Härtefallfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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== Abwicklung und Auszahlung ==
== Abwicklung und Auszahlung ==
=== Auszahlung ===
=== Auszahlung ===
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. In der Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe), die eine rasche Soforthilfe für zugelassene Förderungswerber darstellt (welche die Förderungsvoraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen), wird
Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. In der Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe), die eine rasche Soforthilfe für zugelassene Förderungswerber darstellt (welche die Förderungsvoraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen), wurde
* bei einem Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000,00 oder bei Unternehmen, die über keinen Steuerbescheid verfügen, ein einmaliger Zuschuss von EUR 500,00 ausbezahlt.
* bei einem Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000,00 oder bei Unternehmen, die über keinen Steuerbescheid verfügen, ein einmaliger Zuschuss von EUR 500,00 ausbezahlt.
* Bei einem Nettoeinkommen ab EUR 6.000,-- wird ein einmaliger Zuschuss von EUR 1.000,00 ausbezahlt.
* Bei einem Nettoeinkommen ab EUR 6.000,-- wurde ein einmaliger Zuschuss von EUR 1.000,00 ausbezahlt.
Die Auszahlungsphase 2 beginnt am 20. April 2020. Gemäß WKÖ soll die Auszahlungsphase 2 wie folgt ausgestaltet sein:<ref>[https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige], Webseite der WKÖ.</ref>
Die Auszahlungsphase 2 beginnt am 20. April 2020 bei der WKÖ bzw. am 16. April 2020 bei der Agrarmarkt Austria.  
* der Zuschuss wird maximal 2000,00 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen (im Gesamten - mit Soforthilfe aus Phase 1 - maximal 6000,00);
* der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der tatsächlichen Einkommenseinbuße.
Ein Steuerbescheid muss zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger vorliegen bzw. - vorgelegt werden.  


=== Abwicklung ===
=== Abwicklung ===