Euphemia von Kuenring: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch Erbschaft gelangte Euphemia von Kuenring auch in den Besitz der [[Burgruine Hernstein|Burg Herrnstein]]. Sie behauptete diese in einem Konflikt zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Herzog von Österreich.<ref name ="brunner15">vgl. Karl Brunner: ''Die Kuenringer'', 1980, S. 15</ref> Nach einer anderen Version stritt sie um die ererbten Patronatsrechte von Hernstein mit dem Hochstift Passau. Auf dem Gerichtstag zu [[Mautern]] fällte Heinrich von Hardegg, den König Ottokar II. zum Landrichter bestellt hatte, ein Urteil zugunsten des Hochstifts. Begründet wurde es damit, dass Herrnstein "freies Eigen" und Euphemia von Kuenring nur eine Ministerialin sei. Euphemia konnte sich dennoch letztlich durchsetzen und behauptete dieses Erbe.<ref name ="gedaechtnis"/>  
Durch Erbschaft gelangte Euphemia von Kuenring auch in den Besitz der [[Burgruine Hernstein|Burg Herrnstein]]. Sie behauptete diese in einem Konflikt zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Herzog von Österreich.<ref name ="brunner15">vgl. Karl Brunner: ''Die Kuenringer'', 1980, S. 15</ref> Nach einer anderen Version stritt sie um die ererbten Patronatsrechte von Hernstein mit dem Hochstift Passau. Auf dem Gerichtstag zu [[Mautern]] fällte Heinrich von Hardegg, den König Ottokar II. zum Landrichter bestellt hatte, ein Urteil zugunsten des Hochstifts. Begründet wurde es damit, dass Herrnstein "freies Eigen" und Euphemia von Kuenring nur eine Ministerialin sei. Euphemia konnte sich dennoch letztlich durchsetzen und behauptete dieses Erbe.<ref name ="gedaechtnis"/>  


Seitens der Fürsten versuchte man im 13. Jahrhundert die Stellung der Ministerialen rechtlich zu definieren, die im Unterschied zum alten, freien Adel als "Dienstleute" eigentlich keine Eigengüter haben durften, doch die gesellschaftliche Realität sah anders aus. Einer Kuenringerin des 13. Jahrhunderts ließ sich nicht einfach Rang und Würde absprechen. Dass Eufemia trotz des Urteils ihr Erbe behaupten konnte, zeigt, dass der soziale Wandel in der Adelsschicht des 13. Jahrhunderts die an der Vergangenheit orientierte rechtliche Definition von Freiheit und Unfreiheit überholt hatte. Das Selbstverständnis der Kuenringer fand in der wenige Jahrzehnte später entstandenen Zwettler Bärenhaut ihren Ausdruck. Dort wird erzählt, dass ihr Ahnherr Azzo aus dem Reich kam, um dem Babenbergerherzog gegen dessen Feinde beizustehen und für seinen Erfolg mit Ehren und Rechten ausgezeichnet wurde und im Land blieb. Demnach gehörten die Kuenringer von Beginn an zum höchsten Adel, ohne den das Land nicht regiert werden konnte, und besaßen "immer schon" die über viele Generationen erworbenen Rechte und Ämter.
Seitens der Fürsten versuchte man im 13. Jahrhundert die Stellung der Ministerialen rechtlich zu definieren, die im Unterschied zum alten, freien Adel als "Dienstleute" eigentlich keine Eigengüter haben durften, doch die gesellschaftliche Realität sah anders aus. Einer Kuenringerin des 13. Jahrhunderts ließ sich nicht einfach Rang und Würde absprechen. Dass Eufemia trotz des Urteils ihr Erbe behaupten konnte, zeigt, dass der soziale Wandel in der Adelsschicht des 13. Jahrhunderts die an der Vergangenheit orientierte rechtliche Definition von Freiheit und Unfreiheit überholt hatte. Das Selbstverständnis der Kuenringer fand in der wenige Jahrzehnte später entstandenen Zwettler Bärenhaut ihren Ausdruck. Dort wird erzählt, dass ihr Ahnherr Azzo aus dem Reich kam, um dem Babenbergerherzog gegen dessen Feinde beizustehen und für seinen Erfolg mit Ehren und Rechten ausgezeichnet wurde und im Land blieb. Demnach gehörten die Kuenringer von Beginn an zum höchsten Adel, ohne den das Land nicht regiert werden konnte, und besaßen "immer schon" die über viele Generationen erworbenen Rechte und Ämter.
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