Vertrag von Mautern: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Vertrag von Mautern (1137) ==
== Der Vertrag von Mautern (1137) ==
Der Vertrag von Mautern wurde 1137 zwischen [[w:Regimar|Bischof Reginmar von Passau]] und [[Leopold IV. (Österreich)|Markgraf Leopold (IV.). von Österreich ("''Leopold dem Freigiebigen''")]] in [[Mautern]] geschlossen. Der Markgraf überlässt in diesem Vertrag dem Bistum Passau seine in der Stadt Wien gelegene [[w:Peterskirche (Wien)|Eigenpfarre St. Peter]] ( ("Ecclesia Sancti Petri") und erhält als Gegenleistung neben einem Weingarten, der in der Nähe des heutigen [[Mödling]] vermutet wird, und die in der Umgebung des damaligen Wiens gelegene Hälfte des dortigen Pfarrgutes ("Dos"), ausgenommen die Hofstätten ("Curtiloci") (nach Czeike Bauparzellen, auf denen Ställe erbaut waren). Dieser Gebietstausch ist mit der bischöflichen Auflage verbunden, dass die frühere markgräfliche Eigenpfarre St. Peter und die anderen im Wiener Pfarrsprengel geweihten Gotteshäuser ( "Betstellen") fortan seinem "Pfarrer von Wien" unterstehen. In der Vertragsurkunde wird Wien erstmals als Stadt ("civitas") und als Sitz einer Pfarre genannt.<ref name ="czeike420">vgl. {{Czeike|5|420||Tauschvertrag von Mautern}}</ref>
Der Vertrag von Mautern wurde 1137 zwischen [[w:Regimar|Bischof Reginmar von Passau]] und [[Leopold IV. von Österreich|Markgraf Leopold (IV.). von Österreich ("''Leopold dem Freigiebigen''")]] in [[Mautern]] geschlossen. Der Markgraf überlässt in diesem Vertrag dem Bistum Passau seine in der Stadt Wien gelegene [[w:Peterskirche (Wien)|Eigenpfarre St. Peter]] ( ("Ecclesia Sancti Petri") und erhält als Gegenleistung neben einem Weingarten, der in der Nähe des heutigen [[Mödling]] vermutet wird, und die in der Umgebung des damaligen Wiens gelegene Hälfte des dortigen Pfarrgutes ("Dos"), ausgenommen die Hofstätten ("Curtiloci") (nach Czeike Bauparzellen, auf denen Ställe erbaut waren). Dieser Gebietstausch ist mit der bischöflichen Auflage verbunden, dass die frühere markgräfliche Eigenpfarre St. Peter und die anderen im Wiener Pfarrsprengel geweihten Gotteshäuser ( "Betstellen") fortan seinem "Pfarrer von Wien" unterstehen. In der Vertragsurkunde wird Wien erstmals als Stadt ("civitas") und als Sitz einer Pfarre genannt.<ref name ="czeike420">vgl. {{Czeike|5|420||Tauschvertrag von Mautern}}</ref>


== Unklarheiten, die sich für die Forschung aus dem "Vertrag von Mautern" ergeben ==
== Unklarheiten, die sich für die Forschung aus dem "Vertrag von Mautern" ergeben ==