4. COVID-19-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch bei der neuen Förderstruktur bleiben die Tageszeitungen Krone, Österreich und Heute diejenigen Printunternehmen, welche voraussichtlich mehr als die Hälfte der gesamten Förderung vereinnahmen werden.<ref name=Standard />
Auch bei der neuen Förderstruktur bleiben die Tageszeitungen Krone, Österreich und Heute diejenigen Printunternehmen, welche voraussichtlich mehr als die Hälfte der gesamten Förderung vereinnahmen werden.<ref name=Standard />
Mit der weiteren Änderung des Presseförderungsgesetzes durch {{BGBl|I Nr. 82/2020}} vom 24. Juli 2020 wird Medienunternehmen eine außerordentliche Förderung für Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften in Höhe von drei Millionen Euro aus Steuergeld geschenkt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==