Johann Wimmer

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Johann Wimmer jun., Schulmeister in Kaisersteinbruch 1847–1888 - Zeichnung von Petrus Petri, Maurerpolier, sein Schwiegersohn.

Johann Wimmer (* 16. Oktober 1821 in Kaisersteinbruch, damals Westungarn, heute Burgenland; † nach 1904 in Bruck an der Leitha, Niederösterreich) war Schulmeister und Notarius in Kaisersteinbruch.

Leben

Eine Lehrerfamilie

Rathaus von Joslowitz

Johann wurde als Sohn des Johann Wimmer sen. und der Catharina Markowitschin geboren. Der Vater stammte von Erdberg, Herrschaft Joslowitz, Kreis Znaim, Mähren. Er war in französischer Kriegszeit (1809) in Schwadorf als Schulgehilfe bedienstet und stand als Lehrer und Musiker in gutem Rufe.

Die Gemeinde Kaisersteinbruch suchte ihn für den vacant gewordenen Schuldienst zu gewinnen und er übernahm diese Stelle. Er traf dort 1809 eine röm. kath. Pfarrschule an, denn es wirkten dort schon vor seiner Ankunft österreichische Lehrer. Der junge Lehrer heiratete mit 32 Jahren am 1. März 1813 Catharina Markowitschin, Tochter des Steinmetzgesellen Martin Markowitsch. Einer der Trauzeugen war der Ortsrichter Petrus Mayer. In seinen Richterjahren übergab die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz, das Schulhaus der Gemeinde.

1842 lebten im Ort 454 Einwohner, alle römisch-katholisch.[1]1844 starb seine Ehefrau Catharina mit 58 Jahren, er war Witwer mit fünf mütterlich verwaisten Kindern geworden.

Lehrerbezahlung 1838

Die Ortsvorsteher werden in Kenntnis gesetzt, dass bei der im Juni abgehaltenen General-Congregation des Comitats beschlossen wurde,[2] dass die Schulmeisters-Gehilfen, Lehrer genannt, auf das Geringste mit 100 Gulden bezahlt werden sollen. Darüber wurden auch die Herrschaften verständigt, indem die Erziehung und Grund-Ausbildung jedem Gemeindemitglied am Herzen liegen solle.

Pflichtschuldiger Sohn

Johann Wimmer sen. hoffte, dass sein Sohn ihn bald unterstützen könne. Er erkrankte schwer, und so übernahm der junge Mann 1847 aus Kindespflicht den Schuldienst des Vaters. Den Lehrern war damals noch keine Alterspension gesetzlich zugesichert.

Der Vater hätte sich wegen seiner Arbeitsunfähigkeit seine Lebensfristung nicht einmal erbetteln können. So sicherte der Sohn seinem Vater durch zwölf Jahre bis zum Lebensende durch Übernahme seines Schuldienstes die Existenz.

Heirat

Am 2. März 1851 heiratete Johann Wimmer die 20-jährige Rosalia Madle, Tochter des Steinmetzen Joseph Madle und der Rosina Fröhlich.

1857 lebten im Ort 470 katholische und ein jüdischer Bewohner.[3]


Schulbesuch 1841

Das Wohl der Untertanen kann durch eine zweckmäßige Erziehung der bildungsfähigen Jugend erzielt werden.[4] Das in die Schuleschicken der Kinder wird von den Eltern sehr nachlässig betrieben und die Jugend oft aus den geringsten und unzureichendsten Gründen vom Unterricht abgehalten. Von nun an müssen alle Kinder, ohne Unterschied des Geschlechts vom 7. bis 12. Jahre die Schule besuchen.

Die Eltern sollen für das - ohne hinlänglichen Grund - Fernbleiben ihres Kindes mit Erlegung von 1 kr Wiener Währung bestraft werden. Die Lehrer sind verpflichtet, die versäumten Unterrichtsstunden der Kinder anzumerken und dem Herrn Pfarrer als betreffenden Schuldirektor die Anzeige zu machen... Neuerlich wird in Erinnerung gebracht, dass die angestellten Lehrer-Gehilfen mit jährlich 100 fl. besoldet werden. Die Quittungen über den empfangenen Lehrer-Gehalt sind den Gemeinderechnungen beizulegen, damit das löbliche Comitat sich von der Vollziehung der Befehle überzeugen kann.

