Cillier Erbstreit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Cillier Erbstreit''', auch '''Cillischer Erbfolgekrieg''', war eine mehrjährige politische Auseinandersetzung um die über mehrere Länder ([[w:Ungarn|Ungarn]], [[w:Kroatien|Kroatien]], [[w:Slowenien|Slowenien]] und [[Österreich]]) verstreuten Besitzungen der [[w:Grafen von Cilli|Reichsgrafen von Cilli]], nachdem diese Adelsfamilie 1456 in "männlicher Linie" ausgestorben war. Sein Ausgang hatte entscheidende Auswirkungen auf die politische Entwicklung der späteren Bundesländer Steiermark und Kärnten.
'''Der Cillier Erbstreit''', auch '''Cillischer Erbfolgekrieg''', war eine mehrjährige politische Auseinandersetzung um die über mehrere Länder ([[w:Ungarn|Ungarn]], [[w:Kroatien|Kroatien]], [[w:Slowenien|Slowenien]] und [[Österreich]]) verstreuten Besitzungen der [[Friedrich (Cilli)#Herkunft und Familie|Reichsgrafen von Cilli]], nachdem diese Adelsfamilie 1456 in "männlicher Linie" ausgestorben war. Sein Ausgang hatte entscheidende Auswirkungen auf die politische Entwicklung der späteren Bundesländer Steiermark und Kärnten.


== Ausgangssituation ==
== Ausgangssituation ==
Auslöser für den "Cillier Erbstreit" war der Tod des Grafen [[Ulrich II. (Cilli)|Graf Ulrich von Cilli]], der 9. November 1456 in [[w:Beograd|Belgrad]] getötet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war keines seiner Kinder mehr am Leben.<ref name ="domenig28">vgl. Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (=  Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''. Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28</ref> Die Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]], über die seine Familie herrschte, waren ziemlich umfangreich, aber über ein Areal verstreut, das sich vom heutigen Kroatien bis nach Österreich erstreckte.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245</ref> Bei dem Kampf um diese Erbschaft, der vor allem jene Teile betraf, die zum [[w:Heiligen Römischen Reich|Heiligen Römischen Reich]] gehörten, lassen sich zwei Phasen erkennen. In der ersten Phase ging es um das Erbe der Grafen von Cilli, in der zweiten Phase um die Herrschaften der Grafen von Görz.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245-254</ref>
Auslöser für den "Cillier Erbstreit" war der Tod des Grafen [[Ulrich II. (Cilli)|Graf Ulrich von Cilli]], der 9. November 1456 in [[w:Beograd|Belgrad]] getötet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war keines seiner Kinder mehr am Leben.<ref name ="domenig28">vgl. Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (=  Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''. Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28</ref> Die Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]], über die seine Familie herrschte, waren ziemlich umfangreich, aber über ein Areal verstreut, das sich vom heutigen Kroatien bis nach Österreich erstreckte.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum (Historiker)|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245</ref> Bei dem Kampf um diese Erbschaft, der vor allem jene Teile betraf, die zum [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] gehörten, lassen sich zwei Phasen erkennen. In der ersten Phase ging es um das Erbe der Grafen von Cilli, in der zweiten Phase um die Herrschaften der Grafen von Görz.<ref>vgl. [[w:Wilhelm Baum (Historiker)|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000. ISBN 978-3902005045, S. 245-254</ref>


