Einsiedler in Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Abt Robert Leeb, Abt des Stiftes Heiligenkreuz von 1729-1755
Schreiben 2. Apr. 1746: Einsiedelei in Steinbruch
Es ist ein altes Sprichwort, daß wann man mit Weibern anfangt, man mit Ehren und ohne Schande nicht von ihnen kommt. Dies muß ichverfahren von der Einsiedlerin. Vorgestern schickt seine Excellenz Gräfin Füchsin (Gräfin Ma. Caroline Fuchs-Mollarth) einen Agenten zu mir, und lässt mir andeuten,
es befinde sich in ihrer Herrschaft die Einsiedlerin (siehe Kießlin Maria), so ich von Steinbruch hinweggeschafft, sie seye ein frommes andächtiges Weibsbildt, hätte auch das Lob von allen, dass sie sich wohl auf früher wäer auch Ihro Majestät der Kayßerin (Kaiserin Ma. Theresia) schon bekannt und in Estime (Schätzung, Würdigung), wollte also ihr ein Capell und ein Orth in ihrem District erbauen, auch die Kayßerin was darzu contribuiren (einen Beitrag leisten), weilen sie aber ein Frau Bild („Maria Schnee“) mit anderen in ihrer alten Capellen habe, auch darzu Meßkleiderwäsch, und ein Capital darzu gestöfftet worden, so repetirt (wiederholt) sie auch solches, weil es ihr zu ihrem Bildt gestöfftet worden.
Ich hab geantwortet, was die Einsiedlerin anbelangt, glaube, dass seine Excellenz so viel gute Meinung von mir haben werde, daß ich solche nicht ohne Ursach als ein Geistlicher werde abgeschafft haben, u. sie selbst Ursach werde gewesen seyn, absonderlich, da sie
publici ausgesagt, ich hätte mit ihr, ihrer Clausen und Capellen nichts zu schaffen, welche Exception (Ausnahme) wider den Grundherrn seine Excellenz selbst nicht leyden würden, oder könnten.
Übrigens will ich nicht schaden noch klagen, vielleicht ist sie in sich gangen und bessert sich, welches ich von Herzen ihr wünsche, sonst zweifle, daß sie auch oben nicht lang die Gnad genießen würd.
Habe also kein Bedenkhen, gleich wie sie, also auch die Capellsachen mit dem Capital gar gern zu überlassen und werde froh seyn, wann ich mich völlig von ihr werde können losmachen.
Doch weil die Stüftung nicht ihr, sondern der Capellen zum Bild gemacht worden von der Fr. Dibergerin, so muß ihr Consens dabey seyn. Auf dieß zeigte
er mir alle Originalschriften, so zwischen uns und ihr gemacht worden, folglich ihren schon daraus zu schließenden Consens.
So lassen Sie gleich alles zusammenlegen, was hergeben worden, und machen eine Specification, welche sie gleich nach Mannersdorf bringen lassen. Mit dem Capital werde es hier schon ausmachen, der Pfarrer aber muß berichten, wie die Messen gelesen worden, auch wieviel heuer, und welche bezahlt, oder noch ausständig, damit alles richtig gemacht werde. Wäre also gut ein Attestion (Bestätigung), vielleicht von Richter (Steimmetzmeister Winkler Joseph) und Geschworene.
Das ist nun die Frucht für die vielfältige Mühe und Verdrießlichkheiten, so wür mit dieser Weibsperson gehabt haben, allein, Gott verzeihe es ihr alles – und reden und gedenkhen andere, was sie wollen, Gott ist unser Richter, nicht sie.





