Innsbrucker Hexenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Obwohl Heinrich Kramer selbst bei seinen Verhören und Zeugenbefragungen Unkorrektheiten einräumt, wurde er noch in der zweiten Septemberhälfte des Jahres 1485 von Bischof Georg unterstützt. Dabei stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass viele erhobene Verdachtsgründe auf bloßen Gerüchten beruhten.<ref name ="TschaiknerTH198"/> Anfang Oktober wurden sieben Frauen verhaftet.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref>
Obwohl Heinrich Kramer selbst bei seinen Verhören und Zeugenbefragungen Unkorrektheiten einräumt, wurde er noch in der zweiten Septemberhälfte des Jahres 1485 von Bischof Georg unterstützt. Dabei stand zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass viele erhobene Verdachtsgründe auf bloßen Gerüchten beruhten.<ref name ="TschaiknerTH198"/> Anfang Oktober wurden sieben Frauen verhaftet.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref>
Bischof Georg machte keineswegs von seinen Mitspracherechten, die im Schreiben von Erzherzog Siegmund ausdrücklich festgelegt war, irgendeinen Gebrauch. Stattdessen entschuldigte er sein Nichterscheinen mit seiner Krankheit und übertrug Heinrich Kramer ausdrücklich jene Gewalt, die ihm als Bischof zugestanden hätte.<ref name ="TschaiknerTH198"/> Der Erzherzig entband den Fürstbischof allerdings nicht von der ihm brieflich bestätigten Pflicht, mit dem Inquisitor zusammenzuarbeiten. Er forderte von diesem noch Anfang Oktober, als Kramer bereits mehrere Frauen hatte verhaften lassen, dieser selbst nachzukommen oder sich durch einen Kommissar vertreten zu lassen.<ref name ="TschaiknerTH199">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 199</ref>


== Die Hauptverhandlung ==
== Die Hauptverhandlung ==
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger.<ref name ="amman66">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 66</ref> Bischof Georg machte dagegen bei der Hauptverhandlung im Oktober 1485 keineswegs von seinen Mitspracherechten irgendeine Gebrauch. Er entschuldigte sein Nichterscheinen mit seiner Krankheit und übertrug Heinrich Kramer ausdrücklich jene Gewalt, die ihm als Bischof bei dieser Verhandlung zustand.<ref name ="TschaiknerTH198"/>
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger.<ref name ="amman66">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 66</ref> Er eröffnete den ersten Verhandlungstag, den 29. Oktober 1485, indem er eine der [[Helena Scheuberin|Angeklagten]] offiziell vorführen ließ und diese selbst befragte. Die Fragen und die Art seiner Befragung hatten Proteste des bischöflichen Kommissärs zur Folge, der sogar damit drohte, die Verhandlung zu verlassen. <ref name ="amman66"/> Es kam es zu einer ersten Unterbrechung, gegen Mittag wurde die Verhandlung fortgeführt. Eine Beschwerde des Juristen [[Johannes Merwart]], der erst zu diesem Zeitpunkt als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen worden war, hatte zur Folge, dass die Verhandlung auf den 31. Oktober 1485<ref group="A">Dass die Verhandlung nicht schon am Folgetag, den 30. Oktober 1485 weitergeführt wurde, dürfte damit zusammenhängen, dass dieser ein Sonntag war.</ref> vertagt wurde. Seine Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren. Er forderte außerdem Einsicht in die päpstliche Bulle und beschuldigte den Inquisitor daraufhin, dass er sich auch nicht an die dort angeführte Vorgehensweise gehalten hätte. Er forderte sogar dessen Verhaftung.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 67-70</ref>
 
