Willbirg von Hardegg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Kurz vor der Schlacht bei Staatz ließ sich Graf Otto (II.) von Plain und Hardegg vom "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[Ottokar II. Přemysl|Ottokar]] eine Urkunde ausstellen, nach welcher dieser ihm für den Fall seines Todes zusicherte, die an ihn verliehenen landesfürstlichen Lehen auf seine Witwe Willbirg zu übertragen. Nachdem er in der Schlacht bei Staatz gefallen war, gelang es der Witwe den größten Teil der Grafschaft Hardegg für sich zu behaupten. Lediglich einige "Außenposten" wie das Landgericht Peilstein und "Rechte" an der Herrschaft [[Raabs an der Thaya|Raabs]] musste sie der Familie des böhmischen Adligen [[w:Wok von Rosenberg|Wok von Rosenberg]] († um 1262) uberlassen.<ref name ="Zehetmayer39">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363'', 2001, S. 39</ref> Spätestens 1262 schloss sie ihre zweite Ehe mit Burggraf Heinrich.<ref name ="Zehetmayer40">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363'', 2001, S. 40</ref> Nach dessen Tod gelang es ihr die Hardegger Gefolgsleute unter ihrer Führung zusammenhalten.<ref name ="Zehetmayer41">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363'', 2001, S. 41</ref>  
Kurz vor der Schlacht bei Staatz ließ sich Graf Otto (II.) von Plain und Hardegg vom "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[Ottokar II. Přemysl|Ottokar]] eine Urkunde ausstellen, nach welcher dieser ihm für den Fall seines Todes zusicherte, die an ihn verliehenen landesfürstlichen Lehen auf seine Witwe Willbirg zu übertragen. Nachdem er in der Schlacht bei Staatz gefallen war, gelang es der Witwe den größten Teil der Grafschaft Hardegg für sich zu behaupten. Lediglich einige "Außenposten" wie das Landgericht Peilstein und "Rechte" an der Herrschaft [[Raabs an der Thaya|Raabs]] musste sie der Familie des böhmischen Adligen [[w:Wok von Rosenberg|Wok von Rosenberg]] († um 1262) überlassen.<ref name ="Zehetmayer39">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363'', 2001, S. 39</ref> Spätestens 1262 schloss sie ihre zweite Ehe mit Burggraf Heinrich.<ref name ="Zehetmayer40">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363'', 2001, S. 40</ref> Nach dessen Tod gelang es ihr die Hardegger Gefolgsleute unter ihrer Führung zusammenhalten, womit auch die Grafschaft Hardegg als Herrschaftsgebilde weiterbestand.<ref name ="Zehetmayer41">vgl. Roman Zehetmayer: ''Das Urbar des Grafen Burkhard III. von Maidburg-Hardegg aus dem Jahre 1363'', 2001, S. 41</ref>  


Mitte der 1270er-Jahre schloss Gräfin Willbirg von Hardegg ihre dritte Ehe mit einem weiteren Adligen aus Thüringen, der im Gefolge von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] ins Herzogtum Österreich gekommen war. Dieser wurde ebenfalls mit der Grafschaft Hardegg belehnt. Allerdings erhob Graf [[Albert I. (Görz)|Albert (I.) von Görz]] († um 1304), der inzwischen [[Euphemia von Ortenburg]], die Witwe von Willbirgs Schwager Konrad (III.) oder ihre gleichnamige Tochter geheiratet hatte, ebenfalls Ansprüche auf die Grafschaft Hardegg beziehungsweise Teile von.<ref name ="Zehetmayer41"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
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