COVID-19-Fonds für KünstlerInnen: Unterschied zwischen den Versionen

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* die Beihilfe der Phase 2 wird für Bezieher der Beihlfen aus Phase 1 nicht automatisch gewährt. Es ist jedenfalls ein neuer Antrag erforderlich;
* die Beihilfe der Phase 2 wird für Bezieher der Beihlfen aus Phase 1 nicht automatisch gewährt. Es ist jedenfalls ein neuer Antrag erforderlich;
* Beihilfen aus der Phase 1 werden auf Unterstützungen aus der Phase 2 angerechnet (die Unterstützung aus Phase 2 verringert sich dadurch entsprechend).
* Beihilfen aus der Phase 1 werden auf Unterstützungen aus der Phase 2 angerechnet (die Unterstützung aus Phase 2 verringert sich dadurch entsprechend).
Im Ministerrat vom 7. Oktober 2020 wurde eine Erhöhung der maximalen Einmalzahlung der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler von 6000 Euro auf 10.000 Euro beschlossen. Bereits geleistete Zahlungen aus der Überbrückungsfinanzierung und aus dem Härtefallfonds werden von der maximalen Fördersumme weiterhin abgezogen.
Im Ministerrat vom 7. Oktober 2020 wurde eine Erhöhung der maximalen Einmalzahlung der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler beim [[Überbrückungsfinanzierungsfonds für selbständige Künstlerinnen und Künstler|Überbrückungshilfe-Fonds]] von 6000 Euro auf 10.000 Euro beschlossen. Bereits geleistete Zahlungen aus der Überbrückungsfinanzierung und aus dem Härtefallfonds werden von der maximalen Fördersumme weiterhin abgezogen.


== Gesetzliche Grundlage ==
== Gesetzliche Grundlage ==