Heinrich Kramer eröffnete den ersten Verhandlungstag, den 29. Oktober 1485, indem er eine der [[Helena Scheuberin|Angeklagten]] offiziell vorführen ließ und diese selbst befragte. Die Fragen und die Art seiner Befragung hatten Proteste des bischöflichen Kommissärs zur Folge, der sogar damit drohte, die Verhandlung zu verlassen. <ref name ="amman66"/> Es kam es zu einer ersten Unterbrechung, gegen Mittag wurde die Verhandlung fortgeführt. Eine Beschwerde des Juristen [[Johannes Merwart]], der erst zu diesem Zeitpunkt als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen worden war, hatte zur Folge, dass die Verhandlung auf den 31. Oktober 1485<ref group="A">Dass die Verhandlung nicht schon am Folgetag, den 30. Oktober 1485 weitergeführt wurde, dürfte damit zusammenhängen, dass dieser ein Sonntag war.</ref> vertagt wurde. Seine Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren. Er forderte außerdem Einsicht in die päpstliche Bulle und beschuldigte den Inquisitor daraufhin, dass er sich auch nicht an die dort angeführte Vorgehensweise gehalten hätte. Er forderte sogar dessen Verhaftung.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 67-70</ref>


Die Verhandlung wurde am 31. Oktober 1485 fortgeführt. Johannes Merwart konnte seine Forderung nach einer Prüfung des Vorgehens des Inquisitors gegen die Angeklagten gegen Heinrich Kramer durchsetzen, was zur Folge hatte, dass die Beschwerdepunkte anerkannt und daher bisherige Prozessverfahren für null und nichtig erklärt wurde.<ref name ="amman70">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 70</ref> Die sieben inhaftierten Frauen wurden an den beiden Folgetagen freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme oder Fortsetzung des Verfahrens wäre also durchaus gegeben gewesen, was auch erklärt, warum Heinrich Kramer sich danach noch mehr als 11 Wochen in Innsbruck aufhielt, wo er Naterial für einen neuen Prozess sammelte.<ref name ="amman75">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 75</ref>
Die Verhandlung wurde am 31. Oktober 1485 fortgeführt. Johannes Merwart konnte seine Forderung nach einer Prüfung des Vorgehens des Inquisitors gegen die Angeklagten gegen Heinrich Kramer durchsetzen, was zur Folge hatte, dass die Beschwerdepunkte anerkannt und daher bisherige Prozessverfahren für null und nichtig erklärt wurde.<ref name ="amman70">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 70</ref> Die sieben inhaftierten Frauen wurden an den beiden Folgetagen freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme oder Fortsetzung des Verfahrens wäre also durchaus gegeben gewesen, was auch erklärt, warum Heinrich Kramer sich danach noch mehr als 11 Wochen in Innsbruck aufhielt, wo er Naterial für einen neuen Prozess sammelte.<ref name ="amman75">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 75</ref>
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== Beteiligte Personen (Auswahl) ==
== Beteiligte Personen (Auswahl) ==
* [[Heinrich Kramer]] († um 1505), auch bekannt als Heinrich Institoris oder Heinrich von Schlettstadt, Dominikaner, Inquisitor, Autor des Buches "[[w:Hexenhammer|Malleus maleficarum]] (publiziert 1586)
* [[Heinrich Kramer]] († um 1505), auch bekannt als Heinrich Institoris oder Heinrich von Schlettstadt, Dominikaner, Inquisitor, Autor des Buches "[[w:Hexenhammer|Malleus maleficarum]] (publiziert 1586)
* [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund von Österreich]], Graf von Tirol, besser bekannt als "''Siegmund der Münzreiche''", war als Tiroler Landesfürst, der für Innsbruck zuständige Herrscher. Nachdem er Heinrich Kramer zunächst unterstützte, sorgte er schließlich für den Abbruch des Prozesses, entzog Heinrich Kramer seine Unterstützung und übernahm die bis Ende Oktober 1485 anfälligen Prozesskosten.
