Cillier Erbstreit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ausgangssituation ==
== Ausgangssituation ==
Auslöser für den "Cillier Erbstreit" war der Tod des Grafen [[Ulrich II. (Cilli)|Graf Ulrich von Cilli]], der 9. November 1456 in [[w:Beograd|Belgrad]] getötet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war keines seiner Kinder mehr am Leben.<ref name ="domenig28">vgl. Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (=  Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''. Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28</ref> Die Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]], über die seine Familie herrschte, waren ziemlich umfangreich, aber über ein Areal verstreut, das sich vom heutigen Kroatien bis nach Österreich erstreckte.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245</ref> Bei dem Kampf um diese Erbschaft, der vor allem jene Teile betraf, die zum [[w:Heiligen Römischen Reich|Heiligen Römischen Reich]] gehörten, lassen sich zwei Phasen erkennen. In der ersten Phase ging es um das Erbe der Grafen von Cilli, in der zweiten Phase um die Herrschaften der Grafen von Görz.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245-254</ref>
Auslöser für den "Cillier Erbstreit" war der Tod des Grafen [[Ulrich II. (Cilli)|Graf Ulrich von Cilli]], der 9. November 1456 in [[w:Beograd|Belgrad]] getötet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war keines seiner Kinder mehr am Leben.<ref name ="domenig28">vgl. Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (=  Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''. Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28</ref> Die Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]], über die seine Familie herrschte, waren ziemlich umfangreich, aber über ein Areal verstreut, das sich vom heutigen Kroatien bis nach Österreich erstreckte.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245</ref> Bei dem Kampf um diese Erbschaft, der vor allem jene Teile betraf, die zum [[Heiligen Römischen Reich|Heiligen Römischen Reich]] gehörten, lassen sich zwei Phasen erkennen. In der ersten Phase ging es um das Erbe der Grafen von Cilli, in der zweiten Phase um die Herrschaften der Grafen von Görz.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245-254</ref>


== "Erbberechtigte" ==
== "Erbberechtigte" ==
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