Vertrag von Neuberg an der Mürz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die als "Neuburger Vertrag" in die Geschichtsschreibung eingegangene Übereinkunft der Herzöge Albrecht III. und Leopold III. widersprach zwar den Bestimmungen der "''Albrechtinischen Hausordnung''" und des "Privilegium maius", die beide die "Unteilbarkeit" der Territorien festgelegt hatten, mit Blick auf die damaligen Rechtsnormen war er jedoch zulässig. Albrecht und Leopold waren zum Zeitpunkt des Abschlusses als voll handlungsfähige Fürsten dazu berechtigt, Verträge zu revidieren und neue Abkommen zu schließen. Der Vertrag dürfte zudem im gegenseitigen Einvernehmen zustande gekommen sein und widersprach auch keineswegs dem damaligen Reichsrechten oder den Bestimmungen der [[w:Goldene Bulle|Goldenen Bulle]]. Er wurde außerdem mit Zustimmung der Landstände geschlossen und von [[König Wenzel IV. von Böhmen]], der 1378 die Nachfolge von [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl IV.]] angetreten hatte, ohne besondere Schwierigkeiten bestätigt.<ref name ="nieder180"/><nowiki/>
Die als "Neuburger Vertrag" in die Geschichtsschreibung eingegangene Übereinkunft der Herzöge Albrecht III. und Leopold III. widersprach zwar den Bestimmungen der "''Albrechtinischen Hausordnung''" und des "Privilegium maius", die beide die "Unteilbarkeit" der Territorien festgelegt hatten, mit Blick auf die damaligen Rechtsnormen war er jedoch zulässig. Albrecht und Leopold waren zum Zeitpunkt des Abschlusses als voll handlungsfähige Fürsten dazu berechtigt, Verträge zu revidieren und neue Abkommen zu schließen. Der Vertrag dürfte zudem im gegenseitigen Einvernehmen zustande gekommen sein und widersprach auch keineswegs dem damaligen Reichsrechten oder den Bestimmungen der [[w:Goldene Bulle|Goldenen Bulle]]. Er wurde außerdem mit Zustimmung der Landstände geschlossen und von [[König Wenzel IV. von Böhmen]], der 1378 die Nachfolge von [[w:Karl IV. (HRR)|Kaiser Karl IV.]] angetreten hatte, ohne besondere Schwierigkeiten bestätigt.<ref name ="nieder180"/><nowiki/>


Dennoch wird die Länderteilung, besonders wegen der damit zusammenhängenden Spaltung der Dynastie in eine "Albertinische" und eine "Leopoldinische Linie", eher negativ gesehen, führten sie doch zu langwierigen, teils mit großer Erbitterung ausgetragenen innerfamiliären Auseinandersetzungen, die als wesentliche Ursache für die Schwächung der politischen Position der Dynastie innerhalb des [[w:Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] gilt.<ref name ="nieder181">vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 181</ref> Politisch nachteilig wirkte sich vor allem aus, dass es den Familienzweigen nicht gelang, langfristig an einer einheitlichen politischen Linie festzuhalten.<ref name ="nieder180"/><nowiki/> Während sich die "Albertinische Linie" auf den Osten ausrichtete und meistens auf Seiten des ungarischen Königs und späteren [[Kaiser Sigismund]] zu finden war, orientierte sich die Politik der "Leopoldinischen Linie" vornehmlich nach Westen und Süden<ref group="A">Ein gutes Beispiel dafür bietet das [[w:Schisma|große abendländliche Schisma. Während Albrecht III. wie das Haus Luxemburg und der größte Teil der Reichsfürsten auf der Seite des "römischen" [[w:Urban VI.|Papstes Urban VI.]] stand, gehörte Leopold III., dem gerade eine politische Annäherung an den Herzog von Burgund gelungen war, wie der französische Westen im Lager von [[w:Clemens VII.|Papst Clemens VII.]], der in [[w:Avignon|Avignon]] residierte, vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 181.</ref>. Allerdings war dies nicht nur auf persönliche Konflikte zwischen den einzelnen Familienmitgliedern zurückzuführen, sondern auch wesentlich auf die Unterschiedlichkeit der einzelnen Territorien und ihrer divergierenden Interessen, die eine gemeinsame Politik nach außen wesentlich erschwerten..<ref name ="nieder181"/><nowiki/> Ein weiterer Nachteil des "Neuberger Vertrages war sicher, dass er zwar die Frage der Vormundschaft beim Tod von einem der beiden Herzöge regelte, nicht aber zukünftige Streitfälle, die zum Beispiel das Recht des "''Senior familiae''" betrafen, was Konflikte innerhalb der Familie zur Folge hatte.<ref name ="nieder181"/><nowiki/> Als Vorteil wird heute gesehen, dass die Reduktion einzelner Herrschaftsgebiete zumindest ansatzweise eine erfolgreiche Territorialpolitik förderte.<ref name ="nieder181"/><nowiki/>
Dennoch wird die Länderteilung, besonders wegen der damit zusammenhängenden Spaltung der Dynastie in eine "Albertinische" und eine "Leopoldinische Linie", eher negativ gesehen, führten sie doch zu langwierigen, teils mit großer Erbitterung ausgetragenen innerfamiliären Auseinandersetzungen, die als wesentliche Ursache für die Schwächung der politischen Position der Dynastie innerhalb des [[w:Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] gilt.<ref name ="nieder181">vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 181</ref> Politisch nachteilig wirkte sich vor allem aus, dass es den Familienzweigen nicht gelang, langfristig an einer einheitlichen politischen Linie festzuhalten.<ref name ="nieder180"/><nowiki/> Während sich die "Albertinische Linie" auf den Osten ausrichtete und meistens auf Seiten des ungarischen Königs und späteren [[Kaiser Sigismund]] zu finden war, orientierte sich die Politik der "Leopoldinischen Linie" vornehmlich nach Westen und Süden<ref group="A">Ein gutes Beispiel dafür bietet das [[w:Schisma|große abendländliche Schisma. Während Albrecht III. wie das Haus Luxemburg und der größte Teil der Reichsfürsten auf der Seite des "römischen" [[w:Urban VI.|Papstes Urban VI.]] stand, gehörte Leopold III., dem gerade eine politische Annäherung an den Herzog von Burgund gelungen war, wie der französische Westen im Lager von [[w:Clemens VII.|Papst Clemens VII.]], der in [[w:Avignon|Avignon]] residierte, vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 181.</ref>. Allerdings war dies nicht nur auf persönliche Konflikte zwischen den einzelnen Familienmitgliedern zurückzuführen, sondern auch wesentlich auf die Unterschiedlichkeit der einzelnen Territorien und ihrer divergierenden Interessen, die eine gemeinsame Politik nach außen wesentlich erschwerten.<ref name ="nieder181"/><nowiki/> Ein weiterer Nachteil des "Neuberger Vertrages war sicher, dass er zwar die Frage der Vormundschaft beim Tod von einem der beiden Herzöge regelte, nicht aber zukünftige Streitfälle, die zum Beispiel das Recht des "''Senior familiae''" betrafen, was Konflikte innerhalb der Familie zur Folge hatte.<ref name ="nieder181"/><nowiki/> Als Vorteil wird heute gesehen, dass die Reduktion einzelner Herrschaftsgebiete zumindest ansatzweise eine erfolgreiche Territorialpolitik förderte.<ref name ="nieder181"/><nowiki/>


== Literatur ==
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