* [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Erzherzog Siegmund von Österreich]], Graf von Tirol, besser bekannt als "''Siegmund der Münzreiche''", war als Tiroler Landesfürst, der für Innsbruck zuständige Herrscher. Nachdem er Heinrich Kramer zunächst unterstützte, dürften er oder seine Räte durch die Einbeziehung des Juristen Johannes Merwart für den Abbruch des Prozesses gesorgt haben. Dadurch, dass er Bischof Georg nicht von seiner Pflicht entband, gemeinsam mit dem Inquisitor den Prozess durchzuführen, durch die Übernahme der bis Ende Oktober 1485 angefallenen Prozesskosten und mit der Aberkennung des Schutzes für den Inquisitor beeinflusste er den Ausgang des Prozesses wesentlich und verhinderte so dessen Fortführung oder den Beginn eines weiteren Prozesses.<ref name ="TschaiknerTH199">
* [[w:Georg Golser|Georg Golser]] († 20. Juni 1489, in [[w:Brixen|Brixen]]), 1464–1488 [[w:Liste der Bischöfe von Bozen-Brixen|Fürstbischof von Brixen]], war als solcher der für die Stadt Innsbruck zuständige Bischof, der Heinrich Kramer zunächst ebenfalls unterstützte. Er korrespondierte während des Prozesses mehrmals mit dem Landesfürsten. Vom Prozess selbst hielt er sich fern und bestellte Sigmund Saumer, damals Pfarrer von [[Axams]], zu seinem Stellvertreter.<ref name ="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Auffällig ist, dass sich dieser wie auch Leute des Erzherzogs an den Befragungen kaum beteiligten.<ref name ="amman32">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 32</ref> Georg Golser wurde durch die Forschungsarbeiten von Hartmann Ammann Inbegriff eines Gegners der Hexenverfolgungen stilisiert, was von den meisten neueren Arbeiten wie zum Beispiel der Neuen Deutschen Biographie unhinterfragt übernommen wurde. Nach Manfred Tschaikner wurde seine Bedeutung für den Innsbrucker Hexenprozess und seine tatsächlichen Aktivitäten stark überschätzt.<ref name ="TschaiknerTH192">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 192. Auf den Folgeseiten findet sich ein Überblick zu Georg Golser und seiner Wahrnehmung in der historischen Forschung seit Hartmann Ammann.</ref>  
* [[w:Georg Golser|Georg Golser]] († 20. Juni 1489, in [[w:Brixen|Brixen]]), 1464–1488 [[w:Liste der Bischöfe von Bozen-Brixen|Fürstbischof von Brixen]], war als solcher der für die Stadt Innsbruck zuständige Bischof, der Heinrich Kramer zunächst ebenfalls unterstützte. Er korrespondierte während des Prozesses mehrmals mit dem Landesfürsten. Vom Prozess selbst hielt er sich fern und bestellte Sigmund Saumer, damals Pfarrer von [[Axams]], zu seinem Stellvertreter.<ref name ="prezi">vgl. [https://prezi.com/eq-lgjtipft-/der-innsbrucker-hexenprozess/ Der Innsbrucker Hexenprozess], Prezi.COM, abgerufen am 25. Dezember 2020</ref> Auffällig ist, dass sich dieser wie auch Leute des Erzherzogs an den Befragungen kaum beteiligten.<ref name ="amman32">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 32</ref> Georg Golser wurde durch die Forschungsarbeiten von Hartmann Ammann Inbegriff eines Gegners der Hexenverfolgungen stilisiert, was von den meisten neueren Arbeiten wie zum Beispiel der Neuen Deutschen Biographie unhinterfragt übernommen wurde. Nach Manfred Tschaikner wurde seine Bedeutung für den Innsbrucker Hexenprozess und seine tatsächlichen Aktivitäten stark überschätzt.<ref name ="TschaiknerTH192">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 192. Auf den Folgeseiten findet sich ein Überblick zu Georg Golser und seiner Wahrnehmung in der historischen Forschung seit Hartmann Ammann.</ref>  
* Johann Kantner, päpstlicher Notar aus der Diözese Utrecht, führte die meisten Verhöre zusammen mit Heinrich Kramer.Bei den Verhören wurde Heinrich Kramer von einigen Dominikanern unterstütz, die namentlich belegt sind, so Wilhelm Beringer, Heinrich Hoffmann, Wolfgang von Basel, Caspar von Freiburg und Magister Johann von Bosbach und außerdem durch den Minoriten Johann Rosenbart und den "Schirmaister" Paul Cael (Caal).<ref name ="amman32"/>
* Johann Kantner, päpstlicher Notar aus der Diözese Utrecht, führte die meisten Verhöre zusammen mit Heinrich Kramer.Bei den Verhören wurde Heinrich Kramer von einigen Dominikanern unterstütz, die namentlich belegt sind, so Wilhelm Beringer, Heinrich Hoffmann, Wolfgang von Basel, Caspar von Freiburg und Magister Johann von Bosbach und außerdem durch den Minoriten Johann Rosenbart und den "Schirmaister" Paul Cael (Caal).<ref name ="amman32"/>
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