Hauptlöschmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemandem der[[Löschmeister]], bzw. [[Oberlöschmeister]] zusteht, nach 12 (bzw. 6) Jahren Dienst in dieser Funktion.
:Der Dienstgrad besteht in NÖ seit dem [[NÖFG]] von 1970. Diesen Dienstgrad erhält man bei jeder Dienstverwendung, bei jemandem der[[Löschmeister]], bzw. [[Oberlöschmeister]] zusteht, nach 12 (bzw. 6) Jahren Dienst in dieser Funktion.
;''historisch:''
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|[[Datei:Dgrd hlmdv.stmk.svg|40px|rahmenlos]]||Löschmeister der Verwaltung (HLMV)||Bis 2005 trug der Stellvertreter oder Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes nach 12 Jahren Dienst in dieser Funktion diesen Dienstgrad
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