Albert I. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herrschaften - Überblick ==
== Herrschaften - Überblick ==
Albert von Görz-Tirol herrschte seit ca. 1261 einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag <ref group="A">In diesem Teilungsvertrag findet sich erstmals die Bezeichnung einer Grafschaft Görz, mit dem jene Gebiete und Herrschaften umfasst wurden, die an Albert fielen. Vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 44f.</ref> übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref> Anders als seinem Bruder, unter dessen "landesfürstlicher Hoheit" sich die Grafschaft Tirol als eigenständiges Land behaupten konnte und dem durch die Belehnung mit dem [[Herzogtum Kärnten]] der Aufstieg in den Reichsfürstenstand gelang, war Albert in seiner Grafschaft Görz weniger erfolgreich. Immerhin aber gelang es ihm, seine Herrschaften zu erweitern und eine solide Grundlage zu schaffen, die unter seinem Sohn Heinrich (II.) im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts ihre größte Ausdehnung erreichte.<ref name ="Stih45">vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 45</ref> Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>
Wie sein älterer Bruder befand sich Albert von Görz-Tirol seit 1252 in der Geiselhaft des [[w:Philipp von Spanheim|Erzbischofs von Salzburg]], aus der er erst 1261 (vor dem 28. August 1261) freikam. Nach dem Tod seines Vaters (Anfang des Jahres 1358) übernahm daher zunächst seine Mutter für ihn und seinen Bruder Meinhard die Herrschaft über die Grafschaften Görz und Tirol. Nachdem Meinhard Ende des Jahres 1258/59 freigekommen war, führte er die Herrschaft für sich und seinen Bruder bis zu dessen Freilassung unter Mitwirkung seiner Mutter.<ref>vgl. Philipp Jedelhauser: ''Die Rolle der Töchter Adelheid und Elisabeth von Graf Albert III. von Tirol bei der territorialen Zusammenführung des Landes''. In: ''Adler''. Zeitschrift für Genealogie und Heraldik 30, April / September 2020, Heft 6-7, S. 291ff.</ref> Nach seiner Freilassung herrschte Albert von Görz-Tirol seit Mitte des Jahres 1261 einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag <ref group="A">In diesem Teilungsvertrag findet sich erstmals die Bezeichnung einer Grafschaft Görz, mit dem jene Gebiete und Herrschaften umfasst wurden, die an Albert fielen. Vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 44f.</ref> übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref> Anders als seinem Bruder, unter dessen "landesfürstlicher Hoheit" sich die Grafschaft Tirol als eigenständiges Land behaupten konnte und dem durch die Belehnung mit dem [[Herzogtum Kärnten]] der Aufstieg in den Reichsfürstenstand gelang, war Albert in seiner Grafschaft Görz weniger erfolgreich. Immerhin aber gelang es ihm, seine Herrschaften zu erweitern und eine solide Grundlage zu schaffen, die unter seinem Sohn Heinrich (II.) im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts ihre größte Ausdehnung erreichte.<ref name ="Stih45">vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien", 1999, S. 45</ref> Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>


== Orte mit Bezug zu Albert in der Republik Österreich ==
== Orte mit Bezug zu Albert in der Republik Österreich ==
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