Friedrich von Ortenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Graf Friedrich wurde 1395 von König [[Wenzel (HRR)|Wenzel]] der [[w:Blutgerichtsbarkeit|Blutbann]] verliehen beziehungsweise bestätigt. Unter [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] war Graf Friedrich Reichsvikar. 1417 wurde er auf dem Konzil von Konstanz vom König in den Reichsfürstenstand erhoben beziehungsweise bestätigte dieser ihm die Reichslehnbarkeit seiner Herrschaften, wodurch seine gräflichen Territorien, die sich in den Herzogtümern Kärnten und Krain befanden, offiziell aus dem Länderverband der Herzöge von Österreich herausgelöst wurden.<ref name ="Lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> In der älteren Forschung findet sich auch die Interpretation, dass es keine Erhebung, sondern nur eine Lehensbestätigung des Statusquo gewesen wäre.<ref name ="Tangl216"/>
Graf Friedrich wurde 1395 von König [[Wenzel (HRR)|Wenzel]] der [[w:Blutgerichtsbarkeit|Blutbann]] verliehen beziehungsweise bestätigt. Unter [[Sigismund (HRR)|König Sigismund]] war Graf Friedrich Reichsvikar. 1417 wurde er auf dem Konzil von Konstanz vom König in den Reichsfürstenstand erhoben beziehungsweise bestätigte dieser ihm die Reichslehnbarkeit seiner Herrschaften, wodurch seine gräflichen Territorien, die sich in den Herzogtümern Kärnten und Krain befanden, offiziell aus dem Länderverband der Herzöge von Österreich herausgelöst wurden.<ref name ="Lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', S. 217</ref> In der älteren Forschung findet sich auch die Interpretation, dass es keine Erhebung, sondern nur eine Lehensbestätigung des Statusquo gewesen wäre.<ref name ="Tangl216"/>


Dass Graf Friedrich sich bei dieser Belehnung durch seinen Schwager vertreten ließ und ihm der König ausdrücklich von seiner persönlichen Anwesenheit mit Hinweis auf seine Gesundheit suspendierte, legt nahe, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits schwer erkrankt war. Ungefähr ein Jahr später starb er und die Grafschaft Ortenburg ging in den Besitz der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] über.
Dass Graf Friedrich sich bei dieser Belehnung durch seinen Schwager vertreten ließ<ref name ="Tangl216"/> und dass ihn der König ausdrücklich von seiner persönlichen Anwesenheit suspendierte (27. September 1417)<ref name ="regesta">vgl. [http://www.regesta-imperii.de/regesten/suche/result/nr/1417-09-27-2-0-11-1-0-2940-2575.html?tx_hisodat_sources%5BsearchMode%5D=20&tx_hisodat_sources%5Baction%5D=show&tx_hisodat_sources%5Bcontroller%5D=Sources&cHash=fcc7ec73ecea5685f1ac38274e8fc1bf#rinav Sigmund - RI XI,1 n. 2575], Regestendatenbank, abgerufen am 8. Dezember 2020</ref>, könnten als Hinweise gedeutet werden, dass der Graf bereits 1417 gesundheitlich schwer angeschlagen war. Als er nicht einmal ein Jahr später starb, gelangte die Grafschaft Ortenburg ging in den Besitz der [[Friedrich (Cilli)|Grafen von Cilli]] über.


== Literatur ==
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