Härtefallfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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== Abwicklung und Auszahlung == | == Abwicklung und Auszahlung == | ||
=== Auszahlung === | === Auszahlung === | ||
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. In der Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe), die eine rasche Soforthilfe für zugelassene Förderungswerber darstellt (welche die Förderungsvoraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen), | Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. In der Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe), die eine rasche Soforthilfe für zugelassene Förderungswerber darstellt (welche die Förderungsvoraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen), wurde | ||
* bei einem Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000,00 oder bei Unternehmen, die über keinen Steuerbescheid verfügen, ein einmaliger Zuschuss von EUR 500,00 ausbezahlt. | * bei einem Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000,00 oder bei Unternehmen, die über keinen Steuerbescheid verfügen, ein einmaliger Zuschuss von EUR 500,00 ausbezahlt. | ||
* Bei einem Nettoeinkommen ab EUR 6.000,-- | * Bei einem Nettoeinkommen ab EUR 6.000,-- wurde ein einmaliger Zuschuss von EUR 1.000,00 ausbezahlt. | ||
Die Auszahlungsphase 2 beginnt am 20. April 2020 | Die Auszahlungsphase 2 beginnt am 20. April 2020 bei der WKÖ bzw. am 16. April 2020 bei der Agrarmarkt Austria. | ||
=== Abwicklung === | === Abwicklung === |