Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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:dies nicht einzuhalten ist, ''wenn dies auf Grund der Anzahl der Fahrgäste erforderlich ist''?
:dies nicht einzuhalten ist, ''wenn dies auf Grund der Anzahl der Fahrgäste erforderlich ist''?
* warum bei Elementaren Bildungseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen zur außerschulischen Kinderbetreuung etc. der 1-Meter-Mindestabstand von Kindern aus einem geschlossenen Klassen- oder Gruppenverband nicht einzuhalten ist, während dieselben Kinder auf der Straße und in den öffentlichen Verkehrsmitteln den 1-Meter-Abstand dann wieder einhalten müssen?
* warum bei Elementaren Bildungseinrichtungen, Schulen, Einrichtungen zur außerschulischen Kinderbetreuung etc. der 1-Meter-Mindestabstand von Kindern aus einem geschlossenen Klassen- oder Gruppenverband nicht einzuhalten ist, während dieselben Kinder auf der Straße und in den öffentlichen Verkehrsmitteln den 1-Meter-Abstand dann wieder einhalten müssen?
* warum es vom 1. Juli 2020 bis zum Erlass der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung am 26. Dezember 2020 primär vorgesehen war, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von ''Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, abzusehen haben, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären'' (Ermahnung vor Strafe wegen Nichteinhaltung der COVID-19-Bestimmungen<ref>Eingefügt § 11a in die [[COVID-19-Maßnahmenverordnung]] durch {{BGBl|II Nr. 287/2020}}.</ref>), nunmehr jedoch diese Bestimmung ersatzlos gestrichen wurde?
* warum es vom 1. Juli 2020 bis zum Erlass der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung am 26. Dezember 2020 primär vorgesehen war, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von ''Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, abzusehen haben, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären'' (Ermahnung vor Strafe wegen Nichteinhaltung der COVID-19-Bestimmungen<ref>Eingefügt § 11a in die [[COVID-19-Maßnahmenverordnung]] durch {{BGBl|II Nr. 287/2020}} und bis zum 26. Dezember 2020 in allen anderen Verordnungen ebenfalls enthalten.</ref>), nunmehr jedoch diese Bestimmung ersatzlos gestrichen wurde?


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==