Innsbrucker Hexenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Christian Turner]] war bei der Hauptverhandlung für Bischof Georg als dessen Generalkommissar anwesend.<ref name="TschaiknerTH192">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 192</ref>  
* [[Christian Turner]] war bei der Hauptverhandlung für Bischof Georg als dessen Generalkommissar anwesend.<ref name="TschaiknerTH192">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 192</ref>  
* [[Bartholomäus Hagen]] war Notar und für die Prokollierung des Gerichtsverfahren zuständig.<ref name="TschaiknerTH203">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 203</ref>  
* [[Bartholomäus Hagen]] war Notar und für die Prokollierung des Gerichtsverfahren zuständig.<ref name="TschaiknerTH203">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 203</ref>  
* Johann Kantner, päpstlicher Notar aus der Diözese Utrecht, führte die meisten Verhöre zusammen mit Heinrich Kramer.<ref name="amman32" /> Obgleich er ein Notar war, wurde seine Beiziehung von Heinrich Kramer auf der Hauptverhandlung von Johannes Merwart und Generalkommissar Thurner ausdrücklich als unzureichend beurteilt.
* Johann Kanter, päpstlicher Notar aus der Diözese Utrecht, war für die Aufzeichnung der Verhöre, die Heinrich Kramer im September und Oktober durchführen ließ zuständig.<ref name="amman32" /> Bei den Kritikpunkten von Johann Merwart, die letztlich als Verfahrensfehler eingestuft wurden, ging es auch darum, dass Heinrich Kramer es verabsäumt habe, für seine Verhöre einen von Bischof Georg abgesandten oder approbierten, wenn schon nicht vereidigten öffentlichen Notar beizuziehen. Zumindest nach Ansicht von Johannes Merwart erfüllte Johann Kanter, obwohl er als päpstlicher Notar bezeichnet wurde und an den Verhören im September und Oktober beteiligt gewesen war, diese Voraussetzung nicht. Interessant ist, dass in der Einleitung eines der Protokolle auch Bartholomäus Hagen, der als Notar den eigentlichen Prozess protokollierte, Kanter als einen angebliche Notar bezeichnet, womit er Merwarts Argumentation unterstüzte.<ref name="TschaiknerTH205">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 205</ref>
* Bei den Verhören wurde Heinrich Kramer von einigen Dominikanern unterstützt, die namentlich genannt sind, so Wilhelm Beringer, Heinrich Hoffmann, Wolfgang von Basel, Caspar von Freiburg und Magister Johann von Bosbach. Außerdem sind in den Verhörprotokollen der Minorit Johann Rosenbart und den "Schirmaister" Paul Cael (Caal).<ref name="amman32" />
* Bei den Verhören wurde Heinrich Kramer von einigen Dominikanern unterstützt, die namentlich genannt sind, so Wilhelm Beringer, Heinrich Hoffmann, Wolfgang von Basel, Caspar von Freiburg und Magister Johann von Bosbach. Außerdem sind in den Verhörprotokollen der Minorit Johann Rosenbart und den "Schirmaister" Paul Cael (Caal).<ref name="amman32" />
* Der Minorit Johann Rosenbart war ein früherer Kaplan von Erzherzog Siegmund, er könnte in Vertretung von diesem an einigen Verhören teilgenommen haben.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
* Der Minorit Johann Rosenbart war ein früherer Kaplan von Erzherzog Siegmund, er könnte in Vertretung von diesem an einigen Verhören teilgenommen haben.<ref name="TschaiknerTH200">vgl. [[w:Manfred Tschaikner|Manfred Tschaikner]], in: ''Tiroler Heimat'' 82, 2018, S. 200</ref>
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