Es gibt so talentierte Schulkinder, die schon vor den zurückgelegten 12 Jahren alles vollkommen erlernet haben, solche hat der Herr Pfarrer zu bestimmen und derley Kinder nach Gutdünken von dem Schulunterricht zu dispensieren. Jedoch mit der Bedingung, in der Religionsstunde, sowie bei den sonn- und feiertäglichen Christen-Lehren zu erscheinen.

Pflichtschuldiger Sohn

Der Vater hatte die Hoffnung, dass sein jüngster und einziger Sohn ihm bald eine Stütze werden könne. Leider aber, so schreibt Johann Wimmer in seinen Aufzeichnungen, trat beim Vater die Altersschwäche ein, und er musste 1847 aus Kindespflicht den Schuldienst des Vaters übernehmen, weil damals den Lehrern noch keine Pension gesetzlich zugesichert war. Der Vater hätte sich wegen seiner Arbeitsunfähigkeit seine Lebensfristung nicht einmal erbetteln können. So sicherte der Sohn seinem Vater durch zwölf Jahre bis zum Lebensende durch Übernahme seines Schuldienstes die Existenz.

Heirat

Am 2. März 1851 heiratete Johann Wimmer die 20-jährige Rosalia Madle, Tochter des Steinmetzen Joseph Madle und der Rosina Fröhlich.

1857 lebten im Ort 470 katholische und ein jüdischer Bewohner.[5]

Schulbesuch 1861/62

Beschreibung der schulfähigen Kinder, welche vom angetretenen 6. bis zum vollendeten 12. Jahre die Schule zu besuchen haben. Die Liste umfasst 58 Kinder, 31 Knaben und 27 Mädchen, ein fleißiger Schulbesuch wird allen bestätigt. 3 Kinder wurden als Fremdling bezeichnet, 1 Findling.

Pfarrschule Steinbruch am 31. Dezember 1861
Pfarr-Administrator Sigismund Fiedebauer
Schul-Lehrer Johann Wimmer

1867 starb seine Ehefrau Rosina mit 35 Jahren an den Blattern.

Auch er hatte um Versetzung angesucht, Neusiedl am See oder Forchtenstein standen zur Auswahl. Die Landeswirrnisse zwischen Österreich und Ungarn vereitelten dieses Glück und so diente er in Kaisersteinbruch über 40 Jahre bis zur am 19. Jänner 1887 genehmigten Pension. In Österreich diente er als Schul- Mesner- und Chormusik-Gehilfe, in Ungarn aber war er Schul- und Musiklehrer, Mesner, Glöckner, Regenschori, Notar, Waisenamts- und Grundbuchsführer.

Nachkommen

Denkwürdige Erinnerungen für die Gemeinde Kaisersteinbruch

geschrieben von Johann Wimmer, pensionierter Volksschullehrer und gewesener Gemeinde-Notär, Waisenamts- und Grundbuchs-Führer, Mesner und Regens-Chori in Kaisersteinbruch 1847–1887. Er hat geschrieben und geschrieben ... Seine sorgfältig gestaltete Handschrift füllt viele Seiten amtlicher Dokumente. Weiters existieren sehr persönlich gehaltene Texte über sein Leben, Episoden vergangener, aber auch seiner Zeit.

Siehe dazu

Instandhaltung des Ortsschulhauses 1808
Der Steinbruch wurde zu einem See
Salva Guardia-Privilegium für Kaisersteinbruch

Quellen und Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Universalis Schemat. Eccl. Budae 1843
  2. Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 3. Juli 1838
  3. Schemat. Ven. Cl. Dioec. Jaurinensis 1857
  4. Archiv Kaisersteinbruch: Kundmachung im Currens-Buch vom 10. September 1841
  5. Schemat. Ven. Cl. Dioec. Jaurinensis 1857