Friedrich von Ortenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Familie ==
== Herkunft und Familie ==
Graf Friedrich von Ortenburg stammte aus einer [[Grafen von Ortenburg|Adelsfamilie]], die in den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Krain|Krain]] reich begütert war. Als Ahnherr gilt ein Adalbertus de Hortenpurc.<ref>vgl. Therese Meyer - Kurt Karpf: ''Herrschaftsausbau im Südostalpenraum'', 2000, S. 501</ref> Benannt nach der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Baldramsdorf]])<ref>vgl. [http://www.wehrbauten.at/ktn/kaernten.html?/ktn/ortenburg/ortenburg.html Ortenburg], Wehrbauten.AT, eingesehen am 18. März 2018</ref>, führten seine Vorfahren seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Hinweis dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar waren.<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> waren.<ref>vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> Graf Friedrich von Ortenburg war mit der Schwester des Grafen Eberhard von Nellenburg verheiratet.<ref name ="Tangl216">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216</ref> Ob er aus eheliche Kinder hatte, ist nicht eindeutig geklärt.
Graf Friedrich von Ortenburg stammte aus einer [[Grafen von Ortenburg|Adelsfamilie]], die in den Herzogtümern [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Krain|Krain]] reich begütert war. Als Ahnherr gilt ein Adalbertus de Hortenpurc.<ref>vgl. Therese Meyer - Kurt Karpf: ''Herrschaftsausbau im Südostalpenraum'', 2000, S. 501</ref> Benannt nach der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] (heute Teil der Gemeinde [[Baldramsdorf]])<ref>vgl. [http://www.wehrbauten.at/ktn/kaernten.html?/ktn/ortenburg/ortenburg.html Ortenburg], Wehrbauten.AT, eingesehen am 18. März 2018</ref>, führten seine Vorfahren seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Hinweis dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar waren<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref>.<ref>vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref>
 
Graf Friedrich von Ortenburg war der Sohn des Grafen Otto (VI.) von Ortenburg († um 1374) aus dessen Ehe mit Anna von Cilli (nach 1354). Die Eltern seiner Mutter waren [[w:Friedrich I. (Cilli)|Graf Friedrich (I.) von Cilli]] († um 1359/60) und [[Diemut von Wallsee|Diemut von Wallsee zu Graz]]. Er war somit ein Urenkel von [[Ulrich I. von Wallsee|Ulrich (I.) von Wallsee]] und Großneffe von [[Ulrich II. von Wallsee|Ulrich (II.) von Wallsee]].<ref name ="DoblingerStammtafeln">vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee''. Ein Beitrag zur österreichischen Adelsgeschichte (= ''Archiv für österreichische Geschichte''. Band 95). Holzhausen, Wien, 1906, Stammtafel der Linie Wallsee-Graz</ref> Verheiratet war Graf Friedrich von Ortenburg mit der Schwester des Grafen Eberhard von [[w:Grafen von Nellenburg#Zweite und Dritte Linie|Nellenburg]] († um 1422).<ref name ="Tangl216">vgl. [[w:Karlmann Tangl|Karlmann Tangl]]: ''Die Grafen von Ortenburg in Kärnten''. Erste Abtheilung von 1058 bis 1256. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichts-Quellen 30/1, 1863, S. 216</ref> Sein Schwager gehörte zu den maßgeblichen Organisatoren des [[w:Konzil von Konstanz|Konzil von Konstanz]] (1414-1418)<ref name ="sabiado">vgl.  [http://biografia.sabiado.at/elisabeth-von-montfort-bregenz/ Elisabeth von Montfort-Bregenz], Sabiado.AT, abgerufen am 1. November 2023</ref> Ob er eheliche Kinder hatte, ist nicht eindeutig geklärt.<ref group="A">Es wird davon ausgegangen, dass Friedrich keine Kinder hatte, doch gibt es zumindest einen Hinweis dafür, dass das Gegenteil der Fall gewesen sein dürfte. Vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/1418-05-10-2-0-11-1-0-3594-3163.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=3f3090c49d9bf1e686c72bdb4589d53a#rinav RI XI,1 n. 3163], Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020</ref>


== Leben ==
== Leben ==
Im 13. Jahrhundert war die Familie des Grafen Friedrich in den Besitz mehrere Burgen gelangt, darunter die [[w:Burgruine Steuerberg|Burg Steuerberg]] (heute Teil der [[Steuerberg|gleichnamigen Gemeinde]]), die zuvor im [[w:Lehen|Lehensbesitz]] der [[Reginher von Touernich|Familie von Touernich]] (Steuerberg) gewesen war.<ref>vgl. [[Werner Sabitzer]]: ''Land der Hemma''. Das Gurktal. Geschichte und Geschichten. Styria, Wien / Graz / Klagenfurt, 2013. ISBN 978-3-70120-100-6. S. 13</ref>
Im 13. Jahrhundert war die Familie des Grafen Friedrich in den Besitz von mehreren Burgen gelangt, darunter die [[w:Burgruine Steuerberg|Burg Steuerberg]] (heute Teil der [[Steuerberg|gleichnamigen Gemeinde]]), die zuvor im [[w:Lehen|Lehensbesitz]] der [[Reginher von Touernich|Familie von Touernich]] (Steuerberg) gewesen war.<ref>vgl. [[Werner Sabitzer]]: ''Land der Hemma''. Das Gurktal. Geschichte und Geschichten. Styria, Wien / Graz / Klagenfurt, 2013. ISBN 978-3-70120-100-6. S. 13</ref> Graf Friedrich ließ die Stammburg seiner Familie, die Ortenburg, nochmals erweitern. Unter ihm wurde die sogenannte "Unterburg" errichtet.<ref name ="Höfe">vgl. [https://adw-goe.de/digitale-bibliothek/hoefe-und-residenzen-im-spaetmittelalterlichen-reich/id/rf15_IV-3207/?tx_find_find%5BunderlyingQuery%5D%5Bq%5D%5Bdefault%5D=ortenburg&tx_find_find%5BunderlyingQuery%5D%5Bposition%5D=3&tx_find_find%5Bmode%5D=list Ortenburg], Höfe und Residenzen, ADW.GOE.DE, abgerufen am 9. Dezember 2020</ref> 1395 wurde ihm von König [[Wenzel (HRR)|Wenzel]] für seine Gebiete der  [[w:Blutgerichtsbarkeit|Blutbann]] verliehen.<ref name ="regesta2545">vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/a9440047-ef7c-4c1f-b64e-0158d2f08cca.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=23efea80e89a6d484559d646fd2e4a1f#rinav RIplus Regg. Wenzel n. 2545], Regesten-Datenbank, abgerufen am 9. Dezember 2020</ref> 1403 ließ Graf Friedrich das Marktrecht von [[Spittal an der Drau]], welches aus einer Stiftung der Grafenfamilie von Ortenburg entstanden und eines seiner Herrschaftszentren war, aufzeichnen.<ref name ="Höfe"/>  


