Simon Heiss: Unterschied zwischen den Versionen

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== 1649-1801 Kaisersteinbruch - bis 1804 Heiligenkreuzer Steinbruch - danach Steinbruch ==
== 1649-1801 Kaisersteinbruch - bis 1804 Heiligenkreuzer Steinbruch - danach Steinbruch ==
Das [[w:Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch|Kaiser Steinbrucher Handwerk]] hat seit 1618 nach [[Wiener Neustadt]] gehört, wo alles dahin hat müssen verrechnet werden und die Prozessionen dort gehalten worden.
{{Zitat|Das [[w:Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch|Kaiser Steinbrucher Handwerk]] hat seit 1618 nach [[Wiener Neustadt]] gehört, wo alles dahin hat müssen verrechnet werden und die Prozessionen dort gehalten worden.|schreibt Obervorsteher Karl Gehmacher am 7. Juni 1801}}


Der Wirkungsbereich der Kaisersteinbrucher [[w:Zunftlade|Viertellade]] umfasste in diesen Jahren die ''„[[w:Markt|Markt]]flecken“'' der Herrschaft Scharfenegg, [[Sommerein]], [[Mannersdorf am Leithagebirge|Mannersdorf]], [[Hof am Leithaberge|Hof]], und [[Au am Leithaberge|Au]], weiters [[Loretto|Maria Loretto]], [[Winden am See|Winden]], [[Jois]] und Kaisersteinbruch selbst.<ref>[[w:Landesarchiv Burgenland|Landesarchiv Burgenland]]: Zunftakten, ''„Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Steinbruch“'' A/VI-1l, Fasc. 1/2. Am Buchdeckel mit „ab 1764“ beschrieben, tatsächlich ab 1791</ref>
:Das bedeutet, dass die „Freisprechung“ zum Steinmetzen (zum Gesellen freisprechen) usw. vor offener Lade in Kaisersteinbruch abgehalten wurde.


== Steinmetzhandwerke des Leithagebirges schließen sich 1649 in der Kaisersteinbrucher Viertellade zusammen ==
Um die Ausweitung der kaiserlichen Freiheiten bemühte sich der [[Adel|nobilitierte]] Hofbildhauer Pietro Maino Maderno und sein jüngerer Mitmeister [[Ambrosius Regondi]] bei Graf Otto Felician von Heissenstein, [[Landeshauptmann|Regent]] der [[niederösterreich]]ischen Lande.<ref>Stadtarchiv Wiener Neustadt, H 109/1, ''Schreiben des Ortsrichters [[Andre Ruffini]] am 11. Mai 1644 an die Neustädter Meister''</ref>
Der Wirkungsbereich der Kaisersteinbrucher [[Zunftlade|Viertellade]] umfasste danach die ''„[[Markt]]flecken“'' der Herrschaft Scharfenegg, [[Sommerein]], [[Mannersdorf am Leithagebirge|Mannersdorf]], [[Hof am Leithaberge|Hof]], und [[Au am Leithaberge|Au]], weiters [[Loretto (Burgenland)|Maria Loretto]], [[Winden am See|Winden]], [[Jois]] und Kaisersteinbruch selbst.<ref>[[Landesarchiv Burgenland]]: Zunftakten, ''„Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Steinbruch“'' A/VI-1l, Fasc. 1/2. Am Buchdeckel mit „ab 1764“ beschrieben, tatsächlich ab 1791</ref>
Das bedeutet, dass jede Zunfthandlung, wie „Aufdingung“ (Aufnahme von Lehrlingen), „Freisprechung“ (zum Gesellen freisprechen) usw. vor offener Lade in Kaisersteinbruch abgehalten wurde. Dieses ''„Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch“'' dokumentiert die tatsächliche Bedeutung dieses Handwerks.