== "Erbberechtigte" ==
== "Erbberechtigte" ==
Die Grafen von Cilli hatten zahlreiche Verträge mit Erbvereinigungen geschlossen. Daher gab es mindestens 24 Pesonen beziehungsweise Familien die Anspruch auf ihre Besitzungen und [[w:Lehen|Lehen]] erhoben. Zu diesen gehörten:
Die Grafen von Cilli hatten zahlreiche Verträge mit Erbvereinigungen geschlossen. Daher gab es mindestens 24 Personen beziehungsweise Familien die Anspruch auf ihre Besitzungen und Lehen erhoben. Zu diesen gehörten:
* der [[w:Königreich Ungarn|ungarische]] und [[w:Königreich Böhmen|böhmische]] König [[Ladislaus Postumus]] als nächster männlicher Blutsverwandter der Grafen,
* der [[w:Königreich Ungarn|ungarische]] und [[w:Königreich Böhmen|böhmische]] König [[Ladislaus Postumus]] als nächster männlicher Blutsverwandter der Grafen,
* [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]], der die Grafen von Cilli 1443 zu Reichsgrafen erhoben hatte. Abgesehen von dem Umstand, dass er diese nun als erledigte Reichslehen einzuziehen konnte, berief er sich auf den mit dem Grafen Ulrich und dessen Vater 1443 geschlossenen Erbvertrag.<ref name ="domenig28"/>  
* [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]], der die Grafen von Cilli 1443 zu Reichsgrafen erhoben hatte. Abgesehen von dem Umstand, dass er ihre Grafschaft nun als erledigte Reichslehen einzuziehen konnte, berief er sich auf den mit dem Grafen Ulrich und dessen Vater 1443 geschlossenen Erbvertrag.<ref name ="domenig28"/>  
* Die Grafen [[Johann II. (Görz)|Johann]] und [[Leonhard von Görz-Tirol|Leonhard]] von Görz(-Tirol) konnten sich auf mehrere Erbvereinbarungen berufen, darunter einen Erbvertrag, den ihr [[Heinrich VI. (Görz)|Vater]] bereits 1437 mit den Grafen von Cilli geschlossen hatte. Mit einem Erbvertrag aus dem Jahr 1377 konnten sie den ältesten Erbvertrag nachweisen. Ihnen ging es vor allem um die im heutigen Kärnten gelegene [[w:Grafschaft Ortenburg|Grafschaft Ortenburg]], die um 1420 nach de Tod des letzten Grafen von Ortenburg den Grafen von Cilli zugefallen war.<ref name ="domenig28"/>
* Die Grafen [[Johann II. (Görz)|Johann]] und [[Leonhard von Görz-Tirol|Leonhard]] von Görz(-Tirol) konnten sich auf mehrere Erbvereinbarungen berufen, darunter einen Erbvertrag, den ihr [[Heinrich VI. (Görz)|Vater]] bereits 1437 mit den Grafen von Cilli geschlossen hatte. Mit einem Erbvertrag aus dem Jahr 1377 konnten sie den ältesten Erbvertrag nachweisen. Ihnen ging es vor allem um die im heutigen Kärnten gelegene [[Friedrich von Ortenburg|Grafschaft Ortenburg]], die um 1420 nach dem Tod des letzten Grafen von Ortenburg den Grafen von Cilli zugefallen war.<ref name ="domenig28"/>
* Ebenfalls Erbansprüche erhob auch Ulrichs Witwe Katharina Branković, eine Tochter des serbischen Herrschers [[w:Đurađ Branković|Georg Branković]]. Sie wurde allerdings bereits 1458 abgefertigt.<ref> Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (=  Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''.Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28f.</ref>
* Ebenfalls Erbansprüche erhob auch Ulrichs Witwe Katharina Branković, eine Tochter des serbischen Herrschers [[w:Đurađ Branković|Georg Branković]]. Sie wurde allerdings bereits 1458 abgefertigt.<ref> Christian Domenig: ''Das Haus Cilli''. Erbverbrüderungen im Südosten des Reiches. In: Mario Müller - Karl-Heinz Spieß - Uwe Tresp (Hrsg.): ''Erbeinungen und Erbverbrüderungen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit''. Generationsübergreifende Verträge und Strategien im europäischen Vergleich (=  Heinz-Dieter Heimann - Klaus Neitmann (Hrsg.): ''Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte''.Bd. 1). Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin, 2014. ISBN 978–3–86732–190–7, S. 28f.</ref>


== Friede von Pusarnitz ==
== Friede von Pusarnitz ==
Die zweite Phase des "Cillier Erbstreits" wurde mit dem [[w:Frieden von Pusarnitz|Frieden von Pusarnitz]] beendet, der am 25. Jänner 1460 auf der [[w:Burgruine Feldsberg|Burg Feldsberg]] bei Pusarnitz (heute Teil der Marktgemeinde [[Lurnfeld]], damals im Besitz des [[w:Hochstift Salzburg|Hochstiftes Salzburg]]) geschlossen wurde. Es handelte sich um einen Diktatfrieden, in dem Graf Johann auf die Grafschaften Ortenburg und Sternberg verzichten musste und zusätzlich seine Besitzungen und Lehen östlich der [[w:Lienzer Klause|Lienzer Klause]] an Kaiser Friedrich III. abzutreten hatte.
Die zweite Phase des "Cillier Erbstreits" wurde mit dem [[w:Frieden von Pusarnitz|Frieden von Pusarnitz]] beendet, der am 25. Jänner 1460 auf der [[w:Burgruine Feldsberg|Burg Feldsberg]] bei Pusarnitz (heute Teil der Marktgemeinde [[Lurnfeld]], damals im Besitz des [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]]) geschlossen wurde. Es handelte sich um einen Diktatfrieden, in dem Graf Johann auf die Grafschaften Ortenburg und [[Burgruine Sternberg|Sternberg]] verzichten musste und zusätzlich seine Besitzungen und Lehen östlich der [[w:Lienzer Klause|Lienzer Klause]] an Kaiser Friedrich III. abzutreten hatte.


== Die Folgen ==
== Die Folgen ==
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