Graf Friedrich wurde 1395 von König [[Wenzel (HRR)|Wenzel]] der [[w:Blutgerichtsbarkeit|Blutbann]] verliehen beziehungsweise bestätigt. Unter [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] war Graf Friedrich Reichsvikar. 1417 wurde er auf dem Konzil von Konstanz vom König in den Reichsfürstenstand erhoben beziehungsweise bestätigte dieser ihm die Reichslehnbarkeit seiner Herrschaften, wodurch seine gräflichen Territorien, die sich in den Herzogtümern Kärnten und Krain befanden, offiziell aus dem Länderverband der Herzöge von Österreich herausgelöst wurden.<ref name ="Lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> In der älteren Forschung findet sich auch die Interpretation, dass es keine Erhebung, sondern nur eine Lehensbestätigung des Statusquo gewesen wäre.<ref name ="Tangl216"/>
1409 ernannte König Wenzel Graf Friedrich bis zur Ernennung eines Patriarchen von Aquileia zum Reichsverweser über [[w:Friaul|Friaul]].<ref name ="regesta4039">vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/ab2b3329-ba2a-40c8-a2bd-16b8537562cd.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=2bb171840c3250a48b3a84ebb7e6852e#rinav RIplus Regg. Wenzel n. 4039], Regesten-Datenbank, abgerufen am 9. Dezember 2020</ref> 1411 wurde der Graf von [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] zum Reichsvikar in [[w:Friaul|Friaul]] und dem [[w:Patriarchat Aquileia|Patriarchat von Aquileia]] ernannt.<ref name ="regesta">vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/1411-01-24-1-0-11-1-0-35-28.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=31433aa31870178b0516f6a4a3761c55#rinav RI XI,1 n. 28] und [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/1411-06-14-1-0-11-1-0-47-38.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=b5b7cc802e745aba39d517016d45825b#rinav RI XI,1 n. 38], Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020</ref> 1417 wurde er auf dem Konzil von Konstanz von König Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben beziehungsweise bestätigte dieser ihm die Reichslehnbarkeit seiner Herrschaften, wodurch seine gräflichen Territorien, die sich in den Herzogtümern Kärnten und Krain befanden, offiziell aus dem Länderverband der Herzöge von Österreich herausgelöst wurden.<ref name ="Lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> In der älteren Forschung findet sich auch die Interpretation, dass es keine Erhebung, sondern nur eine Lehensbestätigung des Status-Quo gewesen wäre.<ref name ="Tangl216"/>


Dass Graf Friedrich sich bei dieser Belehnung durch seinen Schwager vertreten ließ<ref name ="Tangl216"/> und dass ihn der König ausdrücklich von seiner persönlichen Anwesenheit suspendierte (27. September 1417)<ref name ="regesta">vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/1417-09-27-2-0-11-1-0-2940-2575.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=fcc7ec73ecea5685f1ac38274e8fc1bf#rinav Sigmund - RI XI,1 n. 2575], Regestendatenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020</ref>, könnten als Hinweise gedeutet werden, dass der Graf bereits 1417 gesundheitlich schwer angeschlagen war. Als er nicht einmal ein Jahr später starb, gelangte die Grafschaft Ortenburg ging in den Besitz der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] über.
Dass Graf Friedrich sich bei dieser Belehnung durch seinen Schwager vertreten ließ<ref name ="Tangl216"/> und dass ihn der König ausdrücklich von seiner persönlichen Anwesenheit suspendierte (27. September 1417)<ref name ="regesta2575">vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/1417-09-27-2-0-11-1-0-2940-2575.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=fcc7ec73ecea5685f1ac38274e8fc1bf#rinav RI XI,1 n. 2575], Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020</ref>, könnten als Hinweise gedeutet werden, dass der Graf bereits 1417 gesundheitlich schwer angeschlagen war. Als er nicht einmal ein Jahr später starb, gelangte die Grafschaft Ortenburg in den Besitz der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]].<ref name ="regesta3287">vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/1418-06-26-1-0-11-1-0-3729-3287.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=6eebcc0cbecd2657544dec246b057d47#rinav RI XI,1 n. 3287], Regesten-Datenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020</ref>


== Literatur ==
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