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In Winden endlich haben sich freylich die Franzosen selbst im Wirtshaus einquartiert, aber auch gleich dem Richter aufgetragen, er solle ihnen alles herbeischaffen.
In Winden endlich haben sich freylich die Franzosen selbst im Wirtshaus einquartiert, aber auch gleich dem Richter aufgetragen, er solle ihnen alles herbeischaffen.
 12. Feb. 1814 Simon, 66 J.

Version vom 13. Juni 2020, 18:20 Uhr

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Schloss Königshof zu dieser Zeit

Simon Heiss OCist (* 24. Juni 1748 in Mallon, Niederösterreich; † 12. Februar 1814 in Königshof) war Zisterzienser und römisch-katholischer Geistlicher im Stift Heiligenkreuz selbst, in den Pfarren Niedersulz und Alland, dann Küchenmeister und Kämmerer, verwaltete bis 1798 das Gut Mönchhof, danach bis zum Tode 1814 leitete er die Herrschaft Königshof

Als Verwalter in Königshof traf er maßgebliche Entscheidungen, vor allem das Handwerk der Steinmetzen und Maurer in Kaisersteinbruch betreffend. Bei der Einquartierung der Franzosen übermittelte er dem Herrn Abt seine sehr kritischen Ansichten.

Leben und Wirken

Simon Heiss legte 1770 die Profess im Stift Heiligenkreuz ab und feierte am 18. April 1773 seine Priesterweihe. 1799 kam er als Verwalter nach Königshof,

1649-1801 Kaisersteinbruch - bis 1804 Heiligenkreuzer Steinbruch - danach Steinbruch

„Das Kaiser Steinbrucher Handwerk hat seit 1618 nach Wiener Neustadt gehört, wo alles dahin hat müssen verrechnet werden und die Prozessionen dort gehalten worden.“

schreibt Obervorsteher Karl Gehmacher am 7. Juni 1801

Der Wirkungsbereich der Kaisersteinbrucher Viertellade umfasste in diesen Jahren die Marktflecken der Herrschaft Scharfenegg, Sommerein, Mannersdorf, Hof, und Au, weiters Maria Loretto, Winden, Jois und Kaisersteinbruch selbst.[1]

Das bedeutet, dass die „Freisprechung“ zum Steinmetzen (zum Gesellen freisprechen) usw. vor offener Lade in Kaisersteinbruch abgehalten wurde.



 In einem Brief an seinen Herrn Abt Nikolaus Kasche kommentiert er das Bittgesuch der Gmde. m. dem Richter Mayer Peter, am 17. Okt. 1810: Die ganze Bittschrift der Steinbrucher ist m. Unwahrheiten, Verdrehungen u. Weglassungen des Wichtigsten angefüllt. Nicht das Wirtshaus ist schuld, daß die Franzosen dahin gekommen, sondern sie selbst haben v. dem Offizier in Sommerein eine Salva Quardia verlangt u. selbe eigenmächtig in das Wirtshaus einquartiert. auch hat der Richter selbst den ersten Offizier in das Wirtshaus geführt u. ihm da seine Verpflegung angewiesen.

Nicht der Wirth – wie der Herr Pfarrer (> P. Seuffert Paulus) als Augenzeuge in der Beilage schreibt – sondern einige v. ihnen veranstalteten die Musik, wie sie auch später im Schulhause einen Ball hielten, wozu der Wirth Speis u. Trank herbeyschaffen mußte.

Der Herrnstuhl hat ihnen auch darum die Zahlung auferlegt, weil sie selbstent die Sauvegarde (Schutzwache) begehrten u. durch deren gute Versorgung die Offiziere dahin lockten.

In Winden endlich haben sich freylich die Franzosen selbst im Wirtshaus einquartiert, aber auch gleich dem Richter aufgetragen, er solle ihnen alles herbeischaffen.

  1. Landesarchiv Burgenland: Zunftakten, „Freisprechbuch der Steinmetzen und Maurer in Steinbruch“ A/VI-1l, Fasc. 1/2. Am Buchdeckel mit „ab 1764“ beschrieben, tatsächlich ab 1791