privileg wurde der Landmarschall als Richter in Schuldangelegenheiten eingesetzt. Dieses Privileg erneuerten die Herzöge am 28. Jänner 1401.<ref>vgl. [[w:Martha Keil|Martha Keil]]: ''"… vormals bey der Juden Zeitt …"''. Studien zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Wiener Neustadt im Spätmittelalter. Dissertation, Universität Wien, 1998, S. 9 und 10</ref>


== Erinnerungsstätten in Österreich beziehungsweise in Wien ==
== Erinnerungsstätten in Österreich beziehungsweise in Wien ==
48.225

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