Version vom 20. November 2020, 12:58 Uhr

Einsiedler in Kaisersteinbruch

w:Pfarrkirche Kaisersteinbruch#Einsiedelei „Maria Schnee“


Abt Robert Leeb, Abt des Stiftes Heiligenkreuz von 1729-1755 Schreiben 2. Apr. 1746: Einsiedelei in Steinbruch

Es ist ein altes Sprichwort, daß wann man mit Weibern anfangt, man mit Ehren und ohne Schande nicht von ihnen kommt. Dies muß ichverfahren von der Einsiedlerin. Vorgestern schickt seine Excellenz Gräfin Füchsin (Gräfin Ma. Caroline Fuchs-Mollarth) einen Agenten zu mir, und lässt mir andeuten, es befinde sich in ihrer Herrschaft die Einsiedlerin (siehe Kießlin Maria), so ich von Steinbruch hinweggeschafft, sie seye ein frommes andächtiges Weibsbildt, hätte auch das Lob von allen, dass sie sich wohl auf früher wäer auch Ihro Majestät der Kayßerin (Kaiserin Ma. Theresia) schon bekannt und in Estime (Schätzung, Würdigung), wollte also ihr ein Capell und ein Orth in ihrem District erbauen, auch die Kayßerin was darzu contribuiren (einen Beitrag leisten), weilen sie aber ein Frau Bild („Maria Schnee“) mit anderen in ihrer alten Capellen habe, auch darzu Meßkleiderwäsch, und ein Capital darzu gestöfftet worden, so repetirt (wiederholt) sie auch solches, weil es ihr zu ihrem Bildt gestöfftet worden. Ich hab geantwortet, was die Einsiedlerin anbelangt, glaube, dass seine Excellenz so viel gute Meinung von mir haben werde, daß ich solche nicht ohne Ursach als ein Geistlicher werde abgeschafft haben, u. sie selbst Ursach werde gewesen seyn, absonderlich, da sie publici ausgesagt, ich hätte mit ihr, ihrer Clausen und Capellen nichts zu schaffen, welche Exception (Ausnahme) wider den Grundherrn seine Excellenz selbst nicht leyden würden, oder könnten. Übrigens will ich nicht schaden noch klagen, vielleicht ist sie in sich gangen und bessert sich, welches ich von Herzen ihr wünsche, sonst zweifle, daß sie auch oben nicht lang die Gnad genießen würd. Habe also kein Bedenkhen, gleich wie sie, also auch die Capellsachen mit dem Capital gar gern zu überlassen und werde froh seyn, wann ich mich völlig von ihr werde können losmachen. Doch weil die Stüftung nicht ihr, sondern der Capellen zum Bild gemacht worden von der Fr. Dibergerin, so muß ihr Consens dabey seyn. Auf dieß zeigte er mir alle Originalschriften, so zwischen uns und ihr gemacht worden, folglich ihren schon daraus zu schließenden Consens. So lassen Sie gleich alles zusammenlegen, was hergeben worden, und machen eine Specification, welche sie gleich nach Mannersdorf bringen lassen. Mit dem Capital werde es hier schon ausmachen, der Pfarrer aber muß berichten, wie die Messen gelesen worden, auch wieviel heuer, und welche bezahlt, oder noch ausständig, damit alles richtig gemacht werde. Wäre also gut ein Attestion (Bestätigung), vielleicht von Richter (Steimmetzmeister Winkler Joseph) und Geschworene. Das ist nun die Frucht für die vielfältige Mühe und Verdrießlichkheiten, so wür mit dieser Weibsperson gehabt haben, allein, Gott verzeihe es ihr alles – und reden und gedenkhen andere, was sie wollen, Gott ist unser Richter, nicht sie.


Quellen und Literatur

  • Allgemeine Landestopographie des Burgenlandes, Bd. 2, Der Verwaltungsbezirk Eisenstadt und die Freistädte Eisenstadt und Rust: Die Einsiedeleien im Burgenland. Herausgegeben von der Burgenländischen Landesregierung, Burgenländisches Landesarchiv
Josef Rittsteuer, Einsiedler im Burgenland, in: Burgenländische Forschungen, Sonderheft, Festgabe 60. Geburtstag von Landesarchivrat Josef Karl Homma, Eisenstadt 1951.

Weblinks

Einzelnachweise